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Unterhaltsansprüche getrennt lebender Ehepartner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterhaltsansprüche getrennt lebender Ehepartner im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, brauche mal wieder Rat! ich betreue einen älterern Herrn (Vermögen, Aufenthalt u. Gesundheitssorge). Dieser lebt noch in seiner eigenen ...


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Alt 24.02.2016, 17:23   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
Standard Unterhaltsansprüche getrennt lebender Ehepartner

Hallo, brauche mal wieder Rat!
ich betreue einen älterern Herrn (Vermögen, Aufenthalt u. Gesundheitssorge). Dieser lebt noch in seiner eigenen Wohnung, hat aber einen hohen Pflegebedarf. Nachdem seine Rücklagen bis auf den Schonbetrag aufgebraucht wurden, habe ich beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt. Dabei ist mir jedoch unklar, ob er weiter den Unterhalt an seine getrennt lebende Ehefrau zahlen muss oder ob ich diese Mittel erst einmal für ihn einsetzen muss.
Er bezahlt bereits seit über 30 Jahren. Ich glaube mich erinnern zu können, dass sein Bedarf in diesem Fall erst einmal Vorrang hat, bin mir aber nicht sicher??? Ehefrau lebt in einer Pflegeeinrichtung. die Vermögenssituation ist mir nicht bekannt.
jero155 ist offline  
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Alt 31.12.2016, 19:21   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 115
Standard

Hallo jero155,
bin gerade über die Suchfunktion auf deinen (schon etwas älteren) Beitrag gestoßen.
Habe gerade einen sehr ähnlichen Fall bekommen. Der Betreute ist auf dem Papier noch verheiratet, lebt aber schon seit mind. 30 J. von der Frau getrennt und zahlt monatlich 500 EUR Unterhalt aus privater Vereinbarung (die mir noch nicht vorliegt, da ich die Betreuung erst seit ein paar Tagen habe). Nun ist er seit Kurzem im Heim (dauerhaft). Er könnte die Heimkosten (Eigenanteil) aus seiner Rente in voller Höhe aufbringen, wenn die Unterhaltszahlung nicht wäre. Die Ehefrau ist behindert muss man dazu sagen (also bestünde bei Scheidung ggf. unbeschränkte Unterhaltsverpflichtung?)
Ich denke ich werde nun kurzfristig die Zahlungen erst mal stoppen, zumindest bis mir die Vereinbarung mit der Ehefrau vorliegt und ich Genaueres weiß.
Wie war es bei deinem Betreuten damals?
Weiß jemand wie es ist mit der Unterhaltspflicht für einen behinderten Ehegatten, auch wenn der Unterhaltspflichtige auf das Geld zur Deckung der eigenen Heimkosten angewiesen wäre?

Viele Grüße
Sally
sally_1009 ist offline  
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Alt 02.01.2017, 14:56   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
Standard

Moin moin

Üblicherweise ist es so, dass man erst ma für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen hat, bevor Unterhaltszahlungen an andere Personen geleistet werden können.
D.h. wenn ein Betreuter Einkommen hat, mit dem er seinen Unterhalt (hier: Heimkosten) bestreiten könnte, wenn der Unterhalt für die andere Person nicht mehr gezahlt werden muss, dann bekommt die andere Person erst mal nichts mehr.

Anders herum:
Wenn die andere Person aufgrund ausbleibender Unterhaltszahlungen zu wenig Einkommen hat, hat sie ggf. einen Anspruch auf Sozialhilfe, die sie sonst nicht oder nicht so viel bekommen würde.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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