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Gesetzentwurf: Personalausweis für Senioren unbegrenzt nutzbar

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzentwurf: Personalausweis für Senioren unbegrenzt nutzbar im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wer seinen letzten Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll diesen künftig unbegrenzt weiterverwenden dürfen, auch wenn ...


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Alt 21.05.2026, 13:01   #1
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 543
Standard Gesetzentwurf: Personalausweis für Senioren unbegrenzt nutzbar

Wer seinen letzten Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll diesen künftig unbegrenzt weiterverwenden dürfen, auch wenn die Gültigkeitsdauer eigentlich abgelaufen ist.

Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einer entsprechenden Ergänzung des Personalausweisgesetzes vor:
Zitat:
Ausnahmsweise kann ein Personalausweis nach Ablauf der angegebenen Gültigkeit weiterverwendet werden, wenn die Person bei Beantragung des Personalausweises 70 Jahre oder älter war. Die betreffende Person genügt damit ihrer Ausweispflicht nach § 1 Absatz 1 Satz 1. Eine Weiterverwendung des elektronischen Identitätsnachweises nach Ablauf der angegebenen Gültigkeit ist ausgeschlossen.
Allerdings steht in der Begründung folgender Satz:
Zitat:
Für gewichtige Rechtsgeschäfte (Grenzübertritte in das EU-Ausland, Abschluss notarieller Verträge, Anwendungen der eID-Funktion, Kontoeröffnungen etc.), wird aus Gründen der Dokumentensicherheit und der sicheren Personenidentifizierung weiterhin ein aktueller Personalausweis empfohlen.
Ich wusste noch gar nicht, dass ein Grenzübertritt ein Rechtsgeschäft ist, noch dazu ein gewichtiges...
FFB ist offline  
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Alt 21.05.2026, 14:04   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,628
Standard

Das ist doch Blödsinn...

Jeden mit über 79 von der Ausweispflicht zu befreien, der mit über 69 einen Ausweis beantragt hat...

Wer noch einen Ausweis beantragen kann, wird dies weiter tun und, wer es nicht mehr kann, braucht halt nur die Befreiung von der Ausweispflicht nicht mehr beantragen, braucht man dafür wirklich ein Gesetz, das jeden ausklammert, der das 70. Lebensjahr bei Beantragung des letzten Personalausweises noch nicht vollendet hatte?

Außerdem ist deine Überschrift irreführend.
Mächschen ist offline  
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