Dies ist ein Beitrag zum Thema Widerspruch auf Gutachten möglich? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und erst einmal vielen Dank für die Aufnahme!
Vor etwa drei Jahren bin ich über eine psychosoziale Stelle im ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 3
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Hallo und erst einmal vielen Dank für die Aufnahme!
Vor etwa drei Jahren bin ich über eine psychosoziale Stelle im Gesundheitsamt zu meiner derzeitigen rechtlichen Betreuung wegen meiner psychischen Erkrankung und verschiedenen »Ausweglosigkeiten« gekommen. Ich habe für ein Jahr einen Berufsbetreuer bekommen, dann wurde das Ganze um zwei Jahre verlängert und nun steht wieder eine Verlängerung an. Anders als beim ersten Mal wurde der Sachverständige für das Gutachten gewechselt. Das Gespräch dazu fiel ziemlich merkwürdig aus - die Gutachterin fragte weniger zu meinem gesundheitlichen Zustand und mehr zu teilweise irrelevanten Dingen, unterbreitete mir teilweise ziemlich abstruse Meinungen (von ALG II könne man super leben usw.) und stellte ein ganzes Gerichtsverfahren, das mein Betreuer derzeit gegen das Jobcenter führt, infrage (und wollte die Sachlage da nachprüfen). Gestern habe ich nun die Ladung zur Anhörung erhalten und bin nun ziemlich verstört. Nicht nur, dass (trotz ausdrücklichen Hinweis darauf, dass ich - wie auch beim letzten Mal - durch eine Panikstörung ziemlich »bewegungsunfähig« bin) das Verfahren diesmal direkt im Amtsgericht geführt wird. Im Schreiben steht auch noch, dass es um eine Entscheidung über die Aufhebung der Betreuung gehen soll ![]() Ich als Betreuter habe einen entsprechenden Antrag nicht gestellt. An meiner gesundheitlichen Situation und den entsprechenden Folgen hat sich auch nichts verbessert - eher verschlechtert. Deshalb muss ich nun annehmen, dass das Gutachten so dermaßen daneben ist, dass es die Richterin für sinnvoll hält, die Betreuung einzustellen. Auch habe ich diesmal das erste Mal nicht eine Abschrift des Gutachtens vor dem Verfahren erhalten - ich weiß also nicht, was drin steht. Natürlich werde ich mich auch noch an andere Stellen wenden, möchte mich aber hier gern vorinformieren. Kann es überhaupt sein, dass ein Gutachten die Macht hat, aus einer Verlängerung eine Beendigung der Betreuung zu machen? Und gibt es für mich eigentlich irgendwelche Möglichkeiten, gegen (wahrscheinliche) Falschaussagen und -beurteilungen vorzugehen? Vielleicht über ein Widerspruch oder so? Die Verhandlung ist ist in etwa zwei Wochen. Natürlich werde ich gleich morgen das Gericht um eine Abschrift des Gutachtens bitten. Aber ich falle langsam in Panik, weil bei einer möglichen Beendigung der Betreuung mir sehr schwierige und aussichtslose Zeiten vorbestehen. |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Die Wortwahl hat keine tiefere Bedeutung. Die Betreuung wird entweder verlängert oder aufgehoben. Eine Entscheidung über die Verlängerung ist also immer auch eine Entscheidung über die Aufhebung.
Ein Rechtsmittel gegen das Gutachten gibt es nicht, es ist ja keine Entscheidung des Gerichts. Aber natürlich kann man vortragen, dass und warum man es für falsch hält. |
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#3 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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In der Anhörung hast du eine gute Möglichkeit deinen Standpunkt, dass du die Betreuung weiterhin brauchst zu vertreten. Unsere Richter hören imme genau zu bei Anhörungen und versuchen Wünsche und Vorstellungen des Betreuten wenn irgend möglich auch zu berücksichtigen.
Insofern soltest du also nicht jetzt schon verzweifeln. Nur Mut. Ein Gutachten kann eine Grundlage für eine richterliche Entscheidung sein, muss aber nicht alleine ausschlaggebend sein. Wenn z.B. in der Anhörung Zweifel an den Ausführungen des Gutachters entstehen dann wird meistens der Gutachter noch einmal zur näheren Erläuterung gebeten. Was mir in deiner Schilderung vollkommen fehlt ist die Stellungnahme deines Betreuers. Betreuer werden vor Verlängerung zu ihrer Meinung schriftlich gebeten, bzw. befragt. Zitat:
Am Besten setzt du dich mit deinem Betreuer zusammen, teilst ihm deine Befürchtungen mit und ihr besprecht gemeinsam was ihr weiter macht zu dem Problem. |
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#4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 3
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So, ich habe jetzt mit meinem Betreuer telefoniert und er konnte mir schon etwas genaueres dazu sagen...
Es geht tatsächlich um eine Aufhebung der Betreuung, weil die Gutachterin wohl der Meinung sei, dass ich relativ kurzfristig therapierbar wäre und die Kosten für eine solche Therapie (mit Hartz-IV-Satz) selbst tragen könne. Deshalb geht sie wohl davon aus, dass ich mich nicht therapieren lassen will ![]() Mein Betreuer sieht auch kaum Chancen, das anders darzulegen, da ich mich derzeit nicht aktiv in einer Therapie befinde. Natürlich werden wir versuchen, in der Anhörung das nochmal darzulegen. Zur Info, damit Ihr das nicht falsch versteht: Ich hatte bislang drei stationäre Therapien (meistens als Notfall-Patient). Nur die erste war erfolgreich, die zweite wurde beidseitig beendet und die dritte war halbwegs erfolgreich (wobei es sich dabei nur um eine »Aufbewahrungsstation« handelte und die Zustände vollkommen daneben waren). Das Problem: Kurzfristig erfolgreiche Therapien waren Verhaltenstherapien, jedes Mal wurde mir empfohlen, ambulant in einer Langzeittherapie weiter zu machen. Da meine PKV das nicht trägt, blieb mir das immer versagt und ich erlitt spätestens nach 2 Monaten einen Rückfall. Mein Betreuer hat dementsprechend eine Klage gegen das Jobcenter angeregt, um die fehlenden Kosten für eine ambulante Therapie zu tragen. Die läuft noch immer, steht aber wohl kurz vor einer Entscheidung. Mein Betreuer erkundigt sich nun, ob er das ihm vorliegende Gutachten an mich weitergeben darf, damit ich mal einen genauen Überblick über die Argumentation haben kann. |
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#5 | |||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Als Betreuer kann ich halbwegs auf jeden Fall einschätzen ob jemand nicht will oder ob es keine Kostenzusage, keinen Platz oder sonst was nicht gibt. Zitat:
Dein Betreuer kann das Gutachten doch Stück für Stück mit dir zusammen durchgehen. Zitat:
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#6 | |||
Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2016
Beiträge: 3
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Allerdings habe ich mir zur Vorbereitung schon mal ein bisschen was aufgeschrieben. Ich könnte also locker vorrechnen, dass ich bei 3.500 Euro Zuzahlung und Selbstbeteiligung im Jahr selbst bei monatlicher Abrechnung das ganze nicht vom ALG-II-Satz bezahlen kann. Zitat:
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#7 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Ich sage klar und deutlich, dass die Unmöglichkeit eine Therapie anzutreten- sei es jetzt durch eine fehlende Kostenzusage, einen fehlenden Platz usw.- nicht den Zusammenhang herstellt therapieunwillig zu sein. Du musst nicht in einer Therapie sein um einen Beweis anzutreten. Beweis ist in dem Zusammenhang sowieso der völlig falsche Begriff. Es fehlen noch viele weitere Infos um dir wirklich weiterhelfen zu können.Z.B. was war die Diagnose bei Betreungseinrichtung? Du schreibst von Depressionen, hat die der Gutachter jetzt auch benannt oder sind die einfch weggefallen? Es geht auch gar nicht darum seinen Therapieplatz selbst zahlen zu können oder zu müssen wenn man Hilfe braucht. Es gibt immer/oft auch noch ambulante Möglichkeiten seinem Problem zu Leibe zu rücken, sozusagen übergangs- oder ersatzweise wenn die Lagzeit aus verschiedenen Gründen nicht angesagt oder möglich ist. Habt ihr, dein Betreuer und du, das alles mal gründlich abgeprüft? Grundsätzlich gilt auch, ein Gutachter teilt seine Einschätzung der Sachlag mit und ein Betreuer seine Sichtweise. So wie du den Fall schilderst kann ich die Einstellung, evtl. Untätigkeit deines Betreuers nicht nachvollziehen. Gutachter sind nicht unfehlbar und es besteht immer die Möglichkeit für einen Betreuer ein Gutachten zu kommentieren und auch, evtl. unrichtige Sichtweisen und Zusamenhänge richtig zu stellen. Warum macht das dein Beteruer nicht? Gutachter sind keine goldenen Kühe oder unantastbar. Aber wie gesagt, es fehlt noch sehr viel um das alles überhaupt inhaltlich zu verstehen und dann raten zu können. |
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betreuung, gutachten, widerspruch |
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