Dies ist ein Beitrag zum Thema Bedürftigkeitsbescheinigung - "Vermögens"-Freibetrag im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum,
eine Betreute ist auf Irrwegen in die private KV geraten und kann aus ihren Einkünften ihre Beiträge des ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
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Hallo Forum,
eine Betreute ist auf Irrwegen in die private KV geraten und kann aus ihren Einkünften ihre Beiträge des Normaltarifs nicht tilgen. Für den Standardtarif erwartet die PKV eine Bedürftigkeitsbescheinigung. Neben einer Vielzahl Fragen und Angaben soll natürlich auch der Kontostand angegeben. Weiß jemand, wie hoch der Betrag ist, der auf dem Konto/als Vermögen verfügbar sein darf, damit die zuständige Stelle eine Bescheinigung ausstellt? Ich würde zunächst von den üblichen 5.000 €/10.000 € ausgehen. Die Betreute ist aber felsenfest der Meinung, es seien lediglich 500 €, was ich mir im Leben nicht vorstellen kann. Viele Grüße! |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Vorab, kann die Betroffene die PKV verlassen?
Seit wann ist die Betroffene in der PKV? |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
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Sie ist bereits seit einigen Jahren in der PKV und erfüllt keine Voraussetzungen, um zurück in die GKV zu kehren.
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Ist sie vor 2009 in die PKV gewechselt?
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#5 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 358
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Zitat:
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministe...sicherung.html Mit den 10.000 €uronen liegst du also richtig. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Wie Forenfuchs sagt, besorg dir die Bescheinigung und leg die vor.
Aus dem Bauch heraus, würde ich nicht sagen, dass eine PKV der Kontostand geschweige denn einen Kontoauszug etwas angeht. Würde ich auch nicht tun. Auf die schnelle gesucht konnte ich dafür auch keine Rechtsgrundlage finden. |
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