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Bedürftigkeitsbescheinigung - "Vermögens"-Freibetrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bedürftigkeitsbescheinigung - "Vermögens"-Freibetrag im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum, eine Betreute ist auf Irrwegen in die private KV geraten und kann aus ihren Einkünften ihre Beiträge des ...


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Alt 14.08.2025, 18:52   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
Standard Bedürftigkeitsbescheinigung - "Vermögens"-Freibetrag

Hallo Forum,

eine Betreute ist auf Irrwegen in die private KV geraten und kann aus ihren Einkünften ihre Beiträge des Normaltarifs nicht tilgen. Für den Standardtarif erwartet die PKV eine Bedürftigkeitsbescheinigung.

Neben einer Vielzahl Fragen und Angaben soll natürlich auch der Kontostand angegeben. Weiß jemand, wie hoch der Betrag ist, der auf dem Konto/als Vermögen verfügbar sein darf, damit die zuständige Stelle eine Bescheinigung ausstellt?

Ich würde zunächst von den üblichen 5.000 €/10.000 € ausgehen. Die Betreute ist aber felsenfest der Meinung, es seien lediglich 500 €, was ich mir im Leben nicht vorstellen kann.

Viele Grüße!
betreuungnds ist offline  
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Alt 14.08.2025, 18:59   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
Standard

Vorab, kann die Betroffene die PKV verlassen?
Seit wann ist die Betroffene in der PKV?
Mächschen ist offline  
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Alt 14.08.2025, 20:01   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
Standard

Sie ist bereits seit einigen Jahren in der PKV und erfüllt keine Voraussetzungen, um zurück in die GKV zu kehren.
betreuungnds ist offline  
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Alt 14.08.2025, 20:28   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
Standard

Ist sie vor 2009 in die PKV gewechselt?
Mächschen ist offline  
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Alt 14.08.2025, 20:33   #5
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 358
Standard

Zitat:
Zitat von betreuungnds Beitrag anzeigen
Weiß jemand, wie hoch der Betrag ist, der auf dem Konto/als Vermögen verfügbar sein darf, damit die zuständige Stelle eine Bescheinigung ausstellt?
"Der Begriff Hilfebedürftigkeit orientiert sich an den entsprechenden Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II - (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII - (Sozialhilfe). Sie ist vom zuständigen Träger nach dem SGB II oder SGB XII auf Antrag des Versicherten zu prüfen und zu bescheinigen."

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministe...sicherung.html

Mit den 10.000 €uronen liegst du also richtig.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 15.08.2025, 08:18   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
Standard

Wie Forenfuchs sagt, besorg dir die Bescheinigung und leg die vor.
Aus dem Bauch heraus, würde ich nicht sagen, dass eine PKV der Kontostand geschweige denn einen Kontoauszug etwas angeht.
Würde ich auch nicht tun.
Auf die schnelle gesucht konnte ich dafür auch keine Rechtsgrundlage finden.
Tschak ist offline  
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