Dies ist ein Beitrag zum Thema Freistellung von der Arbeit wegen Corona in Behinderten-Werkstatt im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Einer meiner Betreuten ist bei der Lebenshilfe in der "Grüngruppe" beschäftigt und feiert trotz Corona-Beschränkungen an jedem Wochenende Gelage mit ...
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17.02.2021, 08:50 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Freistellung von der Arbeit wegen Corona in Behinderten-Werkstatt
Einer meiner Betreuten ist bei der Lebenshilfe in der "Grüngruppe" beschäftigt und feiert trotz Corona-Beschränkungen an jedem Wochenende Gelage mit etlichen Freunden, wie seiner Vorgesetzten aufgrund Beschwerden aus dem Kollegenkreis bekannt wurde. Nun ist das ja seine Privatsache, aber kritisch zu sehen in der derzeitigen Pandemie mit im Lockdown vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen, die polizeilich jedoch nur in der Öffentlichkeit geahndet werden können.Weil er sich nicht testen lassen will und vielfach ohne vorgeschriebenen Mund-/Nasenschutz unterwegs ist, hat die Lebenshilfe ihn nun für 2 Wochen von der Arbeit freigestellt und Hausverbot erteilt, da dort mittlerweile 6 Corona-Neuinfektionen aufgetreten sind. Arbeitsrechtlich ist das mehr als kritisch, aber wie ist die Situation in Corona-Zeiten unter Berücksichtigung der Verordnungen zu sehen?
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17.02.2021, 09:04 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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17.02.2021, 13:42 | #3 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Persönliche Einschätzung und nicht rechtlich abgesichert:
Der Arbeitgeber hat die Hygieneauflagen einzuhalten und hat eine Fürsorgepflicht ggü allen Mitarbeitern. Der Umfang der getroffenen Maßnahmen richtet sich nach den jeweils gültigen CORONA-Verordnungen. Wenn ein MA sich nicht an die dienstlichen Weisungen hält (z.B. Testung) ist dieser zum Schutz der anderen freizustellen. Das einzig spannende wäre dann die Frage der Lohnfortzahlung. Ist dem Grunde nach nicht anders, wenn der AG den MA wegen Alkoholfahne nicht auf den Bagger steigen lässt und ihn (per Taxi!) nach Hause schickt. (Erkenntnis aus der letzten Arbeitssicherheitsschulung)
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