Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigungsschutzklage im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Zitat von Nila68
Was man hier alles lernen kann: ich habe noch nie von der 9/10 Regelung gehört.
Ich ...
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05.10.2020, 01:32 | #21 | |
Forums-Azubi
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Zur Begründung einer Mitgliedschaft in der KVdR ist es erforderlich, dass Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert waren (sogenannte Vorversicherungszeit). |
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05.10.2020, 01:37 | #22 |
Forums-Azubi
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Steht so auch ausdrücklich im R0810 und trotzdem prüft es so gut wie keiner. So einen Fehler deckt die Berufshaftpflicht dann aber auch nicht ab.
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05.10.2020, 01:42 | #23 | |
Forums-Azubi
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