Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Post lehnt Nachsendeantrag ab

Dies ist ein Beitrag zum Thema Post lehnt Nachsendeantrag ab im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben, die Post hat einen Nachsendeantrag von mir storniert da die Betroffene widersprochen hat. AK Regelung des Postverkehrs ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Rechtsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 12.05.2021, 14:09   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Post lehnt Nachsendeantrag ab

Hallo Ihr Lieben,
die Post hat einen Nachsendeantrag von mir storniert da die Betroffene widersprochen hat.
AK Regelung des Postverkehrs ist angeordnet.
Die Post argumentiert, dass Geschäftsunfähigkeit nachzuweisen sei oder ein Einwilligungsvorbehalt vorliegen muss.

Erst dachte ich das ist kompletter Unsinn aber in der Vermögenssorge kann ich ( ohne EiWi ) ja auch nicht etwas gegen den Willen des betroffenen veranlassen. Also ist das in dem Fall auch so ?

Liebe Grüße an alle,
Rose
Rose40 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2021, 17:06   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Hallo,

Du solltest schon den AK "Anhalten und öffnen der Post" haben.
"Regelung" des Postverkehr ist doch sehr allgemein.


MfG
Susi K ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2021, 18:27   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Hallo, eigentlich braucht man dafür keinen EV, die gesetzliche Vertretungsmacht nach § 1902 BGB reicht aus. Allerdings ist es meist auch so, dass die Betreuten mit der Postumleitung einverstanden sind („endlich einer, der sich um alles kümmert“), es jedenfalls tolerieren („eh alles egal“) oder kriegen es nicht mehr wirklich mit.

Wenn wie hier, eine betreute Person ausdrücklich widerspricht, ist das diffiziler. Die Gestattung der „Postkontrolle“ geschieht ja nicht einfach so, das Gericht sah das als erforderlich an („Wink mit dem Zaunpfahl“). Es gelten dann die allgemeinen Regeln des BGB zu konkurrierendem Handeln.

Danach kann einer handeln, der andere das aber gleich widerrufen. Anders nur dann, wenn entweder ein EV angeordnet ist oder die betreute Person geschäftsunfähig ist. Das wird nicht ausdrücklich festgestellt. Findet sich im Bestellungsbeschluss eine Aussage, dass die freie Willensbestimmung aufgehoben ist (§ 1896 Abs. 1a BGB)? Damit könnte man argumentieren. Falls es nichts gibt und man die Betreute auch nicht überzeugen kann, zuzustimmen (wurde die eigentlich vorab gefragt, in einer vertrauenserweckenden Art und Weise?), sollte der EV beantragt werden. Oder evtl gleich einen Betreuerwechsel.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (13.05.2021 um 06:50 Uhr)
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2021, 16:40   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Hallo Rose40,


vielleicht findet sich im Sachverständigengutachten etwas zur Einwilligungsfähigkeit. Das ist häufiger als im Beschluss der Fall. Auch damit könntest Du ggf. argumentieren.


MfG Florian
Florian ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2021, 12:58   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo Horst, Hallo Florian,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
Dem Postnachsendeantrag gingen mehrere Gespräche voraus. Meine Klientin ist dementiell verändert, früher Chefsekretärin eines hohen Tieres gewesen und immer 100% selbständig. Entsprechend vorsichtig bin ich vorgegangen.
Sie besteht darauf Rechnungen per Überweisungsvordruck ( welchen sie selbst nicht mehr ausfüllen kann ) zu begleichen. Belege zur PKV zur Erstattung händigt sie mir nicht aus da sie das selbst machen möchte. ( Aber nicht tut bzw. nicht kann ). Auch den Vorschlag gemeinsam Rechnungen/Belge zu sichten hat sie abgelehnt.
Eine Haushälterin hat ihr wohl bei den Überweisungsvordrucken und dem Text zum Widerruf des Postnachsendeantrags geholfen. Sie selbst wäre nicht mehr in der Lage so ein Schreiben zu verfassen.
Einwilligungsvorbehalt ist beantragt und auf dem Weg. Dieser wird sich aber nur auf die Vermögenssorge beziehen. Im psychiatrischen Gutachten wird eine partielle Geschäftsunfähigkeit attestiert. Mit beidem komme ich bei der Post aber nicht weiter oder ?

Momentan befindet sich meine Klientin in einer geriatrischen Reha. Mit der Haushaltshilfe habe ich nunmehr Kontakt und wir werden schon einen guten Weg finden. Auch mit EiWi und Post.

Liebe Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2021, 09:22   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Für „Postangelegenheiten“ selbst kann es keinen EV geben, weil das kein eigener AK ist. Die Gestattung nach § 1896 Abs. 4 BGB erweitert die Kompetenz genau wie auch der EV das tut. Ergebnis: mit der Gestattung nach § 1896 Abs. 4 BGB kannst du die Post umleiten, mit dem EV verhindern, dass die Betreute das widerruft.

Wenns hart auf hart kommt, muss die Deutsche post AG vor gericht auf Durchführung der Postumleitung verklagt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39