Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterlagen vernichtet im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und vielen Dank für die Aufnahme ins Forum!
Zu meinem Anliegen, bei dem ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt. Ich ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 19.04.2016
Beiträge: 1
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Hallo und vielen Dank für die Aufnahme ins Forum!
Zu meinem Anliegen, bei dem ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt. Ich fasse mich kurz. Ich war dreieinhalb Jahre befreiter Betreuer meines Großvaters. Alles lief problemlos, ich hatte bis auf die jährlichen Berichte nichts weiter mit dem Amtsgericht zu tun. Ende 2015 ist mein Großvater dann verstorben. Ich habe dann den Abschlussbericht, die Betreuerurkunde, Vermögensübersicht und die Entlastungserklärung(unterzeichnet von meinem Vater und Onkel, also den Kindern meines Großvaters) zurückgeschickt. Das Konto meines Großvaters habe ich nach Begleichung aller Rechnungen gekündigt und, da es keine Testament gibt, das verbliebene Guthaben von 1233,98€ meinem Vater überwiesen. Ende Februar bin ich umgezogen und habe dabei ordentlich ausgemistet und auch alle Unterlagen, die ich noch über die Zeit der Betreuung hatte vernichtet, da ich der Meinung war, die Sache sei abgeschlossen. Jetzt habe ich Post vom Amtsgericht erhalten, in der sie mich auffordern, die Schlussrechnungslegung einzureichen. Ich verfüge über keinerlei Unterlagen mehr, wie soll ich mich nun verhalten? Könnt ihr mir weiterhelfen? Viele Grüße Achim |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
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Zitat:
Deine Tätigkeit als Betreuer endet spontan mit dem Tod, alle weiteren Verfügungen (und auch das Begleichen von Rechnungen nach dem Tod) ist Angelegenheit der Erben. Auch deinem Vater hättest du kein Geld überweisen dürfen wenn er keinen Erbennachweis hat. Zitat:
Dann wirst du halt erklären müssen was mit dem Geld deines Großvaters im einzelnen passiert ist. Positiveres kann ich dir leider nicht sagen.
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#3 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
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Zitat:
Wenn die Erbenstellung deines Vaters und deines Onkels durch einen Erbschein feststeht ist damit eigentlich alles gelaufen und es entfällt die Pflicht zur Schlußrechnungslegung. Du solltest das Gericht dann noch einmal darauf hinweisen das eine Entlastungserklärung bereits besteht, vielleicht ist es dort übersehen worden. Ansonsten am besten noch einmal bei Gericht klären warum eine Schlussrechnungslegung erstellt werden soll.
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