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Familienkasse lehnt Kindergeld ab

Dies ist ein Beitrag zum Thema Familienkasse lehnt Kindergeld ab im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, meine junge Betreute (20 Jahre) ist psychisch krank und lebt im Haushalt ihrer Eltern. Die Familienkasse hat die ...


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Alt 04.04.2025, 13:15   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 67
Standard Familienkasse lehnt Kindergeld ab

Hallo Zusammen,

meine junge Betreute (20 Jahre) ist psychisch krank und lebt im Haushalt ihrer Eltern.
Die Familienkasse hat die Kindergeldzahlung eingestellt, da sie keine Ausbildung macht. Hierzu ist sie aufgrund ihrer Diagnose nicht in der Lage (Angst- und Antriebsstörungen, Depressionen), sie ist in psychotherapeutischer Behandlung.

Schwerbehinderung von 50% liegt jetzt vor und wir haben einen neuen Antrag gestellt.

Die Familienkasse lehnt die Weiterzahlung des Kindergeldes mit der Begründung ab, dass die Behinderung nicht ursächlich dafür ist, dass das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.

Das kann doch so nicht richtig sein.

Ich weiß, dass hier die Eltern mit der Familienkasse kommunizieren müssen, aber ich möchte den Einspruch zumindest formulieren und das Kindergeld kommt letztlich ja auch meiner Betreuten zugute.
Auf welche Gesetzesgrundlage kann ich mich berufen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Gebbi
Gebbi19 ist offline  
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Alt 04.04.2025, 13:43   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Ist die Betreute dauerhaft voll erwerbsgemindert, bzw. bekommt sie Leistungen nach dem SGB XII?


Bei GdB 50 und dauerhafter voller Erwerbsminderung wird widerleglich unterstellt, dass die Behinderung ursächlich dafür ist, dass das Kind seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.


Liegen dazu irgendwelche Unterlagen vor?
Pichilemu ist offline  
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Alt 07.04.2025, 10:01   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 67
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ist die Betreute dauerhaft voll erwerbsgemindert, bzw. bekommt sie Leistungen nach dem SGB XII?

Liegen dazu irgendwelche Unterlagen vor?
Nein, die Betreute hat quasi noch nie gearbeitet und ist bei den Eltern mit im SGB II Bezug.

Der Familienkasse liegt ein psych. Gutachten der AA vor, wonach die Betreute seit der fünften Klasse psychische Probleme hat.
Gebbi19 ist offline  
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Alt 07.04.2025, 13:56   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
Standard

Ganz blöde Frage.
Das Kindergeld wird doch bei Bürgergeldbezug angerechnet. Der Wegfall hätte doch dann überhaupt keine finanziellen Konsequenzen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 07.04.2025, 15:00   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
Standard

Kindergeld gilt als vorrangige Leistung, die eben, wenn möglich beantragt/durchgesetzt werden muss.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 07.04.2025, 16:17   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
Standard

Das ist mir auch durchaus klar, ist aber hier nicht die Fragestellung.


Kindergeld ist beantragt worden und abgelehnt worden. Damit ist schon alles Notwendige unternommen worden. Für den Leistungsberechtigten bleibt die Einkommenssumme gleich.
__________________
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agw ist offline  
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