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Beschwerdemöglichkeiten Rechtspfleger

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerdemöglichkeiten Rechtspfleger im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Leute, stimmt es eigentlich, dass man sich bei Beschwerden über einen Rechtspfleger nur an den/die Präsidenten(in) oder Direktor(in) ...


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Alt 11.06.2018, 14:37   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard Beschwerdemöglichkeiten Rechtspfleger

Hallo liebe Leute,


stimmt es eigentlich, dass man sich bei Beschwerden über einen Rechtspfleger nur an den/die Präsidenten(in) oder Direktor(in) eines Amtsgerichtes wenden kann?


Habe da einen Rechtspfleger, dessen schriftliche Auswüchse und Nachfragen sich irgendwie nach einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für mich lesen.


Solange eine Rechnungslegung prüfbar ist (damit meine ich natürlich mit allen Belegen und nachvollziehbar), ist diese doch okay oder?


Ich habe eine kryptische Rückmeldung vom Rpfl erhalten, dass ich die Einnahmen und Ausgaben vermischt hätte. Hab ihn dann angerufen und er meinte, dass er die Salden in extra Spalten (+ und -) haben will, da er das sonst nicht prüfen könne.


Also bisher hat noch kein/e Rechtspfleger/in angemerkt, dass meine RL nicht in Ordnung sein.


Mit dem Beschwerdeverfahren frage ich, da dieser eine Rechtspfleger dies schon zwei Mal mit mir versucht hat und beim ersten Mal bin ich auch drauf eingegangen, aber jetzt frag ich mich ernsthaft, was das soll.


Will ja nicht überreagieren, aber das finde ich merkwürdig.


LG
Seb
BBvSeb ist offline  
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Alt 11.06.2018, 17:18   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 55
Standard

Hallo,
wäre es nicht besser (im Hinblick auf die Zusammenarbeit) du würdest das persönliche Gespräch mit dem Rechtspfleger suchen?
tervall19 ist offline  
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Alt 11.06.2018, 18:51   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo,


bei Rechtspflegern gibt es eine sachliche Unabhängigkeit.
Wenn dem Rechtspfleger deine Rechnungslegung unklar ist, bietet es sich eher an das Gespräch darüber zu suchen und Unklarheiten auszuräumen.
Auch der Gerichtspräsident kann ihn nicht zu einer bestimmten Handlung zwingen.
Ich weiß jetzt nicht was du mit einer Beschwerde denn eigentlich zu erreichen gedenkst?
__________________
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agw ist offline  
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Alt 11.06.2018, 20:16   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Hallo tervall,
Hallo agw,



Danke für die schnellen Antworten und Erklärungen.

Das mit dem klärenden Gespräch ist fruchtlos. Hab ich schon mal gemacht. Kommen nur Anweisungen wie es gemacht werden soll und direkt danach, dass es aber alleine meine Sache sei, wie ich das dann mache.

Und auf konkrete schriftliche Anfragen, wie es denn mit Schreiben X/Y gemeint ist, kommen Erklärungen, die nicht zur Klärung der Fragestellung passen oder ein zwei Seiten Schreiben, dass ich das machen kann, wie ich will, da ich ja unabhängig sei. Aber dann wieder genau das fordern, bei dem ich um Erklärung bitte, weil sein Schreiben keinen Sinn ergeben.

Und das meine ich auch so wortwörtlich.

Daher wollte ich erfahren, ob es andere Wege gibt, da eine Änderung reinzubekommen als nach ganz oben zu gehen. Das ist selbst mir zu kleinlich, aber es ist teilweise, aus meiner Sicht, so unnötig und verbal unverschämt.

Zitat: "Bitte teilen Sie diesem Zusammenhang auch mit, ob und gegebenenfalls in welchem Maße Sie als Betreuer überhaupt tätig geworden sind!" (ja, exakt abgeschrieben). Der Mensch hat meine RL vorliegen. Alles mit Zugriff auf Sparkonto mit gerichtlicher Verfügung, Anpassung der Versicherungen, den Streifen mit dem Versorgungsamt über Nachzahlungen (inkl. Erfolg auf dem Konto) usw..

Und ein Erörterungsgespräch hatte er bei einem anderen Fall in seinem Anschreiben direkt abgeblockt:
"Zur Vermeidung eines für beide Seiten aufwändigen Erörterungstermins (welcher letztendlich die. Aktenlage auch nicht übersichtlicher gestalten würde) wird um die Vorlage eines neuen Vermögensverzeichnisses gebeten."

Ich lese, was der Mensch möchte. Aber muss denn sowas sein?

Dann hatte ich heute angerufen, was er denn mit der "Vermischung" meine und ob da was fehle. Er sagte, dass er die einzelnen Konten zu der RL in einzelnen Spalten für Einnahmen und Ausgaben möchte, weil er das sonst nicht prüfen kann, aber da gäbe es ja keine Vorgaben. Da habe ich Ihn gefragt, und ja - freundlich und nicht verbal aggressiv, wie er mir denn die Vorgabe machen könne, wenn es keine Vorgaben gäbe? Da lachte er nur und meinte, dass er das so bräuchte.


Ich hoffe, dass ich so ungefähr rübergebracht habe, was mich so fuchsig macht.



Und was ich mit einer Beschwerde zu erreichen gedenke ist, dass er aufhört, seine Arbeit auf mich abzuwälzen, prüft und direkt angibt, was falsch ist und wo etwas fehlt.


Das schaffen hier alle Rechtpfleger/innen dieses Gerichtes und des angrenzenden Bezirkes, in dem ich auch Betreuungen führe. Niemand hat bisher derartiges Verhalten an den Tag gelegt. Die schreiben einfach: dieses und das bitte anders nachweisen und begründen es auch. Sogar mit §§ und Gerichtsurteilen, wenn ich mal was frage. Zweizeiler, eindeutig und fertig.

LG
Seb

Geändert von BBvSeb (11.06.2018 um 20:38 Uhr)
BBvSeb ist offline  
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Alt 11.06.2018, 20:58   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du hast neben einer Beschwerde - die nur dann etwas bringt, wenn mehrere Berufsbetreuer sich wegen der Arbeitsweise eines Rofl. beschweren - noch die Möglichkeit, dem Rofl. schriftlich mitzuteilen ,dass du keine Veranlassung siehst die von dir eingereichte Rechnungslegung nachzubessern, zumal alle anderen Rofl. keine Verständnisprobleme mit den von dir eingereichten Rechnungslegungen haben.

Ich habe aber nicht wirklich verstanden, wie du deine Rechnungslegung erstellst (die Einnahmen und Ausgaben stehen in entsprechenden Spalten und kommen leicht aufaddiert werden?)

Du kannst ihm in diesem Schreiben mitteilen, dass du der Verhängung eines Bussgeldes wegen nicht frist- bzw. formgerechter Rechnungslegung entgegensiehst, gegen das du dann Rechtsmittel einlegen wirst (Erinnerung oder Beschwerde - keine Ahnung).
Schnieder ist offline  
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Alt 11.06.2018, 21:19   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Hallo Schnieder,


Danke für den Vorschlag.


Ich hab mir sicherheitshalber die Kopie meiner RLs gerade angesehen. Ist wie auf einem Kontoauszug der Sparkassen. Alle Buchungen untereinander. Keine optimierte Verschiebung der +/-__Salden.

Keine zu kleine Schrift (bin selbst etwas kurzsichtig), mit Saldenübertrag oben und unten. Wenn ich sowas nachrechnen würde, würde ich auch zwei Mal über das Blatt. Wo da jetzt das Problem ist, auf die Vorzeichen zu achten, versteh ich nicht. Bequemer wäre es auf jeden Fall. Hat mich aber bisher keiner drauf angesprochen oder geschrieben.


Hab mir mein Programm auch vorhin nochmals angesehen und hab gefunden, welche RL-Version ich dann für den Rofl nehmen werde. Aber die anderen Dinge sind damit ja nicht aus der Welt.
BBvSeb ist offline  
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Alt 13.06.2018, 12:06   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Zitat:
Zitat von BBvSeb Beitrag anzeigen
Bitte teilen Sie diesem Zusammenhang auch mit, ob und gegebenenfalls in welchem Maße Sie als Betreuer überhaupt tätig geworden sind!

Klingt für mich son bischen nach "Geschmäckle"

Evtl. will der Rechtspfleger seine "Muskete" laden um deine Eignung als Betreuer in Frage zu stellen.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 13.06.2018, 18:16   #8
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Hallo Zwerg,

daran habe ich gar nicht gedacht. Aber Danke für den Hinweis. Werde ich beachten. Aber da mach ich mir keine Sorgen. Soll er mal versuchen. Ich hab mir Nichts vorzuwerfen und ich habe diesen Altfall erstmal richtig aufgearbeitet. Wenn da echt was in der Richtung kommt, lass ich mir mal die Arbeit der Vorbetreuung erklären.


Bei der Gelegenheit kann ich auch berichten, dass ich anscheinend Schützenhilfe oder Deckung von unserer Betreuungsbehörde habe. Der Rofl ist da wohl nicht nur mir aufgefallen.


Ich sammle und dokumentiere.
Es ist nur echt schade. Eigentlich arbeiten die Meisten hier Hand in Hand.
BBvSeb ist offline  
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Alt 14.06.2018, 11:37   #9
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Eine Rechnungslegung sollte schon
- möglichst getrennt nach Konten
- ordentlich aufgestellt erkennen lassen, welche Einnahmen und welche Ausgaben (schöner ist es natürlich mit versetzten Zeilen)
- Vermögensstand vorher / nachher erkennen lassen.


Die Nachfrage wegen "in welchem Maße als Betreuer gehandelt wurde" kenne ich in punkto Barabhebungen. In der Regel werden diese durch den Betreuten getätigt. Der Betreuer muss nur seine eigenen Handlungen darlegen. Für die der betreuten Person wäre dann eine sogenannte Eigenverwaltungserklärung abzugeben in Bezug auf die Barabhebungen. (Sonst braucht es nämlich Quittungen zur Aushändigung des Bargelds an den Betreuten.)


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Fara ist offline  
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Alt 14.06.2018, 11:45   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Fara,


eben diese Eigenverwaltungserklärung ist nicht zwingend abzugeben, sie vereinfacht es zwar aber erzwingen lässt sie sich wohl nicht.



Siehe auch https://www.xing.com/communities/gro...srecht-1002840
__________________
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agw ist offline  
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