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Betreuung beendet MDK Gutachten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung beendet MDK Gutachten im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Betreuung wurde im März aufgehoben. Die Betreurerin meldete sich nur, wenn sie für ihre eigenen Unterlagen etwas brauchte. Zuletzt ...


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Alt 07.01.2021, 18:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
Standard Betreuung beendet MDK Gutachten

Hallo,
Betreuung wurde im März aufgehoben. Die Betreurerin meldete sich nur, wenn sie für ihre eigenen Unterlagen etwas brauchte. Zuletzt gab ich ihr einen Kontoauszug. Sie übergab mir selbst keine Unterlagen. Sie hat auch die Pflegestufe für mich angefordert. Da ich jetzt das 1. Gutachten vom MDK bräuchte für den Pflegestützpunkt, um einzusehen, was an Kriterien damals genannt wurden. Sie reagiert nicht. Eine Übergabe von Unterlagen nach Beendigung der Betreuung habe ich nicht. Muss sie mir das MDK Gutachten aushändigen? Danke für einen Tip
hanna20 ist offline  
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Alt 07.01.2021, 18:57   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
Standard

Ja, das muss sie.

Um es Dir einfacher zu machen, kannst Du Dir das Gutachten aber auch von Deiner Krankenversicherung zusenden lassen. Das dürfte sogar telefonisch gehen. Evtl. müsstest Du vorher in einer Geschäftsstelle Deiner KV den Gerichtsbeschluss vorzeigen, mit dem die Betreuung aufgehoben wurde.
Flafluff ist offline  
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Alt 07.01.2021, 19:50   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
Standard

Danke. Ich habe gehört dass es üblich ist, wenn die Betreuung beendet ist, dass einem Unterlagen übergeben werden.
hanna20 ist offline  
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Alt 07.01.2021, 19:59   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Ja, bei Betreuungsende steht dir natürlich die Herausgabe aller deiner Unterlagen zu. Dazu solltest du die Betreuerin ggfls. Schriftlich auffordern mit einer kurzen Fristsetzung. Seit März hatte Deine Ex-Betreuerin ja genügend Zeit ihre Schlussverpflichtungen zu erfüllen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 07.01.2021, 21:35   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Ja, bei Betreuungsende steht dir natürlich die Herausgabe aller deiner Unterlagen zu. Dazu solltest du die Betreuerin ggfls. Schriftlich auffordern mit einer kurzen Fristsetzung. Seit März hatte Deine Ex-Betreuerin ja genügend Zeit ihre Schlussverpflichtungen zu erfüllen.
Ja, wenn sie etwas brauchte, musste es immer schnell gehen. Leider ist das umgekehrt nicht so. Es gibt viele Menschen, die so sind. Kann sie ja auch mal anrufen.
hanna20 ist offline  
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Alt 15.01.2021, 08:59   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
Standard

Ich habe vor 1 Woche mit der Betreuerin telefoniert. Sie sagte dass sie mich Anfang der Woche besucht, um eine Kopie des MTK Gutachtens zu überbringen. Heute ist Freitag und ich habe nichts gehört. Das Gericht sagt, dass nur 1 Akte bestünde. Ich brauche das wegen der Pflegestufe Widerspruch. Beim Gericht dauert das, weil der Richter erst zustimmen müsse. Die Betreuung ist seit Monaten beendet.
hanna20 ist offline  
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Alt 15.01.2021, 11:38   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Bevor du noch mehr wichtige Zeit verlierst solltest du die von Flafluff im Beitrag #2 vorgeschlagene Verfahrensweise ins Auge fassen.
Ich vermute, dass es so am schnellsten klappt das Gutachten zu erhalten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.01.2021, 10:06   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Bevor du noch mehr wichtige Zeit verlierst solltest du die von Flafluff im Beitrag #2 vorgeschlagene Verfahrensweise ins Auge fassen.
Ich vermute, dass es so am schnellsten klappt das Gutachten zu erhalten.
Ja Danke für den Hinweis. Ich habe mittlerweile beim Betreuungsgericht das Formular bestellt. Die Herausgabe des Dokuments muss aber die Richterin entscheiden.

Es wäre halt nur wichtig gewesen zu erfahren , inwieweit der ehemalige Betreute das Recht auf Herausgabe der Dokumente seitens der Betreuerin hat. Kann man das irgendwo nachlesen?
hanna20 ist offline  
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Alt 16.01.2021, 11:40   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Nicht umsonst verweisen wir unentwegt auf das Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert.
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...C3%A4tigkeiten


Hier wird letzlich jeder fündig und schlau
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 16.01.2021, 11:44   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.03.2020
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nicht umsonst verweisen wir unentwegt auf das Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert.
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...C3%A4tigkeiten


Hier wird letzlich jeder fündig und schlau
Ja danke, habe ich bereits auch durchforstet. Aber leider sehe ich da keinen Honweis, dass der Betreuer die Akte an den Betreuten zurückgibt.
hanna20 ist offline  
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