Dies ist ein Beitrag zum Thema Jahresgebühr nach § 34 GNotKG im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe gerade die Rechnung für eine Jahresgebühr nach 11101 für eine Betreuung erhalten.
Es handelt sich jedoch derzeit ...
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07.09.2015, 11:14 | #1 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,807
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Jahresgebühr nach § 34 GNotKG
Hallo,
ich habe gerade die Rechnung für eine Jahresgebühr nach 11101 für eine Betreuung erhalten. Es handelt sich jedoch derzeit noch um eine vorläufige Betreuung und keine Dauerbetreuung. Die Antworten des AG wegen der Rechtsgrundlage sind derzeit sehr unterschiedlich. Offensichtlich gab es zum 4.7.2015 eine Rechtsänderung in der Gebührenordnung, die jedoch sehr unterschiedlich ausgelegt wird. Je nach Rechtspfleger bekomme ich derzeit Gebührensätze von 74 € - 200 € als zutreffend genannt. Hat derzeit noch jemand den Fall der Festsetzung in einer vorläufigen Betreuung oder sich mit dem Thema näher befaßt? Gruß, Andreas
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