Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigungsschutzklage im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke für den Hinweis!
Ich werde mich am Wochenende sofort daran setzen und den Antrag stellen. So, wie es aussieht, ...
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02.10.2020, 20:14 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.08.2019
Beiträge: 69
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Danke für den Hinweis!
Ich werde mich am Wochenende sofort daran setzen und den Antrag stellen. So, wie es aussieht, werde ich den Antrag ohnehin bald stellen müssen. Dann doch lieber gleich! Vielen, vielen Dank für die Unterstützung! |
03.10.2020, 09:36 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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03.10.2020, 12:31 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
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Ich vermute, dass die Agentur für Arbeit gar nichts wollen wird, weil er nicht arbeitsfähig ist. Beantragen würde ich das Krankengeld bei der KK
Grüße Anette |
03.10.2020, 15:26 | #14 | |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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03.10.2020, 22:24 | #15 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.05.2018
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 51
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Zitat:
1.) der 78 wöchige KG Anspruch richtet sich bei selber Krankheit nach dem Tag des Beginns der AU, § 48 I 1 SGB V (also max 78 Wo). 2.) ich würde bei einem solchem Krankheitsbild die Fristsetzung nach § 51 SGB V abwarten und dann evtl noch die Reha mitnehmen, anstatt selbst nen EMR Antrag zu stellen. Das kann man machen, aber dann muss man wie Hr Deinert schon geschrieben hat auch vorab geklärt haben, ob a.) die 9/10 Regel erfüllt ist (wobei das bei Arbeitnehmern ja oft nicht das Problem ist) und b.) mE auch vorab durchgerechnet habe, wie hoch die EMR, die dadurch bedingt geminderte Altersrente, das Krankengeld und das hieran anschließende ALG wäre, bevor man irgendeine Leistung beantragt, die uU mal eben 500€ weniger im Monat an Einkommen bedeuten könnte. Der finanzielle Schaden kann dann im gesamten Leistungsbezug auch schnell 5stellig werden. Wenn wie hier, der Herr zuvor, unterstell ich einmal, vollschichtig beschäftig war, fährt er mit Krankengeld und ALG (ab 58 J. zusammen dann 3,5 Jahre Ersatzleistungsanspruch) oftmals besser, als wenn er sich mit einer Erwerbsminderungsrente da Leistungen abschneidet. Manchmal reicht es ja auch aus, um noch abschlagsfrei in die Altersrente zu kommen. Bei solch schweren Krankheitsbildern kommt der MDK meißt nach 6 Wochen ab AU eh an und dann fordert die Krankenkasse zur Rehaantragstellung auf. |
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03.10.2020, 22:30 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.05.2018
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 51
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Ich weiß leider immer noch nicht, warum mir die Umlaute hier nie richtig angezeigt werden.
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04.10.2020, 08:33 | #17 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Bei der Benutzeranmeldung das Feld „angemeldet bleiben“ ankreuzen (warum auch immer). Oder so schreiben, dass keine Umlaute entstehen (also statt ä ae, statt ß ss usw). Letzteres vor allem, wenn man mit einer englischen Tastatur arbeitet. Ist im zweifel einfacher zu lesen als das Steuerzeichenkauderwelsch.
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04.10.2020, 10:37 | #18 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.05.2018
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 51
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Zitat:
Funktionert, danke! |
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04.10.2020, 19:17 | #19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.08.2019
Beiträge: 69
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@ knoips
Der MDK war schon da...vorläufiger Pflegegrad 2. Er ist 58 Jahre alt und hat in den letzten fünfzehn Jahren 15 Jahre gearbeitet. Also warte ich jetzt doch noch mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente und stelle zunächst einmal einen Antrag auf Krankengeld, wenn die sechs Wochen Lohnfortzahlung rum sind. Vielen Dank für eure Unterstützung! |
04.10.2020, 19:23 | #20 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.08.2019
Beiträge: 69
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Was man hier alles lernen kann: ich habe noch nie von der 9/10 Regelung gehört.
Ich bin begeistert! |
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