Dies ist ein Beitrag zum Thema Familienkasse lehnt Kindergeld ab im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
meine junge Betreute (20 Jahre) ist psychisch krank und lebt im Haushalt ihrer Eltern.
Die Familienkasse hat die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 67
|
Hallo Zusammen,
meine junge Betreute (20 Jahre) ist psychisch krank und lebt im Haushalt ihrer Eltern. Die Familienkasse hat die Kindergeldzahlung eingestellt, da sie keine Ausbildung macht. Hierzu ist sie aufgrund ihrer Diagnose nicht in der Lage (Angst- und Antriebsstörungen, Depressionen), sie ist in psychotherapeutischer Behandlung. Schwerbehinderung von 50% liegt jetzt vor und wir haben einen neuen Antrag gestellt. Die Familienkasse lehnt die Weiterzahlung des Kindergeldes mit der Begründung ab, dass die Behinderung nicht ursächlich dafür ist, dass das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Das kann doch so nicht richtig sein. Ich weiß, dass hier die Eltern mit der Familienkasse kommunizieren müssen, aber ich möchte den Einspruch zumindest formulieren und das Kindergeld kommt letztlich ja auch meiner Betreuten zugute. Auf welche Gesetzesgrundlage kann ich mich berufen? Vielen Dank für eure Hilfe Gebbi |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
|
Ist die Betreute dauerhaft voll erwerbsgemindert, bzw. bekommt sie Leistungen nach dem SGB XII?
Bei GdB 50 und dauerhafter voller Erwerbsminderung wird widerleglich unterstellt, dass die Behinderung ursächlich dafür ist, dass das Kind seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Liegen dazu irgendwelche Unterlagen vor? |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 67
|
Zitat:
Der Familienkasse liegt ein psych. Gutachten der AA vor, wonach die Betreute seit der fünften Klasse psychische Probleme hat. |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
|
Ganz blöde Frage.
Das Kindergeld wird doch bei Bürgergeldbezug angerechnet. Der Wegfall hätte doch dann überhaupt keine finanziellen Konsequenzen.
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
|
Kindergeld gilt als vorrangige Leistung, die eben, wenn möglich beantragt/durchgesetzt werden muss.
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
|
Das ist mir auch durchaus klar, ist aber hier nicht die Fragestellung.
Kindergeld ist beantragt worden und abgelehnt worden. Damit ist schon alles Notwendige unternommen worden. Für den Leistungsberechtigten bleibt die Einkommenssumme gleich.
__________________
----------------
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|