Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialverband VdK im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ist von euch zufällig jemand im Sozialverband VdK? Meine Frage ist, kann ich auch eine Mitgliedschaft als Berufsbetreuerin ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
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Hallo Zusammen,
ist von euch zufällig jemand im Sozialverband VdK? Meine Frage ist, kann ich auch eine Mitgliedschaft als Berufsbetreuerin abschließen oder muss jeder einzelne Betreute eine Mitgliedschaft abschließen? Hat jemand vielleicht Erfahrung? Ich danke euch. LG Maren |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,071
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Ich habe mehrere Betreute im VdK. Ich denke, was du dir vorstellst, geht nicht.
Eine ähnliche Idee hatte ich beim örtlichen Mietverein. dort will man sich jetzt überlegen, ob es für Betreuer so etwas wie Sonderkonditonen. aber solange gilt auch dort. der Betreute muss Mitglied werden. |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
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Danke Mimi91,
wird das das Einkommen bei Sozialhilfe um die Mitgliedsbeiträge zu einem Sozialverband gekürzt? |
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#4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
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Komisch, was bedeutet dann diese Aussage?
Bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anerkannten Bedarf und dem Einkommen des Leistungsberechtigten. Bei dieser Berechnung wird das Einkommen um die Mitgliedsbeiträge zu einem Sozialverband gekürzt. Daher erhöht sich die Leistung um diesen Betrag. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Januar 1994 (Az.: 5 C 29/91) für einen Rentner entschieden. Es hat dies damit begründet, dass der Mitgliedsbeitrag eine mit der Erzielung des Renteneinkommens verbundene notwendige Ausgabe ist (jetzt § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII). Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Gerichtsbescheid vom 11. Mai 2005 für einen Sozialhilfeempfänger bestätigt (Az.: 2 E 1890/04 (1)). Es bestehen deshalb keine Bedenken, diese Rechtsprechung auf alle Mitgliedsgruppen in unserem Verband anzuwenden. Wegen der entsprechenden Regelung im Sozialgesetzbuch II (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) ist diese Rechtsprechung auch auf das Arbeitslosengeld II übertragbar. Das Gleiche gilt natürlich für die Kriegsopferfürsorge. Das bedeutet, dass in allen Fällen, in den Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Kriegsopferfürsorge beantragt werden, der Mitgliedsbeitrag zum Sozialverband VdK vom Einkommen abgesetzt werden muss. Das gilt insbesondere für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, deren Heimkosten vom Sozialamt getragen werden. |
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#6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
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Moin moin
das bedeutet ganz einfach, dass ich mit meinem Beitrag unrecht habe. Also: Ein Betreuter hat z.B. - einen Grundsicherungsbedarf von 800,00 € - und ein Einkommen von 350,00 €. - Dann gibt es Arbeitsfrei- und sonstige Beträge (z.B., Fahrkarten, Arbeitsklamotten, Versicherungen) z.B. - 120,00 € dann verbleibt ein anrechen- bares Einkommen von 230,00 € - 230,00 € also nur noch 570,00 €, die vom Sozi gezahlt werden. Wenn er jetzt 20,€ an den VdK zahlt, so werden die den sonstigen Freibeträgen zugerechnet. Also nicht 120,00 € sondern 140,00 €. Das anrechenbare Einkommen beträgt dann nur noch 210,00 € und er bekommt vom Sozi dann 590,00 €. ich werd's mir zumindest mal merken, dass diese Beiträge auch das anrechenbare Einkommen Kürzen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
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Ich danke dir Imre
![]() War mir nach deiner Aussage nicht mehr sicher, deswegen meine Nachfrage. Du hast mir sehr geholfen. Vielen Dank ![]() Gruß Maren |
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#8 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,071
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Mich hat die Frage auch nochmals zur Recherche veranlasst. Hier die Antwort, die ich erhielt:
...der Mitgliedsbeitrag für den VdK ist vom Einkommen absetzbar, da dieser bei Rentnern geeignet ist, um die Erzielung ihres Renteneinkommens zu fördern und sicherzustellen. Vergleichen Sie hierzu auch die Sozialhilferichtlinie von Boorberg (SHR 82.07.6.2 77. Ergänzungslieferung; Stand: Januar 2015) |
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#9 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,911
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Bitte bei Zitaten auch die Quellen angeben, anderenfalls müssen wir es löschen.
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