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Verlust Personalausweis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verlust Personalausweis im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter hat seinen Personalausweis verloren. Ich habe eine Verlustanzeige bei der Polizei gemacht und ein enstprechendes Dokument für ...


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Alt 25.09.2025, 16:47   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 34
Standard Verlust Personalausweis

Hallo, mein Betreuter hat seinen Personalausweis verloren. Ich habe eine Verlustanzeige bei der Polizei gemacht und ein enstprechendes Dokument für die Neubeantragung bekommen.
Muss er bei der Beantragung persönlich mit dabei sein oder kann ich das auch stellvertretend erledigen? Er ist für mich schwierig greifbar bzw. erreichbar!? Der alte Ausweis wäre noch 4 Jahre gültig und die damaligen Unterschrift müsste ja noch im System der Stadtverwaltung sein!?
Schuhguru ist offline  
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Alt 25.09.2025, 18:39   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 261
Standard

Muss persönlich dabei sein, schon aus praktischen Gründen. Unterschrift auf dem Personalausweis.
Suprarenin ist offline  
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Alt 25.09.2025, 21:21   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,062
Standard

Ergänzend zu Suprarenin's Antwort:
Dazu noch ggf. der/die Fingerabdruck/-drücke, sofern er sich für einen Perso mit Online-Funktion entscheiden möchte.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 25.09.2025, 21:38   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Fingerabdrücke werden immer erhoben...
Und dann wäre da noch das Passbild.

Aber technisch könnte die Behörde einen neuen Ausweis mit den alten Daten herstellen, daher einfach mal fragen.

Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Ausweispflicht vor oder hat der Betroffene einen Reisepass?
Mächschen ist offline  
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Alt 26.09.2025, 09:03   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 34
Standard

Nein von der Ausweispflicht kann er nicht befreit werden. Einen Reisepass hat er auch nicht.
Ich habe jetzt selbst nochmal mit der Stadtverwaltung gesprochen. Die meinten auch, dass er persönlich erscheinen muss. Wenn das nicht klappt muss er halt ohne Ausweis auskommen. Der Verlust wurde ihm System gleich aufgenommen.
Vom alten Ausweis hatte ich eine Kopie gemacht. Ggf. kann ich das bei Notwendigkeit vorzeigen!?
Schuhguru ist offline  
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Alt 26.09.2025, 09:50   #6
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,305
Standard

Moin,

das Amtsgericht Iserlohn hat am 09.01.2024 mit Aktenzeichen: 32 XI 742/23 verdeutlicht, dass wir zumindest bei der Anmeldung nicht vorsprechen müssen.

"Die Betreuerin indies war aus keinen rechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet, persönlich bei der Stadt vorzusprechen und die Anmeldung vorzunehmen. Sie war nicht verpflichtet und es war ihr aufgrund der gerichtsbekannt zahlreich bestehenden Betreuungen und der damit einhergehenden Vergütung, welche eine persönliche Vorsprache nicht abdeckt, auch nicht zuzumuten, eine persönliche Ummeldung vorzunehmen."

Hier ging es zwar um die Meldung nach dem Bundesmeldegesetz, aber das Personalausweissgesetz auf das sich die Sache hier bezieht ist eine hoheitliche Aufgabe. Hier haben wir meines Erachtens nichts drin zu suchen.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 26.09.2025, 10:09   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,062
Standard

Zitat:
Zitat von Schuhguru Beitrag anzeigen
Vom alten Ausweis hatte ich eine Kopie gemacht. Ggf. kann ich das bei Notwendigkeit vorzeigen!?
Der alte Ausweis hat, mangels Gültigkeit, allenfalls "Hinweis-Charakter". In 10 Jahren kann sich bei einem Menschen nicht nur äußerlich ja eine Menge verändert haben.

An keiner Grenze oder Einlasskontrolle wie z.B. einem Gericht würde der alte Ausweis bzw. eine Kopie davon akzeptiert werden!

Wenn dein Betreuter nicht zu "fassen" ist, wieso kümmert er sich nicht selbst um den Ausweis (auch das Foto wird ja jetzt beim Antrag ggf. im Amt digital erstellt)`? Ggf. Eingliederungshilfe hier nutzen?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 26.09.2025, 11:18   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 34
Standard

Bei ihm liegt eine schwere Alkoholerkrankung und geistige Behinderung vor. Der aktuelle Ausweis wurde von einem "Trinkfreund" mit weiteren Dokumenten geklaut.
Eingliederungshilfe hatte er bereits langjährig und wurde von ihm "abgewählt". In Absprache mit dem Sozialamt soll er sich persönlich bei ernsthaften Interesse an EGH melden.
Abgesprochen Termine wie z.B. die Anzeige bei der Polizei hält er nicht ein. Zudem verliert er regelmäßig seine Handy`s oder wird beklaut und ist für mich nicht erreichbar. Ich habe ihm jetzt erneut ein Prepaid Handy und Festnetzanschluss in der Wohnung organisiert. Wie und ob der Techniker zum Anschluss in die Wohnung kann steht in den Sternen.
Schwierige Konstellation.
Schuhguru ist offline  
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Alt 26.09.2025, 12:28   #9
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,062
Standard

Danke für die Rückinfo,
eine solche schwierige Konstellation hatte ich nicht im Kopf!


Ich wünsche allen hier ein erholsames Wochenende!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 26.09.2025, 14:23   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
Standard

Die Regelung ist anders als im Melderecht. Der Betreuer (mit AK Aufenthaltsbestimmung) ist nur dann verpflichtet, den PA zu beantragen, wenn der Betreute geschäftsunfähig ist, § 9 Abs. 2 PauswG.

Falls das alles der Fall ist, ist allerdings als Sollregelung eine persönliche Vorsprache vorgesehen. Und zwar des Betreuers und des Betreuten, § 9 Abs. 1 PauswG. Der Betreute muss ja nicht nur unterschreiben, sondern inzwischen auch ausnahmslos den Fingerabdruck scannen lassen.

Wenn aus dem Betreuungsbeschluss kein Hinweis auf Geschäftsunfähigkeit drin steht (Ausschluss freier Willensbildung, eine „Einschränkung“, wie sie Psychiater gerne bescheinigen, reicht nicht aus), sollte man die Finger davon lassen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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