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Geschwisterstreit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschwisterstreit im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, hab mich gerade erst im Forum angemeldet und will gleich mal loslegen. Wahrscheinlich ist es das alte Lied: wenns ...


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Alt 06.01.2018, 16:00   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 06.01.2018
Beiträge: 2
Standard Geschwisterstreit

Hallo, hab mich gerade erst im Forum angemeldet und will gleich mal loslegen.
Wahrscheinlich ist es das alte Lied: wenns ums Geld geht...
Der Fall: Die Tochter eines Demenzkranken, bettlägerigen ist schon vor vielen Jahren noch bei gutem Gesundheitszustand in Generalvollmachten, Patientenverfügung usw. eingetragen. Sie wurde vor ein paar Jahren zum Betreuer ihres Vaters per Gesetz bestimmt. Es gibt wohl weitere Geschwister, aber nur einen Bruder im gleichen Ort, der als Verhinderungsbetreuer eingesetzt wurde. Seit Jahren kümmert sich die Tochter allein um sämtliche Belange des Vaters und zum Teil auch um die der Mutter, was eigentlich Aufgabe des Bruders nach Absprache wäre, der das aber nicht so genau nimmt. Genau nimmt er allerdings die Finanzen. Er hat von seiner Schwester gefordert ein OnlineBanking einzurichten, damit er mal überprüfen könne, was auf dem Konto so passiert. Die Schwester kam dem Wunsch nach und somit entbrannte auch gleich der Familienstreit, weil der Bruder nun haarklein Rechenschaft von seiner Schwester forderte. Abbuchungen, die er sich nicht erklären könne, Apothekenrechnungen? Seit wann müssen Medikamente bezahlt werden?... Da die Schwester dieser Aufforderung nicht nachkam, weil es ihn in den letzten Jahren ja auch nicht interessierte, wie es seinem Vater geht, ging der Bruder zu Gericht und äußerte den Verdacht der Untreue. Nun soll die Schwester zu den Anschuldigungen Stellung beziehen. Meine Frage: Geht diese Stellungnahme automatisch an den Bruder, sollte sie sich vorher rechtlich beraten lassen oder kann man eine Stellungnahme auch mündlich abgeben beim zuständigen Rechtspfleger???
mariecu ist offline  
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Alt 06.01.2018, 16:44   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
Standard

Moin moin

Wenn die Tochter zur Betreuerin und der Sohn zum Verhinderungsbetreuer eingesetzt wurden, so hat das Gericht die Kontrollfunktion und nicht der Sohn. Der darf die betreuerischen Aufgaben in dem Fall übernehmen, wenn die Tochter und eigentliche Betreuerin verhindert ist. Er hat mit seinem Amt keine Kontrollfunktion.

Man könnte jetzt den Familienstreit ordentlich anfeuern, indem die Tochter dem Bruder völlig aussen vor hält. Dazu hätte sie durchaus das Recht. Im Vertretungsfall (also wenn sie durch irgendetwas verhindert werden würde) würde das natürlich die Arbeit des Sohnes und Verhinderungsbetreuers erschweren. Er müßte sich erst einmal einarbeiten.
Ich weiß jetzt nicht, wie fit eingearbeitet er schon ist.

Eine andere Möglichkeit wäre es, den Sohn die Betreuung eine Zeit lang führen zu lassen und ihn in dem selben Maße gegenüber der Tochter zu Nachweisen zu verpflichten, wie er es von der Tochter verlangt. In gegenseitiger Absprache ginge das durchaus.
Danach würde er wahrscheinlich deutlich kleinere Brötchen backen, weil er mitbekommt, was so ein Leben für Kosten aufwirft.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.01.2018, 17:28   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Meine Frage: Geht diese Stellungnahme automatisch an den Bruder, sollte sie sich vorher rechtlich beraten lassen oder kann man eine Stellungnahme auch mündlich abgeben beim zuständigen Rechtspfleger???
Alles was in Betreuungen geschrieben wird geht immer auch an alle Beteiligten. Als Verhinderungsbetreuer ist der Bruder beteiligt. Das ist also völlig normal.

Da du dich mit dem Betreuungsrecht scheinbar nicht allzu gut auskennst könntest du dich an einen Betreuungsverein oder auf jeden Fall an die zuständige Betreuungsstelle ("gehört" zur Stadt/Sozialverwaltung) mit der Bitte um Unterstützung und Beratung wenden.

Der Betreuer ist alleine dem Gericht, und natürlich letztendlich damit auch dem Betreuten gegenüber rechenschaftspflichtig. Ganz ruhig also. Das Gericht weiss auch, dass Apothekenrechnungen usw. gezahlt werden müssen, es gibt überhaupt keinen Grund zur Aufregung. Es wird eher so sein dass der Bruder selbst in ein schlechtes Licht rückt wenn er solche Dinge sinnlos veranstaltet.

Nehmt euch den Schrieb mit den Anschuldigungen Punkt für Punkt vor und gebt eine knappe aber inhaltlich sinnvolle Stellungnahme dazu ab. Dazu braucht man keinen Anwalt.
Einfach Zu 1. ; zu 2; usw. schön der Reihe nach sachlich abarbeiten ohne dabei Romane zu verfassen.
Am allerwichtigsten ist Sachlichkeit!

Von dem Besuch des Rechtspflegers und dort mündlich Stellung zu beziehen rate ich dir dringend ab. Die haben immer viel zu tun, man selbst ist aufgeregt und kann das dann nicht gemütlich und ordentlich erledigen. Zum Schluss steht noch wer weiss was auf dem Papier.

Dich regt das alles fürchterlich auf, das merkt man aber glaub mir wenn ich dir sage in Betreuungen geschieht so ein Mist alle Tage. Das ist nichts Besonderes oder ganz Schreckliches. Wenn du irgendwie sehr unsicher bist kannst du ja auch hier nochmal bißchen nachfragen.

Das würde ich jetzt in aller Ruhe über die Bühne bringen und danach das Online Banking streichen. Vielleicht könnte man dann auch einen Antrag für einen anderen Verhinderungsbetreuer stellen, das Gericht will keine zwei zerstrittenen Verwandten in einer Betreuung. Deshalb halte ich den Vorschlag den Bruder jetzt mal betreuen zu lassen für nicht besonders ergiebig. Was hätte man damit erreicht? Noch mehr Zoff in der Familie. Um die gehts aber nicht, es geht um den Betreuten!

Viel Erfolg beim Schreiben und auf jeden Fall Ruhe und Gelassenheit!
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.01.2018, 17:30   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 06.01.2018
Beiträge: 2
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Danke Imre für Deine Antwort. Das wäre natürlich eine Variante, den Bruder mal ins kalte Wasser zu schmeißen. Befasst hat er sich mit der Materie bislang gar nicht. Er ist wahrscheinlich schon damit überfordert, der Mutter, die im Heim lebt mal ein Duschbad zu besorgen.
Nun bleibt aber immer noch die Frage, wie mit der Stellungnahme fürs Gericht umzugehen ist. Das Gericht hat der Schwester einen Brief des Bruders zukommen lassen, indem er seine Anschuldigungen äußert mit der Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme. Wie verfällt sie sich da am Richtigsten?
mariecu ist offline  
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Alt 06.01.2018, 23:01   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

in der Stellungnahme Anschuldigungen widerlegen, Sachverhalt wahrheitsgemäß darlegen und das alles knapp und sachlich, Michaela hat das schon ausführlich beschrieben

Gruß

Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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