Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Post öffnen und kontrollieren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Post öffnen und kontrollieren im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn dem Betreuer die Postkontrolle audrücklich übertragen wurde. § 1896 Abs. 4 BGB Ist das eine KANN BESTIMMUNG oder eine ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Rechtsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 18.09.2015, 10:26   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 1
Standard Post öffnen und kontrollieren

Wenn dem Betreuer die Postkontrolle audrücklich übertragen wurde.
§ 1896 Abs. 4 BGB

Ist das eine KANN BESTIMMUNG oder eine MUSS-BESTIMMUNG.

Daher muss er unbedingt die Post kontrollieren, oder darf er auch von der Kontrolle absehen, wenn der Betreute es selber zuverlässig machen kann
Ralph1962 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2015, 10:44   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Hallo,

das kann der Betreuer so machen, wie er es für erforderlich hält.

Da dieser Aufgabenbereich die Einschränkung eines Grundrechtes (Art. 10 GG) darstellt, ist es immer nur in dem Umfang zulässig, wie es unbedingt erforderlich ist. Eindeutig private Post ist z.B. grundsätzlich von der Kontrolle ausgeschlossen.

Ich hoffe, diese Antwort reicht aus.
Schnieder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2015, 13:30   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Im Geiste ist dem Aufgabenkreis "Entgegennahme und Öffnen der Post" der Anhang "im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise" hinzuzusetzen. Für andere Bereiche gilt das dann natürlich nicht, wie bereits Schnieder feststellt.

Dieser Bereich wird meist sowieso nur für den Beginn der Betreuung benötigt. Wenn du dich gegenüber den Behörden, Ämtern, der Bank und den anderen Ansprechpartnern legitimiert hast, geht die Post an deine Anschrift unter deinem Namen. Dann öffnest du ja deine Post und nicht die deiner betreuten Personen.

Ansonsten so wie Schnieder.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2016, 16:16   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
Standard Postkontrolle

Hallo liebe Kollegen,

ich habe einige Betreute, die geistig schwerbehindert sind. Für diese Betreuten habe ich nicht den Aufgabenkreis Postkontrolle.
Dann habe ich widerum eine geistig "fitte" Person, die aber keine Post öffnet und schon gar nicht darauf reagiert.

Dann gibt es auch Personen, die wollen gar nichts von "Behördenpost" wissen und sind froh, wenn ich die auf mich umleiten lasse.

Bei Übernahme einer Betreuung schreibe ich generell alle Stellen an und bitte, mir ab sofort alle Post zukommen zu lassen. Das funktioniert an sich ganz gut (auch ohne AG Postkontrolle).
Die Post wird dann auch immer an mich selbst, nicht an die Betreute adressiert.

Bei der geistig fitten Person ist es aber teilweise schwer. Auch wenn ich mehrfach schreibe, dass ich der Ansprechpartner bin, wird die Post immer noch an sie geschickt (ich bekomme auch keine Rückmeldung woran das liegt, evtl. "schlafen" die Gläubiger da auch nur).

Bewege ich mich da überhaupt im Rahmen des legalen? Muss ich jetzt für jede Person eine Postkontrolle beantragen ?
jojo18 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2016, 22:53   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin Jojo

Nein, Du mußt nichr für jeden die Postkontrolle beantragen.

Sinnvoll ist es nur bei denjenigen, die Dir gezielt Post vorenthalten, die Du für Deine Arbeit benötigst. Oder solche, die Du vor bestimmter Post schützen mußt, weil sie sonst dekompensieren.

Gläubigerpost:
Wenn Du dich den Gläubigern bekannt gemacht hast (Vermögenssorge oder Schuldenangelegenheiten), dann sind sie erpflichtet an Dich zu schreiben. Alles, was sie weiterhin an den Betreuten senden hat es nie gegeben. Sogar Mahn- und Vollstreckungsbescheide kannst Du kippen, wenn sie nicht an Dich adressiert sind.
Deshalb stört mich die Gläubigerpost an Betreute herzlich wenig.
Allerdings erkläre ich das auch den Betreuten immer wieder, damit sie nicht beunruhigt sind, wenn wieder was kommt. Sie sollen die Post einfach an mich weiterleiten und auf keinen Fall selber Kontakt zu Gläubigern aufnehmen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40