Dies ist ein Beitrag zum Thema Tätigkeiten eines Berufsbetreuer vs. Ehrenamtlich im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
[SIZE="5"][Im letzen Jahr wurde für meinem Vater auf meinen Wunsch ein Betreuer installiert. Mein Vater war damit Einverstanden.
Vom Amtsrichter ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.05.2016
Beiträge: 8
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[SIZE="5"][Im letzen Jahr wurde für meinem Vater auf meinen Wunsch ein Betreuer installiert. Mein Vater war damit Einverstanden.
Vom Amtsrichter wurde nach Absprache die Betreuung aufgeteilt. Ein Berufsbetreuer und ein ehrenamtlichen Betreuer. Zum ehrenamtlichen Betreuer wurde ich bestellt (Gesundheitsfürsorge). Mittlerweile habe ich als ehrenamtlicher Betreuer bereits 11 Jahre Erfahrung (Betreuung bei meiner Frau / Erkrankung durch eine Hirnblutung) Die anderen Aufgaben übernahm der Berufsbetreuer. Zum Thema: Die Aufgaben die der Berufsbetreuer übernehmen sollte, habe ich nachweislich ausgeführt: >Kündigungen von diversen Vereinen und Verbänden >Änderungen der Sparbücher (im Beisein meines Vaters) und Girokonto >Essen auf Rädern veranlasst >Onlinebanking /Rechnungen begleichen >Anderen Tarif für das telefonieren ausgehandelt >Küchengeräte gekauft >Haushaltshilfe installiert >Begleiten bei verschiedensten Arztbesuche >Absprachen und Verträge bei einem Bestatter abgeschlossen, da meine Mutter gestorben ist. Mittwochs und jedes Wochenende sehe bei meinem Vater nach dem Rechten. etc. Die Tage, die der Betreuer vor Ort war, kann ich an einer Hand abzählen! Was bisher der Betreuer getätigt hat: >Witwerrente beantragt. Musste ihn mehrmals erinnern >Antrag auf eine Pflegestufe gestellt >Bestattungsvorge vereinbart > ? Ach ja, die Rechnungen (Essen auf Rädern/Fon etc.) die mein Vater zahlen musste, habe ich per Onlinebanking ausgeführt. Der Betreuer hat darum gebeten, ihm die Rechnungen zu senden, damit er abrechnen kann. Ebenso die Kündigsschreiben (14 Stück) die ich geschrieben habe! Jetzt hat mir das Amtsgericht mitgeteilt, dass eine Forderung in Höhe von 3200,-€ an meinem Vater gestellt wird um den Betreuer zu bezahlen. Laut Gesetz muss der Vater ab ein "Vermögen" von 2600,-€ die Kosten selber tragen. Vorhanden sind 5400,-€! Auf die Frage an den Betreuer, wie meine Arbeit abgerechnet wird, die ich für Ihn erledigt habe, kam die Antwort: "Ich werde nicht nach Tätigkeiten bezahlt, sondern pauschal. Der Zustand, dass ich Betreuer bin, reicht hier vollkommen aus". Was kann ich jetzt tun? Hat jemand hier Erfahrungen gemacht? Rechtsanwalt? Den Amtsrichter informieren? Vielen Dank! Wenn ich meinen Vater die zu zahlende erzähle, könnte das katastrophale gesundheitliche Folgen haben! /SIZE] |
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#2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Hallo Vogelwunder,
Leider hat der Betreuer im Prinzip recht, auch wenn er es vielleicht schlecht formuliert, die Vergütung erfolgt pauschaliert nach einem eigenen Gesetz, dem VBVG. Erklärungen zu der Pauschalierung findest du z.B. Hier: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon Auch wenn nur wenig Tätigkeiten angefallen sein sollten ist dennoch die ganze Pauschale fällig. Deine Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer wird mit einer jährlichen Pauschale abgegolten, wenn du keine Abrechnung deiner Auslagen vornehmen willst. Diese Pauschale muss jedoch auch von deinem Vater bezahlt werden da er Vermögen über dem Freibetrag (2600 €) hat.
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.05.2016
Beiträge: 8
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Es geht mir eigentlich darum, dass ich überwiegend die Aufgaben des Betreuers übernommen habe, während er sich weitgehend zurück gehalten hat.
Das ist es, worüber ich mich schwarz ärgere..... |
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#4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Sorry aber sich später zu ärgern das man etwas getan hat ist recht sinnlos. Übergib dem Betreuer die Unterlagen die er zu bearbeiten hat und die von seinem Aufgabenkreis umfasst sind.
Welche das genau sind steht im Beschluss zur Betreuung.
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#5 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zu allerersten fehlt die Information, welche Aufgabenkreise der Berufsbetreuer hat und wann dieser bestellt wurde. Also für welchen Zeitraum hat er abgerrechnet? 3200 Euro nur für den Betreuer? Dann hat er wohl die Arbeit für ein ganzes Jahr, Klient vermögend (da mehr als 2600 Euro ) und in eigener Wohnung abgerechnet . Wenn du dir vor Augen führst, dass das der Lohn fürein ganzes Jahr ist (brutto wohlgemerkt! ) dann erscheint die Summe gar nicht mehr so hoch. Auch wenn es für den Betroffenen natürlich hart ist, auf einen Batzen so viel Geld zu verlieren. Vor Augen halten musst du dir auch, dass Betreuer in der Regel ganz viele Sachen regeln, die der Betroffene und sein Umfeld gar nicht mitkriegen. Da läuft vieles vom Schreibtisch aus. RegelmäßigE Kaffeekränzchen gehören jedoch nicht dazu.
Sonst kannst nicht viel tun, denn der Betreuer hat Recht. Wir werden nach Pauschalen bezahlt. Und die sind nicht üppig. Natürlich ist die Aussage, nur bestellt zu sein reiche für die Vergütung aus, gewagt. Natürlich muss er die ihm übertragenen Aufgaben auch gewissenhaft erfüllen. Aber abrechnen nach Zeit kann er nicht. Zu den Aufgaben : Wenn er die Vermögenssorge hat (hat er?) , dann wären die Bankgeschäfte seine Aufgabe gewesen. Aber der Betreute ist nicht unmündig und darf diese Dinge im Rahmen seiner Möglichkeiten natürlich auch selber regeln. Wenn also dein Vater lieber mit dir gemeinsam zur Bank wollte und du das auch ein Stück weit an dich gerissen hast, dann ist das auch in Ordnung. Wenn du das nicht machen möchtest, musst du das auch nicht. Teile dem Betreuer mit, dass die Konten zukünftig seine Aufgaben betrifft, übergib ihm alle Unterlagen und mach nichts mehr in dieser Hinsicht. Dass der Betreuer die Rechnungen braucht, ist ebenfalls richtig. Er muss einmal jährlich eine Rechnungslegung machen und hierbei jeglichen Geldein -und Ausgang mit Belegen dokumentieren. 3 mal wöchentlich mach dem Rechten sehen ist nicht seine Aufgabe. Auch der Kauf von Küchengeräten und Begleitung zu Arztbesuchen ist nicht Aufgabe eines gesetzlichen Betreuers. Ausnahme : er hat die Gesundheitssorge und es gibt rechtliche Entscheidungen zu treffen, die der Betreute selbst nicht mehr treffen kann. Da aber du die Gesundheitssorge hast, ist er da ganz draußen. Zudem anderen Aufgaben kann man aktuell nichts sagen, da wir nicht wissen, welche Aufgabenkreise er überhaupt hat. Klappt die Zusammenarbeit gar nicht, kann dein Vater ggf einem Betreuerwechsel beantragen. Die Aufgaben und die Vergütung ändert sich dadurch aber nicht. Geändert von Boomer (27.05.2016 um 20:25 Uhr) |
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#6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.05.2016
Beiträge: 8
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Wie ich oben beschrieben habe, musste ich den Betreuer an seine Aufgaben erinnern, nicht nur der Witwerrentenantrag.
Die anderen Aufgaben habe ich erledigt sonst wären einige Dinge liegen geblieben. Auch fanden keine regelmäßige Besuche statt. Deshalb habe ich selbst die Initiative ergriffen. Telefonisch war der Mann schlecht zu erreichen. Später dann doch. (per Mail) Auf meine Frage ob er mein Vater noch betreue, kam die Antwort: "Wieso, gibt es ein Problem?" |
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#7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.05.2016
Beiträge: 8
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Zu seinen Aufgaben gehörten:
>Entgegennahme und öffnen der Post >Vermögenssorge >Vertretung gegenüber Behörden und Sozialvericherungsträgern Eben in diesen Aufgabengebieten ist nicht viel gelaufen Tja, wenn ich als Betreuer jemanden habe, der mir zuarbeitet und ich mich adäquat zurücklehnen kann, dann ist das doch entspanntes Geldverdienen.... Geändert von Vogelwunder (27.05.2016 um 20:34 Uhr) |
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#8 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ok. Dann ziehe dich zukünftig aus den finanziellen Sachen zurück. Das bedeutet aber auch, dass du dann nichts mehr an dich reißen darfst und dich raus halten musst.
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#9 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.05.2016
Beiträge: 8
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Danke 😃
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#10 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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