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Mitbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitbetreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 25.02.2018, 20:43   #11
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Ah Ok.
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Alt 26.02.2018, 07:53   #12
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Dazu grundsätzlich:
Zitat:
Mein Betreuter wurde krank. Es wurde ein Medikament verschrieben. Der Betreuer wurde nicht informiert, gefragt oder konnte dem Medikament zustimmen.
Dabei kommt es im wesentlichen darauf an um welche Krankheit und um welches Medikament es sich handelt.
Nur als Beispiel: jemand bekommt ne strake Grippe, Bronchitis usw. der Arzt verschreibt etwas dagegen, das erfahre ich als Betreuer dann nicht oder nur höchst selten. Finde ich auch nicht besonders dramatisch.
Ich kann ja als Betreuer zu jeder Zeit Einblick in die Doku im Heim nehmen, dort sind die Medis und Änderunge dabei genau aufgelistet.

Zitat:
Nach ca. 9 Wochen wurde der Betreute erneut krank, wie es schien, eine Nebenwirkung auf das vorherige Medikament, welches insgesamt über einen Zeitraum von fast 3 Monaten gegeben wurde, ohne Nachsorge. Als es abgesetzt wurde, besserte sich der Zustand des Patienten sichtlich.
Das kann man unterschiedlich interpretieren. Medi wird eingesetzt, braucht 9 Wochen bis zur (schlechten) Wirkung. Nachsorge muss es gegeben haben bzw. hat es wohl definitiv gegegben denn ein Medikament absetzen wird vom Arzt verordnet. Kein Heim macht das von sich aus- den Mediplan ändern.

Es gibt, meiner Kenntnis nach hauptsächlich bei neurologischen Medis- Medikamente die unterliegen einer Einwilligung des Betroffenen oder seines Betreuers.
Ob es sich in deinem Fall um ein solches gehandelt hat sagst du nicht. Dann wäre alles deutlich anders zu bewerten.

Zitat:
Ich kenne jedoch die Wünsche etc. des Betreuten und fürchte, dass ich dann nicht mehr Einfluss nehmen kann auf bestimmte Therapien, Medikamente, Untersuchungen, lebensverlängernde Maßnahmen, Einsicht in Patientenakte etc.
Du wirfst hier Dinge in einen Topf die da nicht hingehören.
Zur Zustimmung lebensverlängernden Massnahmen und Einsicht in die Patientenakte hast du geregelte Rechte.
Einfluss auf Medis, Untersuchungen, den Behandlungsplan hast du kein Recht. Du bist nämlich kein Arzt. Das daf man nicht verwechseln und/oder vermischen.

Zitat:
Dann wurde der Arzt angesprochen und gebeten, bei neu zu verschreibenden Medikamenten den Betreuer zu informieren.
Auch das ist mir zu undeutlich.Bei wichtigen Dingen gehe ich davon aus, dass diese zuvor gemeinsam besprochen werden, bei "unwichtigen" Dingen natürlich nicht. (s.o.)
Ich käme nie im Leben auf die Idee von eine Hausarzt grundsätzlich zu verlangen dass er mich bei allen Mediänderungen von sich aus informiert. Das ist evtl. etwas zu viel verlangt bei aller Besorgnis um den Angehörigen/Betreuten.

Zitat:
Das Gesundheitstelefon der entsprechenden Krankenkasse wurde von den Ärzten abgelehnt, die mir durch die Kassenärztliche Vereinigung benannt wurden, welche als Hausarzt in Frage kämen.
Der Satz ist mir völlig unverständlich.???

Zitat:
Wer kennt sich mit der Thematik Mitbetreuer aus?
Den Begriff kennen mehrere nicht und was es sein könnte wurde bereits gesagt.

Warum versuchst du nicht dich regelmässig über die Heimdoku über die angesetzten Medis zu informieren und beim Arzt deinen Wunsch zu relativieren indem du nochmal das Gespräch suchst und ihr einigt euch darauf, dass wichtige Dinge gemeinsam, geht ja auch telefonisch, besprochen werden aber in Kleinigkeiten ist natürlich er der Arzt?

Überleg mlal andersherum. Die eigentliche Hauptperson ist der Betreute, er hat jetzt unter einem Disput zwischen Arzt und Angehörigem zu leiden. So ist das nicht gedacht.

Ich frage auch nochmal, welche Position nimmt das Heim zu dem Ganzen ein?
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.02.2018, 21:50   #13
Einsteiger
 
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Standard Mitbetreuer

Danke für die vielen Informationen. Als Betreuer eines Familienangehören nehme ich den Schutz einer wehrlosen Person sehr ernst. Vielleicht mache ich dabei auch Fehler. Fehler sind menschlich. Man hat als Berufsbetreuer sicherlich eine distanziertere Sicht auf bestimmte Handlungen. Ich war der Meinung, dass ich über alle Medikamente Kenntnis haben muss, auf Grund von Informationen vom Betreuungsverein, wie:
Natürlich ist es Aufgabe des Arztes den Patienten zu untersuchen und die Medikamente, die helfen könnten, zu empfehlen und ggf. zu verschreiben. Aber es ist lhre ganz wichtige Aufgabe, wenn lhr zu Betreuender es nicht mehr kann, darüber zu entscheiden, ob und welches Medikament der lhnen anvertraute Mensch erhalten soll. Manchmal sind die Nebenwirkungen eines Medikamentes ja auch so problematisch, dass es im Interesse des/r zu Betreuenden ist, wenn er/sie ein Medikament nicht (mehr) nimmt. Das Gesetz sieht es demgemäß auch vor, dass Sie im Rahmen der Gesundheitsfürsorge über die Medikamentenvergabe aufgeklärt werden und zur Einnahme durch den/die Betreute/n lhre Einwilligung erteilen müssen, wenn der betroffene Mensch das rechtswirksam nicht mehr selbst kann (§ 630 d, e BGB). lm Gesetz steht übrigens auch, dass neben lhnen auch immer der/die Patient/in entsprechend seinem Verständnis vom Arzt/der Ärztin aufgeklärt werden muss. Damit bei allen Patienten, die mehrere Medikamente einnehmen, es leichter ist, den Überblick zu behalten, hat der Gesetzgeber eingeführt, dass ab 1. Oktober 2016 jeder Patient/jede Patientin, der/die mindestens 3 Medikamente verschrieben bekommen hat, das Recht hat von seinem Arzt/seiner Ärztin einen Medikationsplan - auf Kosten der Krankenkasse! - zu erhalten (§ 31 a SGB V). Das umfasst auch die Pflicht des Arztes/der Ärztin den Medikationsplan jeweils zu aktualisieren, wenn nötig, und neu auszuhändigen.
Ich frage mich, warum es solche Gesetzte, wie das Patientenrechtegesetz oder das Betreuungsgesetz geben, wenn diese gar nicht oder nur unzureichend zum Einsatz kommen. Auch, wenn ein Disput jetzt entstanden ist, sehe ich mich hier nicht als Schuldige. Wenn wir etwas bewusst sehen, was unrecht ist und wir schweigen dazu, so ist es einerseits so, als ob wir das Unrecht billigen und andererseits machen wir uns mitschuldig. Vielleicht bin ich übertrieben in meinen Handlungen, aber ich sehe es als meine Pflicht an. Nochmals danke für die Möglichkeit, einen anderen Blickwinkel auf die Angelegenheit zu bekommen. Ich werde versuchen, lockerer und entspannter zu werden.

Geändert von Aqua (26.02.2018 um 22:09 Uhr)
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Alt 26.02.2018, 22:17   #14
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Ich kann Dich sehr gut verstehen und habe im privaten Umfeld auch schon Einiges in Krankenhäusern und bei Ärzten erlebt, was für mich rechtfertigt sehr genau hinzusehen und sich selber zu informieren.


Das würde ich genauso wie bei Familienangehörigen auch bei Betreuten tun. Ich weiß, was mein Betreuter verschrieben bekommt, wenn es sich um regelmäßig einzunehmende Medikamente handelt. Genauso möchte ich bei Impfungen einbezogen werden, was inzwischen ja auch schon Standard zu sein scheint.


Allerdings bin ich der Meinung, dass man nicht verlangen kann, dass eine versorgende Einrichtung oder ein Arzt von sich aus über jede kurzfristige Medikation bei Akuterkrankungen informiert. Das wäre ein enormer Arbeitsaufwand für die Einrichtung und würde somit auch die Qualität der Betreuung der Patienten beeinträchtigen.


Vielmehr sehe ich hier die Holschuld des Betreuers, der sich ja bei seinen Besuchen erkundigen kann, welche Medikamente gegeben werden.
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Alt 27.02.2018, 07:57   #15
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Hallo aqua,

du zitierst:
Zitat:
Manchmal sind die Nebenwirkungen eines Medikamentes ja auch so problematisch, dass es im Interesse des/r zu Betreuenden ist, wenn er/sie ein Medikament nicht (mehr) nimmt. Das Gesetz sieht es demgemäß auch vor, dass Sie im Rahmen der Gesundheitsfürsorge über die Medikamentenvergabe aufgeklärt werden und zur Einnahme durch den/die Betreute/n lhre Einwilligung erteilen müssen, wenn der betroffene Mensch das rechtswirksam nicht mehr selbst kann (§ 630 d, e BGB).
und genau das hatte ich auch hier geschrieben:
Zitat:
Medikamente die unterliegen einer Einwilligung des Betroffenen oder seines Betreuers.
Das bezieht sich aber nicht auf die Einnahme oder Verschreibung eines jeden Medikamentes. Ich machs zur Verdeutlichung jetzt mal ganz simpel, niemand muss zur Verordnung von Aspirin (schlechtes Beispiel weil das ja gar nicht verordnet wird) seine Einwilligung erklären.
Clozapin dagegen wäre ein Medikament in welches eingewilligt werden muss.
Aus diesem Grund hatte ich Eingangs gesagt: um welches Medikament mit den schlechten Nebenwirkungen hat es sich gehandelt? Ist/war es tatsächlich nur mit Einwilligung zu verschreiben?Die von dir zitierte Rechtslage gilt nicht automatisch für alles. Kann es ja auch nicht denn weder der Betreute oder der Betreuer sind Arzt und somit das qualifizierte fachliche Gespräch letztendlich ausgeschlossen.

Zitat:
Auch, wenn ein Disput jetzt entstanden ist, sehe ich mich hier nicht als Schuldige. Wenn wir etwas bewusst sehen, was unrecht ist und wir schweigen dazu, so ist es einerseits so, als ob wir das Unrecht billigen und andererseits machen wir uns mitschuldig.
Es ist m.E nach weder ein Disput entstanden noch ging es jemals um "Schuld". Es geht darum dass der wirklich Betroffene keinen Hausarzt mehr hat und sich deshalb in einer extrem bescheidenen Lage befindet die dringend geändert werden muss.
Das erreicht man im allgemeinen nicht damit auf etwas zu beharren sondern nur damit, dass einvernehmliche Lösungen gefunden werden müssen. Einen anderen Hausarzt kann man sich nämlich nicht backen und auch nicht herzaubern.

Zitat:
Ich werde versuchen, lockerer und entspannter zu werden.
Das ist hier nicht der Punkt, kein Betreuer kann locker und entspannt da sitzen wenn der (einzige) Hausarzt fehlt. Ich habe dir die Rechtslage deshalb noch einmal genauer geschildert und dir Vorschläge gemacht an die von dir gewünschten Infos zu kommmen- nämlich über die Pflegedoku im Heim.
Deshalb kann ich mich nur wiederholen:
Zitat:
Warum versuchst du nicht dich regelmässig über die Heimdoku über die angesetzten Medis zu informieren und beim Arzt deinen Wunsch zu relativieren indem du nochmal das Gespräch suchst und ihr einigt euch darauf, dass wichtige Dinge gemeinsam, geht ja auch telefonisch, besprochen werden aber in Kleinigkeiten ist natürlich er der Arzt?
Du hast meiner Meinung nach die geltende Rechtslage etwas zu eng interpretiert, sei versichert: wenn ein Hausarzt ausnahmslos jede Verschreibung zuvor kommunizieren müsste dann könnte er seine Praxis nicht führen. Das habe ich deshalb- und nicht aus Nachlässigkeit- auch noch nie erwartet oder versucht einzufordern. Ich kann nicht alle Krankheiten kennen und die geplante Behandlung /Verschreibung fachlich bewerten. Falsches oder blindes Vertrauen ist nicht gut, übermässige und rein fachlich nicht sinnvolle Kontrolle aber auch nicht.

Du hast aber auch die Frage nach der inhaltlichen Position des Heims dazu nicht beantwortet?
michaela mohr ist offline  
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gesundheitssorge, mitbetreuer, patientenrechte

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