Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Sozialverband VdK

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialverband VdK im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ist von euch zufällig jemand im Sozialverband VdK? Meine Frage ist, kann ich auch eine Mitgliedschaft als Berufsbetreuerin ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Rechtsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 19.01.2018, 14:22   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
Standard Sozialverband VdK

Hallo Zusammen,

ist von euch zufällig jemand im Sozialverband VdK? Meine Frage ist, kann ich auch eine Mitgliedschaft als Berufsbetreuerin abschließen oder muss jeder einzelne Betreute eine Mitgliedschaft abschließen? Hat jemand vielleicht Erfahrung? Ich danke euch.

LG
Maren
MGleiss ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2018, 15:27   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,071
Standard

Ich habe mehrere Betreute im VdK. Ich denke, was du dir vorstellst, geht nicht.
Eine ähnliche Idee hatte ich beim örtlichen Mietverein. dort will man sich jetzt überlegen, ob es für Betreuer so etwas wie Sonderkonditonen. aber solange gilt auch dort. der Betreute muss Mitglied werden.
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2018, 15:36   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
Standard

Danke Mimi91,

wird das das Einkommen bei Sozialhilfe um die Mitgliedsbeiträge zu einem Sozialverband gekürzt?
MGleiss ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2018, 18:55   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von MGleiss Beitrag anzeigen
...wird das das Einkommen bei Sozialhilfe um die Mitgliedsbeiträge zu einem Sozialverband gekürzt?
Nein, der Mitgliedsbeitrag wird aber auch nicht von der Sozialhlfe übernommen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2018, 20:56   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
Standard

Komisch, was bedeutet dann diese Aussage?

Bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anerkannten Bedarf und dem Einkommen des Leistungsberechtigten. Bei dieser Berechnung wird das Einkommen um die Mitgliedsbeiträge zu einem Sozialverband gekürzt.
Daher erhöht sich die Leistung um diesen Betrag. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Januar 1994 (Az.: 5 C 29/91) für einen Rentner entschieden. Es hat dies damit begründet, dass der Mitgliedsbeitrag eine mit der Erzielung des Renteneinkommens verbundene notwendige Ausgabe ist (jetzt § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII). Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Gerichtsbescheid vom 11. Mai 2005 für einen Sozialhilfeempfänger bestätigt (Az.: 2 E 1890/04 (1)). Es bestehen deshalb keine Bedenken, diese Rechtsprechung auf alle Mitgliedsgruppen in unserem Verband anzuwenden.
Wegen der entsprechenden Regelung im Sozialgesetzbuch II (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) ist diese Rechtsprechung auch auf das Arbeitslosengeld II übertragbar. Das Gleiche gilt natürlich für die Kriegsopferfürsorge.
Das bedeutet, dass in allen Fällen, in den Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Kriegsopferfürsorge beantragt werden, der Mitgliedsbeitrag zum Sozialverband VdK vom Einkommen abgesetzt werden muss. Das gilt insbesondere für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, deren Heimkosten vom Sozialamt getragen werden.
MGleiss ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2018, 19:02   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
Standard

Moin moin

das bedeutet ganz einfach, dass ich mit meinem Beitrag unrecht habe.

Also:
Ein Betreuter hat z.B.
- einen Grundsicherungsbedarf von 800,00 €
- und ein Einkommen von 350,00 €.
- Dann gibt es Arbeitsfrei-
und sonstige Beträge (z.B.,
Fahrkarten, Arbeitsklamotten,
Versicherungen) z.B. - 120,00 €

dann verbleibt ein anrechen-
bares Einkommen von 230,00 € - 230,00 €

also nur noch 570,00 €,
die vom Sozi gezahlt werden.

Wenn er jetzt 20,€ an den VdK zahlt, so werden
die den sonstigen Freibeträgen zugerechnet.
Also nicht 120,00 € sondern 140,00 €.
Das anrechenbare Einkommen beträgt dann nur
noch 210,00 €
und er bekommt vom Sozi dann 590,00 €.


ich werd's mir zumindest mal merken, dass diese Beiträge auch das anrechenbare Einkommen Kürzen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2018, 20:57   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
Standard

Ich danke dir Imre
War mir nach deiner Aussage nicht mehr sicher, deswegen meine Nachfrage. Du hast mir sehr geholfen. Vielen Dank

Gruß
Maren
MGleiss ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2018, 16:36   #8
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,071
Standard

Mich hat die Frage auch nochmals zur Recherche veranlasst. Hier die Antwort, die ich erhielt:

...der Mitgliedsbeitrag für den VdK ist vom Einkommen absetzbar, da dieser bei Rentnern geeignet ist, um die Erzielung ihres Renteneinkommens zu fördern und sicherzustellen. Vergleichen Sie hierzu auch die Sozialhilferichtlinie von Boorberg (SHR 82.07.6.2 77. Ergänzungslieferung; Stand: Januar 2015)
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2018, 16:53   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,911
Standard

Bitte bei Zitaten auch die Quellen angeben, anderenfalls müssen wir es löschen.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40