Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Freistellung von der Arbeit wegen Corona in Behinderten-Werkstatt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Freistellung von der Arbeit wegen Corona in Behinderten-Werkstatt im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Einer meiner Betreuten ist bei der Lebenshilfe in der "Grüngruppe" beschäftigt und feiert trotz Corona-Beschränkungen an jedem Wochenende Gelage mit ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Rechtsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 17.02.2021, 08:50   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Frage Freistellung von der Arbeit wegen Corona in Behinderten-Werkstatt

Einer meiner Betreuten ist bei der Lebenshilfe in der "Grüngruppe" beschäftigt und feiert trotz Corona-Beschränkungen an jedem Wochenende Gelage mit etlichen Freunden, wie seiner Vorgesetzten aufgrund Beschwerden aus dem Kollegenkreis bekannt wurde. Nun ist das ja seine Privatsache, aber kritisch zu sehen in der derzeitigen Pandemie mit im Lockdown vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen, die polizeilich jedoch nur in der Öffentlichkeit geahndet werden können.Weil er sich nicht testen lassen will und vielfach ohne vorgeschriebenen Mund-/Nasenschutz unterwegs ist, hat die Lebenshilfe ihn nun für 2 Wochen von der Arbeit freigestellt und Hausverbot erteilt, da dort mittlerweile 6 Corona-Neuinfektionen aufgetreten sind. Arbeitsrechtlich ist das mehr als kritisch, aber wie ist die Situation in Corona-Zeiten unter Berücksichtigung der Verordnungen zu sehen?
EBunde-B ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2021, 09:04   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Arbeitsrechtlich ist das mehr als kritisch, aber wie ist die Situation in Corona-Zeiten unter Berücksichtigung der Verordnungen zu sehen?
Das Verhalten des Betreuten wird als Ordnungswidricgkeit gewertet und - wenn er dabei "erwischt" wird- wohl auch entsprechend bestaft mit einem (u.U.) hohen Bussgeld.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2021, 13:42   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

Persönliche Einschätzung und nicht rechtlich abgesichert:

Der Arbeitgeber hat die Hygieneauflagen einzuhalten und hat eine Fürsorgepflicht ggü allen Mitarbeitern. Der Umfang der getroffenen Maßnahmen richtet sich nach den jeweils gültigen CORONA-Verordnungen.
Wenn ein MA sich nicht an die dienstlichen Weisungen hält (z.B. Testung) ist dieser zum Schutz der anderen freizustellen. Das einzig spannende wäre dann die Frage der Lohnfortzahlung.

Ist dem Grunde nach nicht anders, wenn der AG den MA wegen Alkoholfahne nicht auf den Bagger steigen lässt und ihn (per Taxi!) nach Hause schickt. (Erkenntnis aus der letzten Arbeitssicherheitsschulung)
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:39 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39