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Dürfen Auskünfte gg. dem Betreuten verweigert werden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dürfen Auskünfte gg. dem Betreuten verweigert werden? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an Alle! stimmt es, dass auf Wunsch des Betreuers dem Betreuten gegnüber sämtliche Auskünfte seitens Bank, Ämtern und Behörden ...


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Alt 17.01.2017, 18:00   #1
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Standard Dürfen Auskünfte gg. dem Betreuten verweigert werden?

Hallo an Alle!

stimmt es, dass auf Wunsch des Betreuers dem Betreuten gegnüber sämtliche Auskünfte seitens Bank, Ämtern und Behörden verweigert werden dürfen?

Ich habe mich bisher nie mit dem Thema der gesetzlichen Betreuung beschäftigt. Ist also alles ziemlich neu für mich.
Nun hat sich jedoch eine Freundin hilfesuchend an mich gewand, die sich vor einigen Monaten selbst eine Betreuung beantragt hat.

Sie wollte Unterstützung für Behördengänge und Anträge und auch eine Beratung/ Hilfe bei ihren Schuldenfragen.

Wegen chronischen Depressionen und immer wiederkehrender Panikattacken, die z.B. verhindern, dass sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, kam es in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Formulare nicht rechtzeitig bei Ämtern eingereicht, oder falsch ausgefüllt wurden.

Ich hätte ihr damals selbst geholfen, aber durch die räumliche Entfernung war das schwierig. Also riet ich ihr damals sich über eine mögliche Betreuung zu informieren.

Leider ist sie aus mehreren Gründen nun sehr unzufrieden mit der Art der Betreuung.

Der Betreuer bezieht sie wohl kaum in seine Aktivitäten mit ein und hat ihr zudem ohne Absprache das Bankkonto sperren lassen. Sie erhielt weder Geld, noch Auskünfte über ihren Kontostand oder Kontoauszüge. Er wies ihr lediglich jede Woche 50€ Taschengeld zu.

Nachdem ich sehr penedrant nachgefragt habe, mit welcher Berechtigung denn das Konto gesperrt sei, hat die Bank nun wieder alles freigegeben und das Vorgehen als Fehler eingeräumt.

Auch wenn meine Freundin bei ihrer Krankenkasse um Auskünfte bittet, zum Beispiel, ob der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu Medikamenten durch den Betreuer bereits gestellt wurde, werden ihr nun sämtliche Auskünfte verweigert. (Auch selbst darf sie wohl keinen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.)

Das Dumme daran ist, dass sie nun immernoch ihre Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen muss, weil die Krankenkasse auch dem Apotheker die Auskunft verweigert.

Mir kommt das sehr seltsam vor! Besteht denn nicht eigentlich eine Auskunftspflicht der Kasse gegenüber dem Versicherten? Wie kann denn der Betreute sicher sein, dass der Betreuer den Antrag auch wirklich eingereicht hat? ( Das müsste eigentlich im September gewesen sein) Und muss es denn nicht möglich sein für den Betreuten, selbst Anträge zu stellen? - Sie ist ja schließlich nicht geschäftsunfähig oder Ä.!

Wie und wo kann man sich denn informieren, ob die Betreute nicht doch das Recht hat sich auch selbst über ihre eigene Situation zu informieren?

Ich bin dankbar für Ratschläge und Erfahrungen!
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Alt 17.01.2017, 18:19   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Grundsätzlich sollten Auskünfte auch den Betreuten gegeben werden. Die Bank hat es ja begriffen, manch andere Stelle nicht.

Am besten wäre es, wenn sich die Betreute an den Betreuer wendet und der sie soweit in seine Aktionen einbezieht, dass sie weiß, was er tut. Er soll sich ja in seinem Handeln nach ihren Wünschen und ihrem Wohl richten. Und das muss er erst mal herausfinden.
Hierzu sollte sie mit ihm Termine vereinbaren und dann besprechen, was er übernimmt, und was sie beitragen kann.

Grundsätzlich können Anträge (ziemlich egal wo) auch von den Betreuten gestellt werden. Erst, wenn sich der Betreuer bei den Stellen bekannt macht, zieht er damit auomatisch das Verfahren an sich und nur ihm können Bescheide etc. rechtsverbindlich zugestellt werden.
(Dadurch werden die Betreuten zwar ein stück weit zurückgesetzt, aber es hat auch eine Schutzfunktion: z.B. wenn Betreute Bescheide nicht oder nicht rechtzeitig dem Betreuer vorlegen, könnten sonst Widerspruchsfristen verfallen - dazu gibt es schon einige Threads)

Zu der beanstandeten Geldeinteilung kann erst mal nichts geschrieben werden, da die Aufgabenbereiche und die Vermögenslage unbekannt sind. Es kann also durchaus auch sein, dass der Betreuer völlig rechtens und auch sinnvoll handelt.

MfG

Imre
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Alt 18.01.2017, 14:17   #3
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Hallo Imre,

danke für die schnelle Antwort!

Die Betreuung ist nur für Amtsangelegenheiten und Finanzielles. Nichts Weiteres. Allerdings liegt uns kein Betreuungsbescheid vom Amtsgericht vor, so dass man es nicht genau nachlesen kann. ( Und gibt es denn nicht auch eine schriftliche Aufklärung über Rechte und Pflichten des Betreuten und des Betreuers??)

- Wieder so ein Punkt: Sollte es nicht selbstverständlich sein, das ich als betreute Person auch den Bescheid dafür erhalte??
(Kann es sein, dass dieser auch schon nur an den Betreuer ging?)

"Am besten wäre es, wenn sich die Betreute an den Betreuer wendet und der sie soweit in seine Aktionen einbezieht, dass sie weiß, was er tut. "

Genau hier beginnt leider das Problem schon!
Der Betreuer meldet sich von selbst kaum bei ihr, obwohl er weiß, dass sie meistens keine Möglichkeit hat ihn anzurufen. (weil kein Telefonguthaben und Internet vorhanden)

Ab und zu kann sie über einen Bekannten eine Nachricht an ihn weiterleiten und muss dann abwarten, ob er sie anruft.

Gibt es eigentlich eine Regelung, wie oft ein Betreuer sich mit der betreuten Person in Verbindung setzen muss?
Ich würde mir zumindest eine automatische Rückmeldung wünschen, nachdem irgendwelche wichtige Post angekommen ist.
( z.B. wurde ein wichtiges Schreiben mit der Info, dass die Rentenzahlung erst zum Ende des Monats geleistet wird, und nicht wie die Jobcenterleistung am Anfang, nicht weitergeleitet. Plötzlich stand die Betreute komplett ohne Gelder da und wusste nicht warum. Kontobewegungen durfte sie ja auch nicht einsehen. Da sie den Rentenbescheid auch nicht bekommen hatte, wollte man ihr bei der Tafel auch keine Lebensmittel aushändigen. In der Apotheke hat sie ihre wichtigen Medikamente nicht erhalten, weil die Krankenkasse keine Auskunft gab, ob die Freistellung durch ist. ...)


Ich finde die Regelung, dass wichtige Formulare und Bescheide direkt an den Betreuer gesendet werden natürlich total sinnvoll.( Eben auch mit deiner Begründung.) Allerdings verstehe ich nicht, warum diese Dinge nicht verpflichtend in Kopie ebenfalls an den Betreuten gehen?!


Die Einteilung mit den 50€ Haushaltsgeld fanden wir eigentlich beide soweit ganz nachvollziehbar und sinnvoll. Nur wäre es meiner Meinung nach um Welten besser gewesen, dies vorher abzusprechen und die Betreute nicht einfach zu "übergehen".
Eine freiwillige Vereinbarung hätte dann doch völlig ausgereicht!

Ich habe den Betreuer angerufen. Nachdem er meinen Namen gehört hat und das es um Frau xy geht, begann er sofort mit einem kaum unterbrechbaren Redeschwall auf mich einzureden.

Und dass ohne zu fragen, ob meiner Freundin vom Anruf weiß und damit einverstanden ist!!- Oder was ich eigetlich möchte.

Er hat mir wirklich alles mögliche, auch sehr private Dinge erzählt. Er lies sie insgesamt sehr schlecht und als Lügnerin dastehen,die jedem etwas anderes erzählen würde.
Ich habe einige angebliche Vorfälle überprüft, indem ich bei entsprechenden, von ihm selbst angeführten "Zeugen" nachgefragt habe. Alle haben die Vorfälle abgestritten, oder komplett anders in Erinnerung gehabt....


...Ich frage mich mittlerweile, ob das nicht schon ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre.??

Nur weiß ich eben nicht, inwiefern er wirklich gegen seine Pflichten als Betreuer verstößt. Vielleicht habe auch ich einfach nur völlig "absurde" Vorstellungen davon, wie ein Betreuer
arbeiten sollte??

Mir schwirrt der Kopf schon.....
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Alt 18.01.2017, 20:05   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Logi

Das Gericht hat mit Sicherheit den Beschluss bzgl. der Betreuerbestellung auch an Deine Freundin gesendet. Das muss es und das tut es auch.
Es könnte höchstens dann schief gehen, wenn sie in einem Altenheim lebt und vom Heim die Gerichtspost gleich an den Betreuer weitergeleitet wurde. Das darf zwar nicht passieren, aber eine ganze Menge Heimpersonal ist da absolut lernfrei.

Wenn Dir der Betreuer eine Menge über die Betreute erzählt hat, dann ist das erst mal recht ungewöhnlich. Zumindest wird er schon eine ganze Reihe auch unterschiedlicher Kontakte zu ihr gehabt haben - sonst könnte er nicht so viel erzählen.

Nach dem, was Du berichtet hast, könnte deine Bekannte nicht nur Probleme wg. Depressionen und Panikattacken haben. Es könnte noch anderes dahinter stecken.
Hör mal in Dich selber rein und finde heraus, wie Du Dich fühlst, wenn Du an Deine Bekannte denkst oder wenn Du bei ihr bist.
Ist das ein eher entspanntes und lockeres Gefühl oder eher angespannt wg. irgendwelcher Erwartungen?
Entwickelst Du das Gefühl unbedingt helfen zu müssen oder sogar ein Unwohlgefühl, weil Du meinst, nicht genug zu Helfen?
Kann Deine Bekannte selber entspannt sein oder will sie meistens irgendetwas (von Dir oder anderen)? Wie spricht sie über andere, insbesondere diejenigen, die gerade nicht da sind?

Ich frage das nicht, weil ich Dir ein schlechtes Gewissen oder sonst was einreden will, sondern weil es Menschen gibt, die
- andere erst mal ganz schnell für sich gewinnen können,
- sich von anderen gerne helfen lassen
- das auch einfordern (und sei es auch mit dem schlechten
Gewissen der anderen...)
- andere gerne gegeneinander ausspielen
- etc.

Wenn so was im Spiel ist, dann heißt es aufgepaßt: Borderliner!
Das ist keine schöne Krankheit und vor allem werden erst mal die Menschen im Umfeld verheizt, bevor ein davon erkrankter Mensch bereit ist an sich selber zu arbeiten und dagegen anzugehen.

Hake mal nach. Bei Deiner Schilderung hatte ich ganz schnell so ein Gefühl davon im Hinterkopf. Ich kann aber auch falsch liegen.

MfG

Imre
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Alt 19.01.2017, 00:21   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Zitat:
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Genau hier beginnt leider das Problem schon!
Der Betreuer meldet sich von selbst kaum bei ihr, obwohl er weiß, dass sie meistens keine Möglichkeit hat ihn anzurufen. (weil kein Telefonguthaben und Internet vorhanden)

Ab und zu kann sie über einen Bekannten eine Nachricht an ihn weiterleiten und muss dann abwarten, ob er sie anruft..
Mal ein ganz praktischer Hinweis:

Es gibt die Möglichkeit für 6,99€ im Monat eine Allnet (also Festnetz und nationale Mobilnetze) Flat, ne SMS-Flat und dazu 500MB Internet zu bekommen! Das ganze mit einer Laufzeit von 1(!!) Monat, d.h. er kann ganz unkompliziert wieder gekündigt werden.
Vorteil : Sie könnte immer jemanden erreichen (z.B: den Betreuer)

Einfach in einer bekannten Preissuchmaschine mal gucken, oder mich anschreiben, wenn du nicht fündig wirst! Ach ja, einmalig 19,99€ Bereitstellung werden fällig.

Aber das kann sie ja mal mit Ihrem Betreuer besprechen ;-)

Gruss,
MurphysLaw
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Alt 19.01.2017, 21:41   #6
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Hallo Murphys,

danke für den Hinweis! Das hatte sie aber schon versucht. Aber das war für den Betreuer schon wieder eine Dreistigkeit und Zeichen dafür, dass sie ihre "eigene Situation nicht verstünde".

-Ich habe mir mittlerweile die finanzielle Situation angesehen. Sie ist schon schlimm, aber das wäre noch drin gewesen.
Da ich der Möglichkeit, im Notfall immer jemanden erreichen zu können, oberste Priorität einräumen würde, fände ich diese Möglichkeit schon sinnvoll. Vor allem bei ihrem gesundheitlichen Zustand! Schließlich geht es hier nicht um irgendeinen Luxus, sondern um Grundbedürfnisse!

Aber gut, das ist wohl alles Ansichssache! Momentan rufe ich sie eben täglich oder alle zwei Tage an... Wenn es irgendwas Wichtiges gibt, dann kümmere mich darum, falls möglich, oder schreibe dem Bertreuer eine Mail.
Wobei dieser sich seit ca. 4 Wochen bei ihr nun garnichtmehr hören oder sehen lies...


@ Imre:
Ich verstehe was du meinst! Wenn ich mir die Stellungnahme des Betreuers durchlese, welche er dem Gericht als Antwort zu ihrem Wunsch auf Betreuerwechsel geschrieben hat, dann könnte man wirklich das Gefühl kriegen, die Frau sei entweder schwer in ihrer Persönlichkeit gestört, oder es herrsche bei ihr völliges Fehlen von Verantwortungssinn und Schuldbewusstsein! Dem Antrag auf Betreuerwechsel stimmt er übrigens NICHT zu!

Nachdem ich sie jedoch persönlich kenne und ja außerdem die getätigten Aussagen bereits nach besagtem Telefongespräch mit ihm, auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft habe, vermute ich eher ein gewisses Defizit beim Betreuer!
(Aber auf diese Dinge gehe ich nun hier lieber nicht ein, das würde den Rahmen sprengen udn hier nicht hingehören!)




Anyway: Wir haben nun beschlossen, dass sie die Betreuungsgeschichte nun einfach ganz beeden wird.
Ist laut Betreuungsstelle auch keinerlei Problem.

Übrigens teilte diese nun auch mit, dass keine Berechtigung auf Informationsverweigerung der diversen Anlaufstellen vorlag, und eigentlich auch das Bankkonto nicht hätte gesperrt werden sollen!


Man könnte sich ja nach Betreuungsaufhebung immernoch um eine "Richtigstellung" der Dinge bemühen. Erst mal finden wir es aber nur wichtig, dass meine Freundin wieder Herr über ihre Situation wird und ihre Selbstständigkeit zurück erhält.

....Aus Fehlern lernt man eben immer erst hinterher!

Dennoch: Ich findees super, dass es da draußen mit Sicherheit auch ganz viele respektvolle und fleißige Betreuer gibt, die mit viel Einfühlungsvermögen eine wahre Hilfe für die Betreuten darstellen! ( Und bestimmt auch leider gelegentlich zu Unrecht getadelt werden.)

Also bedanke ich mich für eure Antworten und wünsche alles Gute!




....
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Alt 19.01.2017, 21:47   #7
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... auch ja, einfach nochmal so:

Es hat sich herausgestellt, dass der Gerichtsbeschluss mit dem Rest der ungeöffneten Post im September vom Betreuer zu sich ins Büro gebracht wurde. Dort liegt er nun und ward fortan nicht mehr geshen.... So wie auch die meiste andere Post.
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Alt 20.01.2017, 17:50   #8
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Logi21 Beitrag anzeigen
Es hat sich herausgestellt, dass der Gerichtsbeschluss mit dem Rest der ungeöffneten Post im September vom Betreuer zu sich ins Büro gebracht wurde. Dort liegt er nun und ward fortan nicht mehr geshen.... So wie auch die meiste andere Post.
Sollte sich herausstellen, dass der Betreuer NICHT den Aufgabenkreis der Postkontrolle hat, dann hat er sich reichlich daneben benommen und sich nicht als "geeignet" herausgestellt.
Er häte die Post der Betreuten nicht einfach so an sich nehmen dürfen.
Schon gar nicht die Post des Betreuungsgerichtes an die Betreute. Die hätte er ihr auch bei dem Aufgabenkreis der Postkontrolle überlassen müssen.

Der Aufgabenkreis der Postkontrolle (Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post) bedeutet auch nicht, dass grundsätzlich alle Post eingesackt werden sollte.
Behördenkram, Rechnungen etc. sollte der Betreuer schon bekommen, um Schaden zu vermeiden.
Um Private Post von Freunden oder Verwandten zurückzuhalten sollten schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Z.B. Drohungen oder die/der Betreute wird suizidal, wenn Papa mal wieder Bockmist schreibt (alles schon gehabt).
Sonst gehört die private Post in die Hände der Betreuten.

MfG

Imre
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auskunft, auskunftspflicht, kontosperrung, krankenkasse, verweigerung


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