Dies ist ein Beitrag zum Thema Wille des Betreuten im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Betreuter willigt mündlich ein, dass seine persönlichen Unterlagen über in der Kindheit erfolgte seelische Beeinträchtigungen durch die Eltern ...
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20.10.2020, 13:41 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Wille des Betreuten
Hallo,
ein Betreuter willigt mündlich ein, dass seine persönlichen Unterlagen über in der Kindheit erfolgte seelische Beeinträchtigungen durch die Eltern an eine Einrichtung für Behinderte weitergegeben werden. Genauer: an eine Mitarbeiterin einer Hilfeeinrichtung, die einmal pro Woche zu ihm kommt und u. a. darauf achtet, dass die Wohnung nicht total vermüllt, Post nicht ungeöffnet liegenbleibt usw. Der Betreute ist nicht geschäftsfähig (Einwilligungsvorbehalt). Ich als Betreuer sehe es nicht als hilfreich an, wenn sich die Mitarbeiterin einmischt. Dies ist nicht ihr Aufgabengebiet, aber nach eigenen Angaben hat sie ein Vertrauensverhältnis zum Betreuten aufgebaut. Das ist auch glaubhaft. Ich bin für jede Information dankbar und habe auch ein gutes Verhältnis zum Betreuten, aber das Verhalten der Mitarbeiterin erscheint übergriffig. Wie ist jetzt der Wille des Betreuten zu werten? Sollen Unterlagen an die Mitarbeiterin ausgehändigt werden? Es sind Unterlagen, in der es u. a. auch um das Verhalten der Mutter und der Geschwister geht, das geht die Mitarbeiterin nach meiner Meinung überhaupt nichts an, es liegt auch schon mindesten 10 Jahre zurück. Das aktuelle Problem des Betreuten (unter 30 Jahre alt) ist vielmehr, dass sich seine "Kumpel" zurückgezogen haben. Er lebt alleine in einer Kleinstadt und möchte wieder in die Nähe seiner Familie ziehen, zu denen er inzwischen ein sehr gutes Verhältnis hat. Das würde ich auch sofort unterstützen. Viele Grüße Andreas |
20.10.2020, 14:17 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Worin siehst du das Problem? Wieso sollte s nicht das Aufgabengebiet der Mitarbeiterin der Behindertenhilfe sein etwas mehr über die Hintergründe des Betreuten zu erfahren? Üblicherweise nennt nennt man das Biographiearbeit. Wenn der Betreute das möchte wüsste ich nicht aus welchem Grund du ihm das verweigerst.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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25.10.2020, 15:42 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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Ich kann da kein Problem erkennen. Ich darf ja auch jedem von mir erzählen was ich will.
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