Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausweisbefreiung im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Frage, die mich beschäftigt hat.
Es geht um die Ausweisbefreiung.
Ich betreue meinen Onkel-82J.- ehrenamtlich (durch ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.05.2023
Beiträge: 6
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Hallo,
ich habe eine Frage, die mich beschäftigt hat. Es geht um die Ausweisbefreiung. Ich betreue meinen Onkel-82J.- ehrenamtlich (durch eine Generalvollmacht), der im Altenheim ist und an den Rollstuhl gebunden ist. Sein Ausweis ist seit einem Monat abgelaufen. Er ist noch voll klar im Kopf . Mir hat jemand gesagt, ich könnte für ihn eine Ausweisbefreiung machen - wenn er alleine nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teil nehmen könne. Er würde dann sein, wie ein Mensch ohne Ausweis. Da aber meine Söhne vom ihm noch zwei landwirtschaftliche Flurstücke abkaufen wollen, denke ich, dass er doch einen Personalausweis haben sollten, betreffs der Kaufabwicklung und das drum herum . Obwohl ich die Generalvollmacht habe, (für schlechte Zeiten) lasse ich ihn doch noch entscheiden. Was denkt ihr darüber? Dankeschön für eure Meinung. |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Die Voraussetzungen für eine Ausweisbefreiung dürften vorliegen (§ 1 Abs. 3 PAuswG). Und beim Grundstückskaufvertrag kannst du ihn ja vertreten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 121
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Die Befreiung von der Ausweispflicht ist eine gute Sache, wenn man im Pflegeheim lebt, man unter einer gesetzlichen Betreuung steht oder / und einen Pflegegrad hat.
Die Befreiung selbst ist kostenlos und wird bei den oben aufgeführten Voraussetzungen beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro ausgestellt. Es gibt dann eine Bescheinigung, die als "Quasiausweis" dient. Überlege mal, wann du deinen Ausweis das letzte Mal vorzeigen musstest. Bei meinen Klienten, die Heimbewohner sind, hat noch nie jemand nach dem Original-Ausweis gefragt. Ich habe manche Ausweise auch nach dem Versterben der Klienten bei mir in Verwahrung. Weder Bestatter noch Angehörige wollten den haben.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 247
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Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Ausweispflichtbefreiung. Erhält man die Befreiung allein aufgrund der Tatsache, dass die Personen unter Betreuung stehen? Dies liest sich so in § 1 PAuswG. Hier wird aber zusätzlich noch eine Bestätigung des Heimes/Arztes oder Krankenhauses gefordert, dass man nicht am öffentlichen Leben teilnehmen kann. Mir erschließt sich diese Bedingung aber nicht. Viele Grüße DieNeue |
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 122
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Hallo zusammen,
Ich habe da je nach Gemeinde, Stadt unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Die einen wollten gar keine Unterlangen, die anderen ein ärztliches Attest, den anderen genügte das psy. Gutachten zur Betreuungsbestellung. Viele Grüße, Clark |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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§ 1 Abs. 3 PAuswG enthält ja eine Aufzählung mit 3 Punkten. Aus der Gesetzesformulierung ist nicht erkennbar, ob der Punkt 1 alleine steht oder ob einer der Punkte 2 oder 3 dazukommen müssen. Zwischen Nr 2 und 3 steht ein „oder“.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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Hier die örtliche Behörde meint, dass alle 3 Punkte erfüllt sein müssen.
Aus der Formulierung heißt es meiner Meinung Punkt 1, 2 oder 3. |
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 245
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Oh oh, das Gutachten geht die Meldebehörde aber so gar nichts an....und es ist darüber hinaus urheberrechtlich geschützt. Hat hier schon mal für sehr viel Ärger gesorgt.
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Viele Grüße Fridel ![]() |
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#9 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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Das ist auch gar nicht notwendig, gibt auch sowas wie Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid oder notfalls ein ärztliches Attest um § 1 Abs. 3 Nr. 3 PAuswG glaubhaft zu machen
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#10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 208
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Hallo, Gü-71
mich erschreckt es jedesmals wieder wenn ich solche Sätze lese - Er ist an den Rollstuhl gebunden - deshalb kann er am gemeinschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen ............ Er hat einen Rollstuhl damit er teilnehmen kann. Wenn Deine Söhne auch noch was von ihm abkaufen wollen sollen sie ihn gefälligst mal dahin rollen damit seine Sachen erledigt werden können. Nicht fordern - fördert unsere Alten und Kranken, unterstützt sie , lasst sie teilhaben mit unserer Hilfe !!!!!! Gruss Motzerella |
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