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Lebensversicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebensversicherung im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Die in die Lebensversicherung eingeschlossene BU Zusatzversicherung endet zum 01.07.2025. Die letzte Rentenzahlung erfolgt zum 01.06.2025 Ab den 01.07.2025 ...


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Alt 19.04.2025, 14:42   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 126
Standard Lebensversicherung

Zitat:
Die in die Lebensversicherung eingeschlossene BU Zusatzversicherung endet zum 01.07.2025. Die letzte Rentenzahlung erfolgt zum 01.06.2025
Ab den 01.07.2025 sind die Beiträge wieder zu zahlen.
Sie können die Beiträge problemlos per SEPA Lastschrift zahlen.
Der Vertrag endet zum 01.07.2035. Es wird Ihnen rechtzeitig ein Ablaufschreiben übersandt
.


Ich versuche nächste Woche rauszubekommen wie hoch die Beträge überhaupt sind.

Er hat gar kein Einkommen mehr dieses geht voll für das EGH Heim drauf.
Jodi2k ist offline  
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Alt 19.04.2025, 15:57   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
Standard

Wie hoch die Beiträge sind, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag.

Ist das eine Kapitalversicherung?
Mächschen ist offline  
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Alt 21.04.2025, 08:31   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 126
Standard

LV mit BU

Die LV geht ab dem 01.07.2025 in der Abrufphase (die bis 2035 geht).

Eine Fortsetzung der Beiträge macht kein Sinn.

Die Verzinsung geht nur auf den Sparanteil, wird also niemals bei 3,25% Nettozins liegen.
Jodi2k ist offline  
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Alt 21.06.2025, 15:05   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 126
Standard

Stellt man die LV beitragsfrei, existiert sie jedenfalls noch zu dem Zeitpunkt der Pflegeheimunterbringung. Damit kann das Sozialamt deren Auflösung und Verbrauch geltend machen.

Was das restliche über 10.000€ liegende Vermögen betrifft, auch dieses müsste zunächst für die Heimkosten aufgebraucht werden, bevor ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII besteht.

Und alles, was diese Person innerhalb von 10 Jahren vor der Antragstellung auf Leistungen des SGB XII an Vermögen verschenkt hat, kann vom Sozialamt nach § 93 SGB XII i.V.m § 528 BGB zurückgefordert werden.



Zunächst wird jetzt eine Bestattungsvorsorge Treuhandvertrag abgeschlossen.



Die LV Antwort wegen Betragsfreistellung/auflösung dauert auch schon wieder satte 4 Wochen
Jodi2k ist offline  
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