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Scheidung im Wachkoma

Dies ist ein Beitrag zum Thema Scheidung im Wachkoma im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich wurde zur Ergänzungsbetreuerin für den Aufgabenkreis "Vertretung der Betroffenen im Scheidungsverfahren" bestellt. Der "normale" Betreuer ist nämlich der Schwiegervater ...


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Alt 08.07.2016, 06:30   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
Standard Scheidung im Wachkoma

Ich wurde zur Ergänzungsbetreuerin für den Aufgabenkreis "Vertretung der Betroffenen im Scheidungsverfahren" bestellt. Der "normale" Betreuer ist nämlich der Schwiegervater der Betreuten und deshalb im Scheidungsverfahren befangen.
Meine Betreute liegt seit 1 1/2 Jahren im Wachkoma in einem Pflegeheim. Der Ehemann möchte sein Leben neu ausrichten und hat deshalb die Scheidung beantragt. Aus der Ehe gibt es zwei Kinder (8 Jahre und 10 Jahre).
Meine Frage: Kann ich in die Scheidung einfach so einwilligen oder muss ich erst den mutmaßlichen Willen der Betreuten erforschen?
Würdet ihr das vorher mit dem Rechtspfleger absprechen? Ich weiß, dass nur ein Scheidungsantrag genehmigungspflichtig ist.
Sofa ist offline  
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Alt 08.07.2016, 07:52   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Meine Frage: Kann ich in die Scheidung einfach so einwilligen oder muss ich erst den mutmaßlichen Willen der Betreuten erforschen?
Das wird sicher fast unmöglich werden mit dem mutmaßlichen Willen. Natürlich wird vielleicht jeder erst mal sagen...... hätte sie nie gewollt. Denkbar wäre aber auch eine Person die sagt: wenn ich nicht mehr da bin und nicht mehr da sein kann und da sein werde, dann soll der Rest der Familie ein neues Leben haben.

Du sprichst am Besten mit den Ärzten wie hoch die Wahrscheinlchkeit ist, dass die Betreute jemals wieder aus dem Koma erwacht und welche Folgeschäden dann zu erwarten sind?

Der Rest, nämlich die Entscheidung liegt dann wohl hauptsächlich bei dir. Manchmal ist der Job echt schwer zu ertragen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.07.2016, 16:36   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin Sofa

Eine Scheidung kann ggf. auch gegen den Willen eines Ehepartners ausgesprochen werden.
https://onlinescheidung-rechtsanwalt...he-zerruettet/
Die hier aufgezeigten Gründe treffen zwar nicht ganz den Umstand, dass einer der Eheleute im Koma liegt, aber wenn die Trennungszeiten erfüllt sind und einer mit wem anders liiert ist, dann könnte das reichen.

Von daher müßte der Ehepartner sich von Deiner Betreuten scheiden lassen und die Entscheidung dazu alleine treffen können.
Für Dich als Betreuer ist es schwer bis unmöglich den mutmaßlichen Willen Deiner Betreuten zu ermitteln, wenn sie im Koma liegt und nichts schriftliches dazu verfaßt hat.
Soll also doch der Ehemann die Scheidung einseitig durchziehen.

Sofern noch unmündige Kinder da sein sollten, wird allerdings noch das Sorgerechtsverfahren auf Dich zukommen.
Dann wird es sinnvoll sein, sich mit den Ärzten über die Perspektiven der Betreuten zu unterhalten, da hier eine Entscheidung gefällt werden muss.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.07.2016, 08:55   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Hallo,

Die Sache ist wirklich verzwickt. Ich denke man wird sich in dem Fall vor allem auf die die Aussagen von anderen Angehörigen verlassen müssen und natürlich auf die Perspetive des Arztes, aber solange wie das Koma schon andauert sehe ich die Chancen als sehr gering an.

Bezüglich des Sorgerechts wird das Gericht in einem gesonderten Verfahren einen Verfahrensbeistand nach FamFG § 158 bestellen, das läuft dann aber über das Familiengericht. Das ist der Job den ich normalerweise dann mache. Als Betreuer wird man dann wohl als Verfahrensbeteiligter in Vetretung für die Kindesmutter geladen. Von Seiten des Familiengerichts wird dann möglicherweise noch ein ärztlichtes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ende wird aber vermutlich sein, dass der Kindesvater die alleinige elterliche Sorge erhält, alles andere macht wenig Sinn. Das wird dann aber auch den Betreuer entlasten, denn als Vetreter der Kindesmutter muss aktuell für jeden Schritt, also Schulwahl, Krankenhausaufenthalt der Kinder oder Klassenfahrt, der Betreuer muss jedes mal extra zustimmen. Das sollte man mal mit einem Rechtpfleger besprechen, ob es da möglicherweise auch Entscheidungen gibt, wo eine Zustimmung des Gerichtes notwendig ist.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 12.07.2016, 10:46   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
Standard

Zitat:
denn als Vetreter der Kindesmutter muss aktuell für jeden Schritt, also Schulwahl, Krankenhausaufenthalt der Kinder oder Klassenfahrt, der Betreuer muss jedes mal extra zustimmen.
Das denke ich nicht!

der Betreuer ist zwar rechtlicher Vertreter der Mutter im Rahmen der Aufgabenkreise, jedoch erstreckt sich seine Befugnisse nie auf den Bereich der elterlichen Sorge.

Siehe auch hier: Kindschaftsrecht ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 12.07.2016, 13:27   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

da hat agw aber mit seinem Einwand mal sehr recht

Zitat:
Bezüglich des Sorgerechts wird das Gericht in einem gesonderten Verfahren einen Verfahrensbeistand nach FamFG § 158 bestellen, das läuft dann aber über das Familiengericht.
Die Frage stellt sich doch auch erst mal gar nicht.
Das Thema ist: Scheidung, ja oder nein.

Zitat:
Das Ende wird aber vermutlich sein, dass der Kindesvater die alleinige elterliche Sorge erhält, alles andere macht wenig Sinn.
Eben.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.07.2016, 17:58   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
Standard

Erst mal vielen Dank an alle, die sich so in meinen Fall reingedacht haben.
Ich geb mal einen Zwischenstand zu meinen Nachforschungen bezügl. "mutmaßlicher Wille"
Der Ehemann meint natürlich, dass seine Frau der Scheidung zustimmen würde. Seine Eltern (also die Schwiegereltern meiner Betreuten) meinen, dass ihre Schwiegertochter nicht zustimmen würde, schon wegen ihrer sehr religiösen Gesinnung (katholisch). Die Verwandten meiner Betreuten kann ich nicht befragen, da sie aus Afrika stammt und in Deutschland keine Verwandten hat. Und bevor ich jetzt den Freundeskreis befrage und noch mehr Staub aufwirble, werde ich erst mal mit der Richterin vom Betreuungsgericht sprechen.

Scheidungsanwalt habe ich inzwischen auch eingeschaltet. Der bestätigt: Scheidung ist auch ohne Einwilligung möglich. Die Gegenseite hat dann Darlegungspflicht, dass die Ehe zerrüttet ist.

Zwischenfazit: Ich bin der Meinung, dass ich nicht einwilligen sollte. Und weitere Befragungen bringen wahrscheinlich auch nicht mehr Klarheit. Mal sehn, ob der Richterin das so genügt.

Ich werde vom Ergebnis berichten.
Sofa ist offline  
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Alt 12.07.2016, 18:54   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich bin der Meinung, dass ich nicht einwilligen sollte.
Warum nicht? Worin siehst du da einen Sinn oder das schützenswerte Interesse der Betreuten?
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.07.2016, 20:51   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin Sofa

Zitat:
Zitat von Sofa Beitrag anzeigen
Ich bin der Meinung, dass ich nicht einwilligen sollte.
Der Ehemann kann einseitig die Scheidung durchziehen, und er sollte es auch tun. Dann hast Du nicht mehr das Problem mit der Einwilligung.

Und selbst wenn Du dann, wenn alle Voraussetzungen für die einseitige Scheidung vorliegen, noch gefragt werden solltest, dann müßtest Du wirklich schon ordentlich Butter bei die Fische bringen, wenn Du was bewirken wolltest.
...und das wird schwierig.

Also warum solltest Du dich selber unnötig in einen Entscheidungszwang bringen?

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.07.2016, 21:14   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
Standard

Leider ist die Reihenfolge anders:
1. Der Ehemann reicht die Scheidung ein.
2. Ich werde gefragt, ob meine Betreute in die Scheidung einwilligt
a) sage ich ja, dann unterstellt das Familiengericht, dass die Ehe zerrüttet ist und die Ehe wird automatisch geschieden.
b) willige ich nicht ein, muss der Ehemann darlegen, dass die Ehe zerrüttet ist. Die Beweislast liegt dann beim Ehemann. Das Gericht prüft dann die Argumentation und entscheidet, ob die Ehe geschieden wird.
Sofa ist offline  
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einwilligung, mutmaßlicher wille, scheidung, wachkoma

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