Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung nach Schließung des Betreuungsvereins im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe im Rahmen der Schließung unseres Betreuungsvereins eine Frage. Der Verein hat ja eine Versicherung für Schadensfälle für ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 20.09.2016
Beiträge: 1
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Hallo,
ich habe im Rahmen der Schließung unseres Betreuungsvereins eine Frage. Der Verein hat ja eine Versicherung für Schadensfälle für uns Betreuer abgeschlossen. Nun ist die Frage, wie es nach Schließung des Vereins aussieht. Muss die Versicherung bestehen bleiben, bis die Fristen für mögliche Haftungsfälle verstrichen sind? Hat da jemand Erfahrung mit? Lg |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo.
Die Versicherung trotz für Fälle ein, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind . Dazu muss sie nicht unbedingt weiterlaufen . Beispiel: Versicherung endet zum 31.5. Dann muss sie trotzdem noch für alle Schäden aufkommen, die vor dem 31.5. eingetreten sind. Es gilt immer der Schadentag. Dieser muss während der Vertragslaufzeit liegen. Auch wrnn die Versicherung dansch endet , muss sie noch die Fälle prüfen, die vor Ablauf eingetreten sind .
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören ![]() |
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betreuungsverein, haftung |
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