Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitbetreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ah Ok....
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#11 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ah Ok.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören ![]() |
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#12 | ||||||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dazu grundsätzlich:
Zitat:
Nur als Beispiel: jemand bekommt ne strake Grippe, Bronchitis usw. der Arzt verschreibt etwas dagegen, das erfahre ich als Betreuer dann nicht oder nur höchst selten. Finde ich auch nicht besonders dramatisch. Ich kann ja als Betreuer zu jeder Zeit Einblick in die Doku im Heim nehmen, dort sind die Medis und Änderunge dabei genau aufgelistet. Zitat:
Es gibt, meiner Kenntnis nach hauptsächlich bei neurologischen Medis- Medikamente die unterliegen einer Einwilligung des Betroffenen oder seines Betreuers. Ob es sich in deinem Fall um ein solches gehandelt hat sagst du nicht. Dann wäre alles deutlich anders zu bewerten. Zitat:
Zur Zustimmung lebensverlängernden Massnahmen und Einsicht in die Patientenakte hast du geregelte Rechte. Einfluss auf Medis, Untersuchungen, den Behandlungsplan hast du kein Recht. Du bist nämlich kein Arzt. Das daf man nicht verwechseln und/oder vermischen. Zitat:
Ich käme nie im Leben auf die Idee von eine Hausarzt grundsätzlich zu verlangen dass er mich bei allen Mediänderungen von sich aus informiert. Das ist evtl. etwas zu viel verlangt bei aller Besorgnis um den Angehörigen/Betreuten. Zitat:
Zitat:
Warum versuchst du nicht dich regelmässig über die Heimdoku über die angesetzten Medis zu informieren und beim Arzt deinen Wunsch zu relativieren indem du nochmal das Gespräch suchst und ihr einigt euch darauf, dass wichtige Dinge gemeinsam, geht ja auch telefonisch, besprochen werden aber in Kleinigkeiten ist natürlich er der Arzt? Überleg mlal andersherum. Die eigentliche Hauptperson ist der Betreute, er hat jetzt unter einem Disput zwischen Arzt und Angehörigem zu leiden. So ist das nicht gedacht. Ich frage auch nochmal, welche Position nimmt das Heim zu dem Ganzen ein? |
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#13 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
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Danke für die vielen Informationen. Als Betreuer eines Familienangehören nehme ich den Schutz einer wehrlosen Person sehr ernst. Vielleicht mache ich dabei auch Fehler. Fehler sind menschlich. Man hat als Berufsbetreuer sicherlich eine distanziertere Sicht auf bestimmte Handlungen. Ich war der Meinung, dass ich über alle Medikamente Kenntnis haben muss, auf Grund von Informationen vom Betreuungsverein, wie:
Natürlich ist es Aufgabe des Arztes den Patienten zu untersuchen und die Medikamente, die helfen könnten, zu empfehlen und ggf. zu verschreiben. Aber es ist lhre ganz wichtige Aufgabe, wenn lhr zu Betreuender es nicht mehr kann, darüber zu entscheiden, ob und welches Medikament der lhnen anvertraute Mensch erhalten soll. Manchmal sind die Nebenwirkungen eines Medikamentes ja auch so problematisch, dass es im Interesse des/r zu Betreuenden ist, wenn er/sie ein Medikament nicht (mehr) nimmt. Das Gesetz sieht es demgemäß auch vor, dass Sie im Rahmen der Gesundheitsfürsorge über die Medikamentenvergabe aufgeklärt werden und zur Einnahme durch den/die Betreute/n lhre Einwilligung erteilen müssen, wenn der betroffene Mensch das rechtswirksam nicht mehr selbst kann (§ 630 d, e BGB). lm Gesetz steht übrigens auch, dass neben lhnen auch immer der/die Patient/in entsprechend seinem Verständnis vom Arzt/der Ärztin aufgeklärt werden muss. Damit bei allen Patienten, die mehrere Medikamente einnehmen, es leichter ist, den Überblick zu behalten, hat der Gesetzgeber eingeführt, dass ab 1. Oktober 2016 jeder Patient/jede Patientin, der/die mindestens 3 Medikamente verschrieben bekommen hat, das Recht hat von seinem Arzt/seiner Ärztin einen Medikationsplan - auf Kosten der Krankenkasse! - zu erhalten (§ 31 a SGB V). Das umfasst auch die Pflicht des Arztes/der Ärztin den Medikationsplan jeweils zu aktualisieren, wenn nötig, und neu auszuhändigen. Ich frage mich, warum es solche Gesetzte, wie das Patientenrechtegesetz oder das Betreuungsgesetz geben, wenn diese gar nicht oder nur unzureichend zum Einsatz kommen. Auch, wenn ein Disput jetzt entstanden ist, sehe ich mich hier nicht als Schuldige. Wenn wir etwas bewusst sehen, was unrecht ist und wir schweigen dazu, so ist es einerseits so, als ob wir das Unrecht billigen und andererseits machen wir uns mitschuldig. Vielleicht bin ich übertrieben in meinen Handlungen, aber ich sehe es als meine Pflicht an. Nochmals danke für die Möglichkeit, einen anderen Blickwinkel auf die Angelegenheit zu bekommen. Ich werde versuchen, lockerer und entspannter zu werden. ![]() ![]() Geändert von Aqua (26.02.2018 um 22:09 Uhr) |
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#14 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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Ich kann Dich sehr gut verstehen und habe im privaten Umfeld auch schon Einiges in Krankenhäusern und bei Ärzten erlebt, was für mich rechtfertigt sehr genau hinzusehen und sich selber zu informieren.
Das würde ich genauso wie bei Familienangehörigen auch bei Betreuten tun. Ich weiß, was mein Betreuter verschrieben bekommt, wenn es sich um regelmäßig einzunehmende Medikamente handelt. Genauso möchte ich bei Impfungen einbezogen werden, was inzwischen ja auch schon Standard zu sein scheint. Allerdings bin ich der Meinung, dass man nicht verlangen kann, dass eine versorgende Einrichtung oder ein Arzt von sich aus über jede kurzfristige Medikation bei Akuterkrankungen informiert. Das wäre ein enormer Arbeitsaufwand für die Einrichtung und würde somit auch die Qualität der Betreuung der Patienten beeinträchtigen. Vielmehr sehe ich hier die Holschuld des Betreuers, der sich ja bei seinen Besuchen erkundigen kann, welche Medikamente gegeben werden.
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#15 | |||||
Gesperrt
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Hallo aqua,
du zitierst: Zitat:
Zitat:
Clozapin dagegen wäre ein Medikament in welches eingewilligt werden muss. Aus diesem Grund hatte ich Eingangs gesagt: um welches Medikament mit den schlechten Nebenwirkungen hat es sich gehandelt? Ist/war es tatsächlich nur mit Einwilligung zu verschreiben?Die von dir zitierte Rechtslage gilt nicht automatisch für alles. Kann es ja auch nicht denn weder der Betreute oder der Betreuer sind Arzt und somit das qualifizierte fachliche Gespräch letztendlich ausgeschlossen. Zitat:
Das erreicht man im allgemeinen nicht damit auf etwas zu beharren sondern nur damit, dass einvernehmliche Lösungen gefunden werden müssen. Einen anderen Hausarzt kann man sich nämlich nicht backen und auch nicht herzaubern. Zitat:
Deshalb kann ich mich nur wiederholen: Zitat:
Du hast aber auch die Frage nach der inhaltlichen Position des Heims dazu nicht beantwortet? |
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gesundheitssorge, mitbetreuer, patientenrechte |
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