Dies ist ein Beitrag zum Thema Beitragsstundung mit Identifikation nach dem Geldwäschegesetz im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Beitragsstundung bei einer Betreuten bei der ERGO-Versicherung gestellt und als Antwort bekam ich einen ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 28
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Beitragsstundung bei einer Betreuten bei der ERGO-Versicherung gestellt und als Antwort bekam ich einen langen Text mit zusätzlichen 3 Seiten, die ich ausfüllen muss mit meinen persönlichen Angaben. Dafür soll ich zur Bank und alles legitim beurkunden lassen. Bei einer Kündigung könnte ich dieses Verhalten der Versicherung vielleicht noch ein bissel nachvollziehen, aber doch nicht bei einer Stundung der Beiträge. Oder sehe ich das verkehrt. Ich habe bei solchen Anträgen nur Probleme mit der ERGO Versicherung. Bei allen anderen Versicherungen wird nach Antragstellung sofort reagiert. Könntet Ihr mir evtl. Rechtsgrundlagen mit Paragraphen schicken, wenn ich in meiner obigen Annahme nicht irre ? Ich freue mich auf ganz schnelle Antworten und liebe Grüße von der Ostsee |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Was für eine Versicherung ist das denn und warum Stundung statt Kündigung?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Ist wohl eine Risikoversicherung, wie z.B. Berufsunfähigkeit, aber was soll eine Stundung der Beiträge bewirken?
Kann aber auch eine Kapitalversicherung sein, da kann man aber Beiträge nicht stunden, den Vertrag aber beitragsfrei stellen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Hallo, es gibt einen Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom Bundesfinanzministerium vom 11.12.'17, 2017/1030825
Schau mal hier, aber bitte nicht schlagen für die Direktverlinkung und löschen falls nicht ok Dort auf S.8, Nr. 11.1b) sind wir. Ich habe es leider nur so, denn die pdf hänge ich an oder nehme es auszugsweise mit um klarzustellen, dass meine Privatdaten im Betreuungsfall nichts zu suchen haben. Hat bis jetzt immer erst für große Augen, dann für Einlenken gesorgt. |
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#5 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 28
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Hallo Ihr Lieben,
die Betreute hat eine Sterbegeldversicherung mit 65 Euro Monatsbeitrag. Diesen wollte ich gerne sparen, aber die Leistung noch erhalten. Und die ERGO Versicherung will von mir alle persönlichen Daten haben, die ich aber eigentlich nicht herausgeben möchte. Keine andere Versicherung benötigt solche Unterlagen, nur diese ERGO. Und ich würde den Mitarbeitern dort gerne eine Rechtsgrundlage senden, aus der hervorgeht, dass sie falsch liegen im besten Fall. Liebe Grüße |
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#6 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 28
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Genau diese Beitragsfreistellung meinte ich auch... bin die ganze Zeit nicht auf den Begriff gekommen. LG
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