Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung, deliranter Heimbewohner im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde!
Heimbewohner, 85 Jahre, grds. mittelgradig dement, seit Wochen jedoch zunehmend delirant bei progressiver Niereninsuffizienz und seinerzeit ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Hallo in die Runde!
Heimbewohner, 85 Jahre, grds. mittelgradig dement, seit Wochen jedoch zunehmend delirant bei progressiver Niereninsuffizienz und seinerzeit (wirksam) abgelehnter Dialyse, bettlägerig. Betreuung kürzlich übernommen, Versicherungsverträge (hier PHV) werden gerade überprüft. Reißt jetzt immer wieder an Kabeln rum, u.a. bereits mehrfach Notfallklingel am Bett zerstört. Heim möchte nun SchE, pro Klingel 40 € = bislang 120 €, erstmal alles nur mündlich. Es besteht eine PHV, allerdings ohne Einschluss der etwaigen Deliktsunfähigkeit. Betreuer nimmt gerade (unabhängig davon) ein Upgrade beim Versicherer vor. Im Zweifel wäre also der bisherige Schaden, sofern der namhafte Versicherer sich auf eine Deliktsunfähigkeit berufen sollte, nicht abgedeckt. Wird er kulanterweise vermutlich nicht tun (wg. des guten Namens), aber man weiß ja nie. Und (auch) darum geht es mir. Würdet ihr dann den Schaden begleichen oder in das gleiche Horn blasen und fertig. Das Vermögen des Klienten übersteigt den im Raum stehenden Betrag ohnehin kaum. Also nackter Mann ohne Taschen sozusagen, aber das Heim wäre dann not amused, auch klar. Zudem ist ja die Frage, darauf stelle ich eigentlich ab, ob das Heim wie bisher stumpf jede zerstörte Klingel ersetzen sollte, in dem Wissen, dass diese spätestens morgen wieder zesrtört wurde oder aber, ob man dann auf die Glocke verzichtet und stattdessen eine regelmäßige Überwachung sicherstellt. Ist nervig, geschenkt, aber die andere (bislang stattgehabte) Verfahrensweise würde ja der Versicherer auf Dauer wohl nicht mittragen, oder? Vielen Dank für ein paar Gedanken dazu, mfG Florian |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Aus meiner Sicht muss der Heimträger eine passende Klingel besorgen, also eine, die nur auslöst, wenn sie rausgerissen wird und durch stecken wieder scharf ist.
Und nein, das ist nichts für eine Haftpflicht des Betroffenen, der wohl Deliktunfähig ist und seine Pflicht nicht verletzen kann. Im Zweifelsfall den Heimträger an die Versicherung verweisen, denke, die gewährt passiven Rechtsschutz, das kann aber ungemütlich werden, wenn das Heim meint, aufrechnen zu können. |
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#3 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Zitat:
Meine Frage zielte ja eher darauf ab, ob das Heim nicht dann (spätestens nach der dritten zerlegten Bimmel innert einer Woche) von der Installation immer neuer Geräte absehen und die "Erreichbarkeit" anders sicherstellen müsste. Sonst wäre das ja ein Fass ohne Boden...Mit der Deliktsunfähigkeit ist das im vorliegenden Fall so eine Sache, es gibt durchaus lichte Phasen. Aber ich würde dem Heim schon gerne aufzeigen, dass sie da auch selbst in der Pflicht stehen, auch wenn es umständlich ist (ohne Klingel). |
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#4 | |||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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@suprarenin: Vielen Dank für Deine Hinweise, das ist ja soweit alles klar, schrieb ich ja bereits w.o. Mir ging es, s.o., um das, was Du zuletzt ausgeführt hast, so wird es in der Praxis wohl sein. Oder Tür auflassen und ja, keine Ahnung...Halt nur blöd, wenn da, wie aktuell, wirklich eine Klingel tgl. dran glaubt, à 50 € 😏
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