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Betreuer erteilt Besuchsverbot

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer erteilt Besuchsverbot im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, nachdem ich aus schwerwiegenden Gründen die Heimaufsicht benachrichtigt hatte (ich hätte auch Strafanzeigen stellen können), hat der Betreuer (einer ...


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Alt 22.08.2014, 16:56   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Betreuer erteilt Besuchsverbot

Hallo,
nachdem ich aus schwerwiegenden Gründen die Heimaufsicht benachrichtigt hatte (ich hätte auch Strafanzeigen stellen können), hat der Betreuer (einer recht jungen Heimbewohnerin) ein generelles Besuchsverbot erteilt.
Auch die eigene Mutter soll sie nicht mehr besuchen dürfen. Der Richter ließ sich auf ein sehr kurzes Gespräch ein und meinte, der (amtliche) Betreuer müsse dies nicht melden... und entsprechend dem Gericht gegenüber auch nicht begründen.
Mögliche Ursache des ganzen Ärgers: Die junge Frau wurde über Monate immer wieder fixiert und sediert, so dass sich psychischer Hospitalismus entwickelte (Rückzug, Verlust der Selbständigkeit im Gehen, Stehen, Essen, Stuhlinkontinenz, Sprachverlust innerhalb von 3-4 Monaten).
Die Pflegedienstleitung u.a. sehen all dies als normale Rückentwicklung bei geistiger Behinderung und möchten in ihrer Arbeit nicht gestört werden... auch nicht durch schriftliche Bitten oder Beschwerden
Der Fall ist dramatisch - ich brauche jede erdenkliche Hilfe.
Die Mutter hat sich leider alle Rechte an der Betreuung nehmen lassen und bekommt sie laut Richter offensichtlich auch nicht zurück.

Wie kann die Mutter wenigstens Verfahrensbeteiligte werden und somit evtl. Akteneinsicht und Recht auf Informationen bekommen?
Wie kann man verhindern, dass die junge Frau, die inzwischen in der Psychiatrie ist (wo es ihm viel besser geht als im Heim), wieder auf dieselbe gerontopsychiatrische Station zurückmuss, auf der er all dies erleben musste?
Was muss man tun, damit das Betreuungsgericht den Betreuer entlässt - und zwar zügig?
Ggf. wäre ich bereit, die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen...
G.T.
PS: Welche Ideen habt Ihr außerdem zu diesem Fall?
G.T. ist offline  
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Alt 22.08.2014, 19:01   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard

Hallo G. T.

Deine Ausführungen finde ich recht wirr drum frage ich einfach mal nach:


"nachdem ich aus schwerwiegenden Gründen die Heimaufsicht benachrichtigt hatte ..."

WER BIST DU und in welcher Eigenschaft schreibst Du hier ( z,. B. als Familienangehöriger, Bekannter, Freund der Familie, Ehepartner, etc.)?

".... hat der Betreuer (einer recht jungen Heimbewohnerin) ein generelles Besuchsverbot erteilt...."

Dies kann er m.E. nur, wenn er PERSONENSORGE im Aufgabenkreis hat. Das gilt dann auch gegen die Mutter.

" ... Der Richter ließ sich auf ein sehr kurzes Gespräch ein und meinte, der (amtliche) Betreuer müsse dies nicht melden... und entsprechend dem Gericht gegenüber auch nicht begründen....."

WER sprach mit dem Richter ?
WAS muß der amtl. Betreuer nicht melden / begründen ?


" ... Mögliche Ursache des ganzen Ärgers:...."

Dass die Pflegedienstleistung nicht gestört werden möchte, ist erst einmal eine Unterstellung, denn es gibt Vorgaben/Gesetze/Richtlinien und es wird schwer für Außenstehende, hier einzuschreiten ... Da muß man sehr sensibel rangehen ....

" .... Die Mutter hat sich leider alle Rechte an der Betreuung nehmen lassen und bekommt sie laut Richter offensichtlich auch nicht zurück...."

Ja, dann muß schon mehr vorgefallen sein, was man nicht in 3 Sätzen beschreiben kann. Wenn der Richter das schon durchblicken lassen hat, dann hat sie vermutlich wenig Chancen.

" ... Wie kann die Mutter wenigstens Verfahrensbeteiligte werden und somit evtl. Akteneinsicht und Recht auf Informationen bekommen? ... "

Erst die anderen Fragen präzise stellen .... dann kann man eine Lösung suchen.

IHM / IHR ? Hier blicke ich nicht durch.
Vieleicht nicht wichtig, aber besser zum Verständnis.

Du möchtest die ehrenamtliche Betreuung übernehmen ?

Bespreche Dich mit dem/der Betreuten ( jungen Frau oder IHM ) und frage, was er/sie möchte.
Wenn dies bejaht wird, schreibe einen freundlichen Brief an das Gericht, aber nur, dass Du die Betreuung ehrenamtl übernehmen möchtest, NICHT wieso, weshalb, warum.

VORHER solltest Du Dir im klaren darüber sein, ob Du diese ehrenamtl. Arbeit auch leisten kannst !
Ich würde mich mit dem jetzigen Betreuer in Verbindung setzen, versuchen mit ihm zu reden und einen positiven Weg versuchen zu finden.

Erst wenn das alles nicht hilft, dann Brief an Gericht.

Ps.: Schau mal hier im Forum unter LITERATUR .... dort findest Du viele gute Hinweise !

Viel Glück wünscht Dir
Ruediger99









Wie kann man verhindern, dass die junge Frau, die inzwischen in der Psychiatrie ist (wo es ihm viel besser geht als im Heim), wieder auf dieselbe gerontopsychiatrische Station zurückmuss, auf der er all dies erleben musste?
Was muss man tun, damit das Betreuungsgericht den Betreuer entlässt - und zwar zügig?
Ggf. wäre ich bereit, die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen...
G.T.
PS: Welche Ideen habt Ihr außerdem zu diesem Fall?

Ruediger99 ist offline  
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Alt 22.08.2014, 19:21   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin G.T.

Als erstes: Sortieren und Klarheit in die Schilderung reinbringen.
Da ist einiges reichlich schräg.

- Wer bist Du, dass Du auf eine Strafanzeige verzichtest und die Heimaufsicht einschaltest? Sprich: in was für einem Verhältnis stehst Du zu der betreuten Person?
- geht es um eine Frau oder ein Mann? (Wie kann man verhindern, dass die junge Frau, die inzwischen in der Psychiatrie ist (wo es ihm viel besser geht als im Heim))
- soll sie/er als junger Mensch auf eine gerontopsychiatrische (!!!!! nur für alte Menschen!!!) Station zurück(!!!) ? Wie das?
- Warum ist die Mutter nicht mehr Betreuerin? Oder war sie es nie und hat aufgrund der Volljährigkeit des Kindes Entscheidungsbefugnisse verloren?

Deiner Schilderung entnehme ich, dass einerseits reichlich schräge Dinge am laufen sind, die Dich sehr entrüsten und Du gerne helfen möchtest. Das finde ich gut. Dafür mußt du aber Klarheit in Deine Schilderung bringen, weil sonst durchaus die Gefahr besteht, dass eigentlich recht gute Tipps völlig nach hinten losgehen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.08.2014, 00:36   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Lächeln Besuchsverbot usw.

Es tut mir Leid, wenn nicht alles sofort verständlich war.

Ich bin als Privatperson auf den Fall aufmerksam gemacht und um Hilfe gebeten worden. Im Raum steht der Verdacht auf unnötige Sedierung, Fixierung, Deprivation auf einer gerontopsychiatrischen Station eines Heimes - es war auch von beginnendem Nierenversagen die Rede. (Ein Fachkrankenpfleger hatte sich im Namen der Mutter schon seit Monaten um eine Verbesserung der Pflegesituation wegen der Fixierungen und des beginnenden psychischen Hospitalismus bemüht).
Ich habe nach einem Besuch einen Bericht über das Gesehene und Erlebte an die Heimaufsicht geschickt. Daraufhin kam es umgehend zu einer Kontrolle durch die Heimaufsicht. In der Folge gab es ein Haus- und Besuchsverbote u.a. auch gegen die Mutter.
Ich versuche inzwischen, die äußerlichen Daten etwas zu verfremden, denn es ist nicht auszuschließen, dass meine Versuche, an die Öffentlichkeit zu gehen, die Situation für Mutter und "Kind" noch weiter verschlechtern.

Erläuterung: Auf gerontopsychiatrischen Stationen sind sowohl in Heimen wie auch in psychiatrischen Kliniken auch ab und zu junge Menschen mit starken Beeinträchtigungen untergebracht, möglicherweise, weil sie einen hohen Pflegebedarf haben und/oder weil man glaubt, sie seien entsprechend dement.

Weder die Mutter noch ich hatten jemals Akteneinsicht, deshalb sind manche Dinge nicht 100% sicher. Ich habe einige Gespräche mit ihr und dem Krankenpfleger geführt. Demnach waren für die Mutter selbst die letzten Jahre sehr traumatisierend. Sie hat ihr "Kind" vor etwa 15 Jahren, als gewalttätig erleben müssen und war als Ausländerin noch dazu mit geringen Deutsch- und Rechtskenntnissen überfordert. Sie hat sich offensichtlich deshalb auch alle Rechte nehmen lassen. Der Vater ist tot (Todesumstände sind vermutlich die eigentliche Ursache des Dramas).

In der Psychiatrie wird analog zum Werdenfelser Weg gearbeitet. Dort wird der Patient weder fixiert noch sediert und bekommt ausreichend Zuwendung. (So geht es auch!) Glücklicherweise hat sich die Psychiatrie auch nicht an das Besuchsverbot gehalten. Die Besuche der Mutter tun dem Patienten sehr gut. Er beginnt wieder Gefühle zu zeigen, sich mehr zu bewegen, versucht alleine aufzustehen und kann mit etwas Unterstützung einige Schritte gehen. Zuvor hatte er monatelang vermutlich überwiegend im Bett gelegen oder musste im Rollstuhl fixiert sitzen. Er hörte auf zu sprechen, zog sich in sich zurück und entwickelte eine deutlich ausgeprägte Spastik mit Verformungen der Füße und Hände.

Noch ist unklar, wann der Patient seine Bedürfnisse wieder ausreichend deutlich artikulieren kann und ob sich der Richter bemüht, seine Wünsche aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Es ist fraglich, ob er von sich aus formulieren kann, dass er in ein anderes Heim möchte und einen anderen Betreuer braucht.
(Es geht jetzt erst einmal um eine ausreichende Stabilisierung!)
Ich weiß auch nicht, ob er früher mit seinem Betreuer regelmäßig gesprochen hat (was er bis vor 10 Monaten noch konnte!) und wie er zu ihm steht. Von uns aus gab es keine Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch mit ihm. Auf schriftliche Bitten hat er auch nicht reagiert. Das Verhältnis zwischen Mutter und Betreuer ist ebenfalls sehr angespannt. Die Mutter wird immerhin vom Heim bzw. Betreuer über die allerwichtigsten Ereignisse informiert - wie z.B. Krankenhauseinweisung.
Ich habe mit dem Richter nur kurz sprechen können und ihn so verstanden, dass die Mutter überfordert wäre. Weitere Angehörige hat der Patient in Deutschland nicht.

Inzwischen steht alternativ ein Antrag auf Entlassung des Betreuers im Raum. Besser wäre natürlich, dass er auf seine Pflichten hingewiesen wird, mehr zum Wohl seines Betreuten zu tun. Vielleicht kann ihm (von wem?) nahegbracht werden, dass eine Isolation seines Betreuten mit Fixierung und Sedierung auch sehr wohl tödlich enden kann.
Wegen des Besuchsverbotes (vom Betreuer veranlasst und vom Heim unterstützt) vor allem für die Mutter wurde auch ein Rechtsanwalt eingeschaltet. (Besuchsverbote für die engsten Angehörigen werden inzwischen auch bei Gericht kritisch gesehen.)

Ich sehe die Hauptprobleme im Betreuungsrecht. Der Betreuer kann behaupten, alles geschehe zum Wohle des Betreffenden. Er muss nicht auf Wünsche von Angehörigen reagieren oder Gespräche mit ihnen führen. Die Rechte auch der engsten Familienangehörigen sind sehr eingeschränkt, wenn sie aus der Betreuung ausgeschlossen wurden.

Ich befürchte, dass der Patient eine zweite Rückverlegung auf die bisherige Station psychisch und körperlich nicht lange überleben würde. Er war im Frühjahr aufgrund seiner schlechten Gesundheitsituation schon einmal im selben Krankenhaus. Sein gesundheitlicher Zustand (körperlich) war auch jetzt bei der Einlieferung in die Psychiatrie erschreckend.

Übrigens: Die Pflegedienstleitung schien sich von mir schon gestört zu fühlen, als ich nach einem CD-Player und einer CD und nach einem Aufenthaltsraum fragte und ob der Betreffende Physiotherapie erhalten würde... .

Ich hoffe, es ist jetzt klarer.
Selbstverständlich freue ich mich über freundliche Hinweise...

Geändert von G.T. (23.08.2014 um 00:52 Uhr)
G.T. ist offline  
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Alt 23.08.2014, 06:21   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten morgen,

ich befürchte diesen Fall hatten wir hier bereits ausgiebig besprochen,( http://www.forum-betreuung.de/rechts...ausschuss.html) mit dem dringenden Rat am Schluss, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Was die Zustände in der Pflegeeinrichtung betrifft, hierzu gibt es Fachforen wie z.B. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk • Forum anzeigen - Pflegerecht und Pflegethemen.

Zitat:
Ich versuche inzwischen, die äußerlichen Daten etwas zu verfremden, denn es ist nicht auszuschließen, dass meine Versuche, an die Öffentlichkeit zu gehen, die Situation für Mutter und "Kind" noch weiter verschlechtern.
Wir stellen hier keinen "Öffentlichkeit" dar sondern versuchen auf konkrete Fragen zum Betreuungsrecht Antworten, und vielleicht Klärungsmöglichkeiten zu finden.

Zitat:
Ich sehe die Hauptprobleme im Betreuungsrecht. Der Betreuer kann behaupten, alles geschehe zum Wohle des Betreffenden. Er muss nicht auf Wünsche von Angehörigen reagieren oder Gespräche mit ihnen führen.
Dafür gibt es vom Gesetzgeber her gute Gründe die nicht zuletzt aus dem tatsächlichen Verlauf vieler Betreuungen bzw. den Gründen für eine Betreuung resultieren.

Eine kleine Richtigstellung: ein Betreuer kann nicht "einfach behaupten" alles geschähe zum Wohl des Betreuten. Denn auch in eurem Fall schreibst du:
Zitat:
Sein gesundheitlicher Zustand (körperlich) war auch jetzt bei der Einlieferung in die Psychiatrie erschreckend.
hierzu gibt es einen Arztbrief, spätestens bei der Entlassung. Darin ist dokumentiert in welchem Zustand jemand eingeliefert wird. Wenn die Folgen eines weiteren Heimaufenthaltes derart gefährlich, bis hin zum Tod des Betreuten, gesehen werden informieren Ärzte eigentlich von sich aus über derart erhebliche Misstände und Behandlungsfehler.
Es gibt einen Kliniksozialdienst und einen Oberarzt der eingeschaltet werden könnte um zu den Fehlern in der Heimversorgung eine Stellungnahme abzugeben und diese dem Gericht vorzulegen.

Zitat:
Inzwischen steht alternativ ein Antrag auf Entlassung des Betreuers im Raum. Besser wäre natürlich, dass er auf seine Pflichten hingewiesen wird, mehr zum Wohl seines Betreuten zu tun.
Wenn der derzeitige Betreuer so schlechte Arbeit zu Ungunsten seines Betreuten leistet, dann ist der Antrag auf einen Betreuerwechsel doch das einzig probate Mittel um die Situation des Betroffenen zu ändern?
Was wirklich dem Wohl des Betreuten dient kann immer nur am Einzelfall und unter Kenntnis aller Zusammenhänge beurteilt werden. Alles andere ist stochern im Nebel und bei konfliktbelasteden Situation eher immer kontraproduktiv.

Gruss Michaela

PS: @Rüdiger99, bitte beschäftige dich doch einmal mit den Zitierregeln. Im Testbereich kann man das üben. So ist das Lesen und Verstehen eine Qual.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.01.2017, 20:05   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Gutes Ende

Ich hatte in 2014 von dem Fall des jungen Mannes geschrieben. Er war, als ich ihn kennenlernte, bereits 12 Monate an einen Pflegerollstuhl fixiert und sehr stark sediert, so dass er nahezu alle Alltagskompetenzen verloren hatte, sich sehr zurückzog und unter offensichtlich schmerzhaften Kontrakturen litt.
Nach dem Heimwechsel etwa 1 Jahr später (solange dauerte der Betreuerwechsel, die Such nach einem anderen Heim, die Genehmigungen...), lernte er bald wieder zu laufen, selbständig zu essen, sich anzuziehen usw.
Er lebt heute aufgerichtet, meist fröhlich, unterhält seine Station mit allerlei Scherzen, selbst gesungenen Schlagern usw. Er benötigt keinerlei Psychopharmaka mehr, kann mit Untersützung einkaufen, Kaffee trinken gehen usw.
Ich erzähle dies, weil ich allen Mut machen möchte, die von katstrophalen Lebenssituation geistig behinderter Menschen erfahren.
Durch viel Engagement und hier auch durch den Heimwechsel kommt es manchmal zu unglaublichen positiven Veränderungen!
Danke an alle, die mitgeholfen haben.
G.T. ist offline  
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akteneinsicht, besuchsverbot, betreuer, betreuungsgericht, fixierung

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