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Doppelversicherung Haftpflicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppelversicherung Haftpflicht im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist heute, wegen einer angekommenden Rechnung, aufgefallen, dass mein Betreuter doppelt haftpflichtversichert ist. Ich habe ...


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Alt 02.11.2020, 13:29   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.08.2019
Beiträge: 69
Standard Doppelversicherung Haftpflicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir ist heute, wegen einer angekommenden Rechnung, aufgefallen, dass mein Betreuter doppelt haftpflichtversichert ist.

Ich habe das der "jüngeren" Versicherung mitgeteilt und die wird den Vertrag nun, meines Wissens nach, auflösen müssen.

Meine Frage ist, wer für die Zeit der Doppelversicherung zahlen muss? Muss ich den entstandenen Schaden tragen oder der Betreute, der mich nicht darüber informiert hat, dass er bereits eine Haftpflichtversicherung hatte, als ich die neue für ihn abgeschlossen habe?
Nila68 ist offline  
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Alt 02.11.2020, 15:02   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe das der "jüngeren" Versicherung mitgeteilt und die wird den Vertrag nun, meines Wissens nach, auflösen müssen.
Das ist richtig.

Doppelt versichert: Was nun? | Banktip.de


Zitat:
Meine Frage ist, wer für die Zeit der Doppelversicherung zahlen muss?
Wenn ich das richtig lese werden die Beiträge erstattet.


Zitat:
der Betreute, der mich nicht darüber informiert hat, dass er bereits eine Haftpflichtversicherung hatte, als ich die neue für ihn abgeschlossen habe?
Hattest du mit ihm vor Abschluss der Versicherung explizit darüber gesprochen?


Grundsätzlich solltest du davon ausgehen dass die meisten Betreute nicht immer alles ganz genau erinnerlich haben- nur als Tip.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.11.2020, 15:45   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.08.2019
Beiträge: 69
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das ist richtig.

Doppelt versichert: Was nun? | Banktip.de



Wenn ich das richtig lese werden die Beiträge erstattet.



Hattest du mit ihm vor Abschluss der Versicherung explizit darüber gesprochen?


Grundsätzlich solltest du davon ausgehen dass die meisten Betreute nicht immer alles ganz genau erinnerlich haben- nur als Tip.

Ja, ich hoffe, dass die Beiträge auch rückwirkend erstattet werden, aber ich bin mir da gar nicht sicher.

Ich habe vorher mit ihm darüber gesprochen, dass er gerade nicht bei der Versicherungsgesellschaft versichert ist, die er mir genannt hatte. Er wollte allerdings unbedingt wieder bei dieser Versicherung versichert werden..ergo bin ich losgerannt und war ihm zu Diensten. Heute erkenne ich, dass er bereits bei einer anderen Versicherung versichert war. Toll! Da hatte er auch schon einige Schäden geltend gemacht. Noch toller!

Ist es denn überhaupt meine Pflicht, alle Versicherungen, die ich kenne...und das sind einige..., anzuschreiben, um zu erfahren, ob meine Betreuten nicht schon versichert sind, bevor mir so ein Fehler passiert, der zum einen Arbeit und zum anderen Arbeit bedeutet....?
Nila68 ist offline  
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Alt 28.01.2021, 11:28   #4
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Zitat:
Zitat von Nila68 Beitrag anzeigen
Ja, ich hoffe, dass die Beiträge auch rückwirkend erstattet werden, aber ich bin mir da gar nicht sicher.
Leider nein. Die Doppelversicherung begründet zwar ein Sonderkündigungsrecht. Er kommt sofort raus und bekommt eventuell schon gezahlte Beiträge für die Zukunft anteilig erstattet. Für die vergangene Vergangenheit gibt es nichts zurück - er hat seinen Versicherungsschutz ja genossen.

Zitat:
Zitat von Nila68 Beitrag anzeigen
Ist es denn überhaupt meine Pflicht, alle Versicherungen, die ich kenne...und das sind einige..., anzuschreiben, um zu erfahren, ob meine Betreuten nicht schon versichert sind, bevor mir so ein Fehler passiert, der zum einen Arbeit und zum anderen Arbeit bedeutet....?
Bei den 530 Versicherungen in Deutschland kann der Betreuer nur hoffen, dass sowas nie gefordert wird. Da Versicherungsverträge aber in aller Regel mit Prämienzahlungen verbunden sind, wird es einfacher sein, die Kontoauszüge des Betreuten der letzten 12 Monate nach einschlägigen Buchungen durchzusehen.

(Ausnahme: Jemand anderes bezahlt die Versicherung für den Betreuten. Wenn Eltern oder andere wohlmeinende Verwandte vorhanden sind, sicherheitshalber dort nachfrage. Ich habe z.B. Unfallversicherung gefunden, die die Eltern vor langer Zeit auf ihren inzwischen ALG II beziehenden Filius abgeschlossen hatten. Die 500 € jährlich waren nie gut angelegtes Geld, aber die Kombination Unfallversicherung und ALG II ist einfach nur noch absurd.)
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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