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2. Anlauf eines schwer geschädigten alten Mannes in den Schutz des Betreuungsgerichts

Dies ist ein Beitrag zum Thema 2. Anlauf eines schwer geschädigten alten Mannes in den Schutz des Betreuungsgerichts im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin 65 Jahre alt, leide an einem schweren Grundtrauma ( psychische Folter in ausländischer Untersuchungshaft ) und wurde im ...


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Alt 15.01.2021, 10:28   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.12.2019
Beiträge: 7
Standard 2. Anlauf eines schwer geschädigten alten Mannes in den Schutz des Betreuungsgerichts

Ich bin 65 Jahre alt, leide an einem schweren Grundtrauma ( psychische Folter in ausländischer Untersuchungshaft ) und wurde im Laufe der letzten Jahre mehrmals re-traumatisiert. Jedes Mal falle ich nach erneuten Traumatisierung für mehrere Wochen - sogar bis mehrere Monate - in einen Zustand der Wahrnehmungsverzerrungen, Dissoziationen und Verwirrtheit, von den psychosomatischen körperlichen Schmerzen will ich gar nicht reden. Derzeit ist mein Leben - wieder einmal - vollkommen ausser Kontrolle geraten. Damit muss jetzt Schluss sein! Ich habe schon einen Anlauf in die gesetzliche Betreuung gemacht - nur um feststellen zu müssen, dass der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt und Berufsbetreuer mit meinen Gegnern und Schädigern gemeinsam Sache macht! Jetzt muss ich den 2. Versuch unternehmen. Nun habe ich auf der Webseite des BT Recht sehr interessante Informationen zum Thema Sachverständigengutachten gefunden - speziell eine Frage für den Gutachtern hat besonderss mein Interesse gefunden "Welche Möglichkeiten bestehen, die Krankheit bzw. Behinderung des Betroffenen zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern?Bt Recht Sachverständigengutachten.pdf

Eigentlich brauche ich keinen rechtlichen Betreuer, sondern nur einen seriösen Rechtsanwalt, welcher endlich eine Klage vor einem Zivilgericht in meinem Sinne einreicht. Wie liest es sich im § 1896 Abs. 2 BGB "Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können"

Diesen juristischen und betreuungsrechtlichen Spagat kann ich ohne Hilfe nicht lösen. Ich kann nicht in die Psychotherapie in Behandlung gehen, so lange meine komplexen komorbide PTBS des Typ 2 immer wieder aufrechterhalten wird. Ich kann nicht loslassen, weil ich mehrmals täglich und Nachts immer wieder unter den Flashbacks an die Geschehnisse erinnert werde und diese Traumatisierungen erneut durchleben muss. Diese Konflikte reissen mich in den Abgrund....

Was also wäre wohl die richtige Vorgehensweise?

Geändert von bakwan (15.01.2021 um 10:42 Uhr)
bakwan ist offline  
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Alt 15.01.2021, 11:48   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard Weißen Ring anfragen?

Zitat:
Zitat von bakwan Beitrag anzeigen
Eigentlich brauche ich keinen rechtlichen Betreuer, sondern nur einen seriösen Rechtsanwalt, welcher endlich eine Klage vor einem Zivilgericht in meinem Sinne einreicht.
Hallo bakwan,

das hört sich ja nach einem richtigen Teufelskreis bei Dir an. Schade, dass Dein ehemaliger Betreuer Dir nicht so recht weiterhelfen konnte.
Zu Deiner Frage zur Erforderlichkeit der Betreuung: Eine Betreuung ist immer dann nicht erforderlich, wenn zum Ausgleich der Defizite ein geringeres (und zumindest ebenso geeignetes) Mittel verfügbar ist. Dieses könnte ein Rechtsanwalt, der Deine zivilrechtlichen Ansprüche sichert, sein. Will heißen: Genügte, wie Du vermutest, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, um die Besorgung dieser einzelnen (aufgrund der psychischen Erkrankung defizitären) rechtlichen Angelegenheit zu kompensieren bzw. um hier einen möglichen Anspruch geltend zu machen, so wäre eine Betreuung mangels Erforderlichkeit u.U. abzulehnen.
Ohne die näheren Umstände in Deinem Fall zu kennen, geben Deine Schilderungen jedoch Anlass zu der Sorge, dass damit eben nicht alle Defizite (in rechtlicher Hinsicht) auszugleichen sind. Aber das kann ich naklar nicht beurteilen. Suche doch vielleicht diesbezüglich das Gespräch mit der Betreuungsbehörde.


Zitat:
Zitat von bakwan Beitrag anzeigen
Ich kann nicht in die Psychotherapie in Behandlung gehen, so lange meine komplexen komorbide PTBS des Typ 2 immer wieder aufrechterhalten wird. Ich kann nicht loslassen, [...]

Was also wäre wohl die richtige Vorgehensweise?
Das wäre ebenfalls eine Angelegenheit, die "organisiert" und (ggf. auch rechtlich) begleitet werden müsste. Ich kenne für Deinen Fall (Folter in ausländischer U-Haft > war es im EU-Ausland?) keine konkrete Anlaufstelle, vielleicht mal auf den Internetseiten des AA o. des BMAS recherchieren oder beim Weißen Ring oder dem Landschaftsverband (ggf. wg. OEG) nach Anlaufadressen fragen...

So ganz verstehe ich den Zusammenhang noch nicht, warum Du keine Psychotherapie anfangen kannst. Wenn es um eine tiefenpsychologische Therapie geht, leuchtet es mir ein. Allerdings gibt es viele andere Behandlungsansätze, die zunächst mehr auf die aktuelle Alltagsbewältigung pp. abstellen, etwa Verhaltenstherapien usw.


Alles Gute wünscht Florian

Geändert von Florian (15.01.2021 um 13:25 Uhr)
Florian ist offline  
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