Dies ist ein Beitrag zum Thema Notunterkunft - Meldepflicht? Postanschrift? im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich ummelden.
Ein Betreuter hat seine Wohnung durch eine Zwangsräumung verloren und lebt seit ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.09.2024
Ort: NRW - Köln
Beiträge: 5
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich ummelden. Ein Betreuter hat seine Wohnung durch eine Zwangsräumung verloren und lebt seit dem in einer Notunterkunft. Soweit ich weiß ist eine Notunterkunft keine Wohnung und man kann die Adresse vom Hotel nicht als Meldeadresse haben. Bei Krankenkassen und co. Ist die alte Wohnung aber immer noch eingetragen. Ich denke er wird noch einige Monate in der Notunterkunft bleiben. Kann ich meinen Betreuten zum Bürgeramt schicken und er meldet sich dort "ohne festen Wohnsitz" und gibt als Postanschrift meine Adresse an, da ich auch Postangelegenheiten verwalte? Oder ist er dann als Privatperson auf meine Adresse postalisch gemeldet? Beste Grüße Lukas |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Das Einwohnermeldeamt kennt keine Postadresse
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Zitat:
Er kann sich dort ohne festen Wohnsitz melden, das ändert aber nichts daran, wohin die Post geht. Sonst schreibst du halt die entsprechenden an, dass der künftige Schriftverkehr ausschließlich an dich zu richten ist. Den entsprechenden Aufgabenbereich hast du ja. Eine Adresse kannst du beispielsweise bei der Krankenkasse nicht auf ohne festen Wohnsitz melden. |
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#4 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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So weit mir bekannt, haben obdachlose Menschen die Möglichkeit, bei karitativen Einrichtungen wie z.B. die Caritas aber auch Bahnhofmissionen sich anzumelden, damit dort dann ihre Post hingeschickt werden kann!
Der Betreute muss sie dann dort natürlich auch regelmäßig abholen! Ansonsten ist es eigentlich kein Problem, sich beim Bürgeramt o.f.W. zu melden. MurphysLaw |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin moin
Sofern du die Gesundheitssorge oder Behörden und Versicherungsangelegenheiten haben solltest, ist das mit der KV nicht so das Problem: Die kann auch an Deine Adresse schreiben. Ich wüßte keine KV, die das nicht tut. Die haben eher Probleme damit, die Betreuten anzuschreiben bzw. BetreuerInne und Betreute. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 26.03.2023
Ort: Bayern, Würzburg
Beiträge: 59
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Meine bisherigen "Notunterkünfte" hatten immer einen Briefkasten (ob der genutzt und geleert wird, sei dahingestellt). Die jeweilige Adresse ist auch die Meldeadresse und beim EWMA entsprechend umzumelden.
Da meist ja die Gemeinde auch "Vermieter" ist, sollten kurze Wege möglich sein
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Die Hälfte von wenig, ist mehr, als alles von Nichts
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