Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitbetreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sehr geehrte Forenmitglieder und Besucher,
ich bin Betreuerin, mein Mann ist Ersatzbetreuer eines nicht mehr einwilligungsfähigen Familienmitgliedes. Auf Grund von ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
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Sehr geehrte Forenmitglieder und Besucher,
ich bin Betreuerin, mein Mann ist Ersatzbetreuer eines nicht mehr einwilligungsfähigen Familienmitgliedes. Auf Grund von Kritik an einem Arzt, der weder informiert, aufgeklärt noch die Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen vorgenommen hat, lehnt der Arzt die hausärztliche Versorgung ab. Alle bisherigen Bemühungen, das Heim liegt ländlich, einen anderen Arzt zu finden, blieben erfolglos. Auch die Kassenärztliche Vereinigung half bisher nicht. Nun kommt ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ich binnen 2 Wochen einen neuen Hausarzt benennen soll, ansonsten wird ein Mitbetreuer bestellt. Ich habe jedoch keine Pflichtverletzung begangen, im Gegenteil. Ich habe genau das wahrgenommen, was Aufgabe eines Betreuers ist, dafür Sorge zu tragen, dass keine rechtswidrigen Behandlungen durchgeführt werden, da das ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt und strafbar ist. Was erwartet mich? Danke. |
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#2 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn ein Mitbetreuer bestellt wird, wird damit auch dein Handeln noch einmal einer Prüfung unterzogen. |
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#3 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
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Hallo,
Dankeschön. Es ist nebulös? Ein Hausarzt stellt eine Diagnose und verschreibt Medikamente. Er informiert weder über die Behandlung, noch über das Medikament. Ist das in Ordnung? Darauf angesprochen fühlt sich der Arzt beleidigt und lehnt weitere Behandlung ab. Ich finde keinen neuen Arzt. Bisher. Das ist das Problem. Lg |
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#4 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Mal abgesehen von der Hauptfrage ein Tipp: schalte die Krankenkasse ein. Die haben mir schon 2 mal geholfen, einen Facharzt zu finden, der Hausbesuche macht (Neurologie und Gynäkologie - die machen eigentlich keine Hausbesuche)
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören ![]() |
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#5 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
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Danke, habe ich schon gemacht. Das Gesundheitstelefon der Krankenkasse wurde auch überall abgelehnt. Aber ich rufe noch mal an. Was bedeutet dann Mitbetreuer? Werde ich dann den Aufgabenkreis los oder geht das zusammen? Dankeschön.
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#6 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
![]() Ich traue mich kaum aber sage es trotzdem: ich habe selbst schon oft Angehörige in ihrer Sorge um die Verwandten auf eine Art fragen hören dass sich mir die Haare aufgestellt haben. Ich kenne den Arzt nicht und ich kenne dich nicht. Manchmal hängt viel auch an der Art der Fragestellung, bitte nimm das jetzt auf keinen Fall persönlich oder als gegen dich gerichtet. ![]() Kann auch sein dass der Arzt noch einer der (ehemaligen Götter in Weiss) ist. Keinen Plan. Was sagt denn das Heim zu dem Problem? Die müssen das doch auch mitkriegen. Zitat:
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#7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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![]() Zitat:
Von wem wurde das Gesundheitstelefon der Krankenkasse abgelehnt?
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Die Welt ist voll von kleinen Freuden.
Die Kunst besteht nur darin - sie zu sehen. Li-Tai-Po |
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#8 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
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Guten Abend,
hier noch einmal zum besseren Verständnis. Mein Betreuter wurde krank. Es wurde ein Medikament verschrieben. Der Betreuer wurde nicht informiert, gefragt oder konnte dem Medikament zustimmen. Nach ca. 9 Wochen wurde der Betreute erneut krank, wie es schien, eine Nebenwirkung auf das vorherige Medikament, welches insgesamt über einen Zeitraum von fast 3 Monaten gegeben wurde, ohne Nachsorge. Als es abgesetzt wurde, besserte sich der Zustand des Patienten sichtlich. Dann wurde der Arzt angesprochen und gebeten, bei neu zu verschreibenden Medikamenten den Betreuer zu informieren. Leider passierte das noch einmal, so dass nun der Arzt in seiner Ehre verletzt die hausärztliche Versorgung ablehnt. Kann er, ist auch wohl so in Ordnung, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Das Problem ist nun, dass es keinen neuen Hausarzt gibt, das Pflegeheim liegt ländlich und der Arzt hat dort "Monopolstellung". Nun kommt die Drohung für einen Mitbetreuer. Dieser müsste aber ebenso die Patientenrechte wahrnehmen, da der zu betreuende einwilligungsfähig ist. Da ich nicht nur Betreuer für einen Menschen bin, der mir nahe steht, sondern es auch ein Familienmitglied ist, habe ich Angst, dass ich mit einem Verlust der Gesundheitssorge rechnen muss. Ich kenne jedoch die Wünsche etc. des Betreuten und fürchte, dass ich dann nicht mehr Einfluss nehmen kann auf bestimmte Therapien, Medikamente, Untersuchungen, lebensverlängernde Maßnahmen, Einsicht in Patientenakte etc. Das Gesundheitstelefon der entsprechenden Krankenkasse wurde von den Ärzten abgelehnt, die mir durch die Kassenärztliche Vereinigung benannt wurden, welche als Hausarzt in Frage kämen. Wer kennt sich mit der Thematik Mitbetreuer aus? Danke und schönen Abend. |
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#9 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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In dem Fall darfst du als Betreuer sowieso keinen Einfluss nehmen. Mitbetreuer in dem Wortsinn kenne ich auch nicht. Ich kenne nur Kontrollbetreuer oder Tandembetreuung . Erstere kontrolliert, ob eine bestimmte Sache richtig läuft . Im zweiten Fall hat Betreuer 1 due Aufgabenkreise a und b und Betreuer 2 die AK c und d .
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören ![]() Geändert von Boomer (25.02.2018 um 21:40 Uhr) |
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#10 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
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Hallo...
sorry, mein Fehler, der Betreute ist einwilligungsunfähig, schwere Demenz, Pflegegrad 4... Danke für die Antworten an alle, ist wohl doch ziemlich kompliziert. |
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Stichworte |
gesundheitssorge, mitbetreuer, patientenrechte |
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