Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muß Versicherungsantrag unterschreiben? im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Klient braucht eine Haftpflichtvers., er ist auch bereit die Beiträge zu zahlen, wer soll jetzt den Antrag unterschreiben ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ein Klient braucht eine Haftpflichtvers., er ist auch bereit die Beiträge zu zahlen, wer soll jetzt den Antrag unterschreiben - er ,als Versicherungsnehmer, oder ich der Betreuer ( ich habe Vermögenssorge) ? |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin moin
Wenn kein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge besteht, dann sollte der Betreute unterschreiben. Du solltest nicht stellvertretend handeln, wenn es nicht sein muss, bzw. nicht anders geht. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 358
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Hallo,
ich finde, das ist in der Rubrik "Situation der Betreuer/innen" nicht ganz passend; darunter verstehe ich eher so berufsbezogene Probleme, eigene Versicherungsfragen, Beef mit AG oder Betreuungsstelle, Unsicherheit in Bezug auf.. Solche - und ähnliche -Anfragen wären im anderen Bereich (Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts) besser verortet. Dort gibt es eine Vorsortierung nach Themen/Aufgabenbereichen, auch "sonstige Rechtsfragen" wenn´s mal nicht dazu passt. Themenbezogen lesen da vielleicht auch mehr mit. Bin zwar kein ADMIN, sondern nur geneigter Nutzer, würde mich darüber aber freuen -dankeschön ![]() Grüße vom Fuchs |
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