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Einkommensteuer Erklärung für B.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einkommensteuer Erklärung für B. im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! Ja, das Finanzamt hat mich angeschrieben, ich soll für einen B. von mir eine Einkommensteuererklärung machen, sonst Strafe. ...


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Alt 15.10.2025, 08:35   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
Standard Einkommensteuer Erklärung für B.

Hallo Zusammen!
Ja, das Finanzamt hat mich angeschrieben, ich soll für einen B. von mir eine Einkommensteuererklärung machen, sonst Strafe.
Na toll. Ich kann nicht mal richtig meine eigene machen.
Aber es sieht so aus.
Mein völlig überschuldeter B. hat Rente von ca.1000 Euro, P-Konto, vermülltes kleines bruchfälliges Haus ohne Strom, ist schwerkrank.
Er weigert sich mit den den Worten: "Das Schei** Finanzamt kann ***"
Ich habe maximal von ihm eine Rentenauskunft und ein Grundbuchauszug, worin auch nochmal Schulden aufgeführt sind.
Ich habe die Betreuung seit einem halben Jahr, ob und wann er seine letzte gemacht hat, kann er sich garnicht dran erinnern.
Die ist jetzt für 2024.
Von ihm, keine Mithilfe zu erwarten.
Kein Geld für einen Steuerberater.
Unabhängig davon, ich habe hier im Forum einen Beitrag gefunden das ich nicht verpflichtet bin, der ist aber von 2010.
Aber, wenn doch, ich kann ja schlecht mein eigenes Steuerprogramm nehmen wo mein Erklärungen für meine Familienmitglieder drauf sind nehmen.
Wie macht ihr das dann???
Danke für Ihre Mithilfe und Grüßle
Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 15.10.2025, 08:45   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Also droht das Finanzamt dir mit Zwangsgeld?

Um welche Steuererklärung und welches Jahr geht es?
Wann hast Du die Betreuung übernommen?

Hast Du die Vermögenssorge, wenn ja, mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt?
Mächschen ist offline  
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Alt 15.10.2025, 08:57   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
Standard

Also es ist das "normale " Schreiben vom Finanzamt wo drin steht, wenn keine gemacht wird (zu spät etc), dann gibt es eine Strafe bis 25000 Euro.
Ich habe die Betreuung seit März 25.
Die Erklärung soll für 2024 sein.
Ich habe die Vermögenssorge und im Juni einen Antrag auf Eiwilligungsvorbehalt beim zuständigen AG gestellt, bis jetzt noch keine Antwort erhalten.
Nicole F. ist offline  
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Alt 15.10.2025, 09:17   #4
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
Standard

Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
Also es ist das "normale " Schreiben vom Finanzamt wo drin steht, wenn keine gemacht wird (zu spät etc), dann gibt es eine Strafe bis 25000 Euro.
Ich habe die Betreuung seit März 25.
Die Erklärung soll für 2024 sein.
Ich habe die Vermögenssorge und im Juni einen Antrag auf Eiwilligungsvorbehalt beim zuständigen AG gestellt, bis jetzt noch keine Antwort erhalten.
So schwer scheint das doch gar nicht zu sein. Lass Dir von der Rentenversicherung, bei der Du dich sicher bekannt gegeben hast - die Steuerbescheinigung für 2024 schicken.

Dann kannst Du die Steuererklärung beispielsweise bei smartsteuer.de erstellen. Kostet 39 EUR. Das sollte doch machbar sein.
Michael77 ist offline  
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Alt 15.10.2025, 09:19   #5
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Hast Du die Vermögenssorge, wenn ja, mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt?
Welche Rolle soll denn der Einwilligungsvorbehalt hierbei spielen? Wenn der B. die Erklärung nicht selbst erstellt, muss es eben der Betreuer tun.
Michael77 ist offline  
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Alt 15.10.2025, 10:55   #6
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von 1aFussel
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 118
Standard

Hallo,

ich kann dir in dem Falle Elster empfehlen. Du musst mit dem Betreuten zwar den Registrierungsprozess durchlaufen, aber dann kannst du die steuerlich relevanten Daten (also am wichtigsten das Einkommen) direkt abrufen und das Ganze ist kostenfrei. Da dies ein Account deines B. ist, sind auch deine privaten Angelegenheiten davon befreit. Im Feld, wer bei der Steuererklärung mitgewirkt hat, gibst du deine Daten als Betreuer an und schon ist die ganze Sache rund...

Elster ist zwar etwas umständlich, aber mittlerweile führt das dich auch durch alle Sachverhalte durch, und die scheinen hier ja überschaubar.

Bei 1.000€ Rente kratzt er aller Voraussicht nach "nur" den Grundfreibetrag an, kommt aber letztendlich doch unter die Grenze, ab wann eine Steuer tatsächlich festgesetzt wird.

Ansonsten kannst du evtl. noch Versicherungen, GdB, Arztkosten und solchen Kleinkram ansetzen, um diese dann doch noch zu drücken.

Abgabepflicht besteht in dem Fall, weil er den Grundfreibetrag von 11.784€ überschritten hat. Und als Betreuer ist man leider dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob eine Abgabe erfolgen muss bzw. muss dann letztendlich dafür sorgen, dass dies geschieht (§ 34 AO). Da interessiert auch nicht der Wille des B., das interessiert das FA nämlich null. Hierzu gibt es auch einige Urteile, u. a. vom FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.07.2012, 5 K 1348/09.
1aFussel ist offline  
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Alt 15.10.2025, 11:09   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.06.2024
Ort: NRW
Beiträge: 24
Standard

Empfehlen kann ich auch WISO Steuer. Dort können ebenfalls alle Daten von ELSTER übernommen werden ohne spezifischen Zugang durch die Betreuten zu erhalten. Es geht jedoch 1 Schreiben an den Betreuten raus mit einem Freischaltcode. Die Beantragung der Steuererklärung ist damit sehr einfach, da dich dass Programm durch alle Schritte führt. Zusätzlich sind 5 Steuererklärungen pro Jahr möglich für weitere Fälle.
jschmand ist offline  
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Alt 15.10.2025, 11:22   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 67
Standard

Eventuell kannst du ja versuchen, deinen Betreuten von der Pflicht zur Einkommenssteuer-Erklärung zu befreien. So etwas hat meine Mutter auch eingerichtet, die nur Rente erhält, aber in einer solchen Höhe, so dass sie weit genug weg ist von der ersten Steuerstufe. Damit hat man dann zumindest drei Jahre Ruhe.


Frag da am besten den zuständigen Bearbeiter im Finanzamt an.
MPock ist offline  
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Alt 15.10.2025, 13:31   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 154
Standard

Hallo,
habe jetzt auch so einen Fall:
Erinnerung vom Finanzamt an die Steuererklärung 2024.
Er hat die Erklärung für 2023 nicht gemacht, geschweige denn die für 2024. Die Betreuung wurde in 2025 eingerichtet. Mit dem Finanzamt hatte ich schon guten Telefonkontakt, weil Vorauszahlungen angemahnt wurden.
Ich werde eine Erklärung abgeben, aber nicht das Formular ausfüllen. Mein Klient hatte 2024 außer der Rente kein Einkommen und ist im Jahr 2024 ins Pflegeheim gezogen. Er bezieht seit dem Umzug ins Heim Hilfe zur Pflege. Das mußte ich zu Beginn 2025 noch klären.
Aktuell lasse ich auch prüfen, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden kann.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 15.10.2025, 13:36   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
Standard

Letzteres nennt sich Antrag auf Nichtveranlagung. Sieht aus wie die vereinfachte ESt-Erklärung. Man kann das auch immer noch in Papierform machen: https://www.meinesteuersoftware.de/s...htveranlagung/

Neben dem Grundfreibetrag von ca 12.000 € haben Rentner auch einen zusätzlichen Rentensteuerfreibetrag. Ist davon abhängig, in welchem Jahr die Rente begonnen hat und wie hoch sie im ersten
(kompletten) Jahr war. Und es gibt noch einen Freibetrag für Schwerbehinderte, abhängig vom GdB. Hier im konkreten Fall wird das auf 0 Steuer hinauslaufen.

Grundstück (sofern nicht vermietet/verpachtet) und ergänzende be Sozialhilfe spielt steuerrechtlich keine Rolle.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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