Dies ist ein Beitrag zum Thema Post öffnen und kontrollieren im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn dem Betreuer die Postkontrolle audrücklich übertragen wurde.
§ 1896 Abs. 4 BGB
Ist das eine KANN BESTIMMUNG oder eine ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 1
|
![]()
Wenn dem Betreuer die Postkontrolle audrücklich übertragen wurde.
§ 1896 Abs. 4 BGB Ist das eine KANN BESTIMMUNG oder eine MUSS-BESTIMMUNG. Daher muss er unbedingt die Post kontrollieren, oder darf er auch von der Kontrolle absehen, wenn der Betreute es selber zuverlässig machen kann |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
|
![]()
Hallo,
das kann der Betreuer so machen, wie er es für erforderlich hält. Da dieser Aufgabenbereich die Einschränkung eines Grundrechtes (Art. 10 GG) darstellt, ist es immer nur in dem Umfang zulässig, wie es unbedingt erforderlich ist. Eindeutig private Post ist z.B. grundsätzlich von der Kontrolle ausgeschlossen. Ich hoffe, diese Antwort reicht aus. |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
![]()
Im Geiste ist dem Aufgabenkreis "Entgegennahme und Öffnen der Post" der Anhang "im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise" hinzuzusetzen. Für andere Bereiche gilt das dann natürlich nicht, wie bereits Schnieder feststellt.
Dieser Bereich wird meist sowieso nur für den Beginn der Betreuung benötigt. Wenn du dich gegenüber den Behörden, Ämtern, der Bank und den anderen Ansprechpartnern legitimiert hast, geht die Post an deine Anschrift unter deinem Namen. Dann öffnest du ja deine Post und nicht die deiner betreuten Personen. Ansonsten so wie Schnieder.
__________________
![]() ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
|
![]()
Hallo liebe Kollegen,
ich habe einige Betreute, die geistig schwerbehindert sind. Für diese Betreuten habe ich nicht den Aufgabenkreis Postkontrolle. Dann habe ich widerum eine geistig "fitte" Person, die aber keine Post öffnet und schon gar nicht darauf reagiert. Dann gibt es auch Personen, die wollen gar nichts von "Behördenpost" wissen und sind froh, wenn ich die auf mich umleiten lasse. Bei Übernahme einer Betreuung schreibe ich generell alle Stellen an und bitte, mir ab sofort alle Post zukommen zu lassen. Das funktioniert an sich ganz gut (auch ohne AG Postkontrolle). Die Post wird dann auch immer an mich selbst, nicht an die Betreute adressiert. Bei der geistig fitten Person ist es aber teilweise schwer. Auch wenn ich mehrfach schreibe, dass ich der Ansprechpartner bin, wird die Post immer noch an sie geschickt (ich bekomme auch keine Rückmeldung woran das liegt, evtl. "schlafen" die Gläubiger da auch nur). Bewege ich mich da überhaupt im Rahmen des legalen? Muss ich jetzt für jede Person eine Postkontrolle beantragen ? |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
|
![]()
Moin Jojo
Nein, Du mußt nichr für jeden die Postkontrolle beantragen. Sinnvoll ist es nur bei denjenigen, die Dir gezielt Post vorenthalten, die Du für Deine Arbeit benötigst. Oder solche, die Du vor bestimmter Post schützen mußt, weil sie sonst dekompensieren. Gläubigerpost: Wenn Du dich den Gläubigern bekannt gemacht hast (Vermögenssorge oder Schuldenangelegenheiten), dann sind sie erpflichtet an Dich zu schreiben. Alles, was sie weiterhin an den Betreuten senden hat es nie gegeben. Sogar Mahn- und Vollstreckungsbescheide kannst Du kippen, wenn sie nicht an Dich adressiert sind. Deshalb stört mich die Gläubigerpost an Betreute herzlich wenig. Allerdings erkläre ich das auch den Betreuten immer wieder, damit sie nicht beunruhigt sind, wenn wieder was kommt. Sie sollen die Post einfach an mich weiterleiten und auf keinen Fall selber Kontakt zu Gläubigern aufnehmen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|