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Dies ist ein Beitrag zum Thema Post bearbeiten im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr lieben, da mein Betreuter schon länger nicht in seiner Wohnung lebt (Krankenhaus, Pflegeheim) hat mir der Sohn nun ...


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Alt 08.08.2021, 17:58   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
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Hallo ihr lieben,

da mein Betreuter schon länger nicht in seiner Wohnung lebt (Krankenhaus, Pflegeheim) hat mir der Sohn nun einen ganzen Stapel Post gebracht (ungeöffnet). Ich hatte im Vorfeld schon jeden angeschrieben das es mich gibt, von denen ich wusste (durch den Sohn), und er mir schon einmal offene Briefe die in der Wohnung lagen übergeben hatte. Was mache ich jetzt mit den ungeöffneten Briefen?
Alles Inkasso, Mahnbescheide, Stromversorger usw... Ich habe das Aufgabengebiet "Öffnen und Anhalten der Post" nicht. Aber ich denke hier ist vieles im Argen. Ich habe die Idee, damit zu meinem Betreuten zu gehen, alles mit ihm zu öffnen, aber verstehen wird er alles sowieso nicht. Wie handhabt ihr das in so einem Fall?

Grüße
Silvia
Silvia71 ist offline  
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Alt 08.08.2021, 18:29   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin


Wenn du Deinen Betreuten fragen kannst, ob Du die Post öffnen darfst und dich darum kümmerst, hast Du bei einem Ja als Antwort auf elegante Weise die Erlaubnis dies auch zu tun.

Zu der Gelegenheit kannst Du die Post ja auch mitnehmen und ihm übergeben bzw. auch zeigen, worum Du Dich kümmern würdest.



Sollte Dein Betreuter sich nicht mehr selber darum kümmern und Dir auf die Frage nicht mehr antworten können (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), dann kann er es Dir auch nicht verbieten.
Du kannst zumindest mutmaßen, dass er einverstanden ist und Dich um seine Angelegenheiten zu kümmern.


Die Post einfach liegenlassen würde ich jedenfalls nicht.



MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.08.2021, 14:54   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
Standard

Unproblematisch ist das, wenn der Betreute dem Sohn die Post mitgegeben hat, DAMIT der Betreuer sich drum kümmert.

Ist der Betreute entweder so dement, dass er da gar nichts mehr mitbekommen hat - oder wurde die Post hinter seinem Rücken einkassiert, wäre ich sehr vorsichtig. In diesem Fall würde ich unverzüglich den Erweiterungsantrag nach § 1896 Abs. 4 BGB stellen und die (ungeöffnete) Post erst nach Erweiterung öffnen.

Manchmal kann man am Umschlag schon erkennen, wo die post herstammt und mit den Absendern direkt Kontakt aufnehmen (Hinweis auf § 131 BGB, § 6 VwZG). Post vom Betreuungsgericht ist immer für den Betreuten persönlich bestimmt und muss eh zurück gegeben werden. Das gilt auch dann, wenn der Betreute damit mental nix mehr anfangen kanm. Man sollte dann dem Gericht den Hinweis disbezüglich geben und die Bestellung eines Verfahrenspflegers anregen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 15.08.2021, 10:51   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
Standard

Ich habe die Post vom Sohn ja ungeöffnet in Empfang genommen, habe sie nun mit ins Pflegeheim genommen, und ihn gefragt ob wir sie zusammen durch gehen sollen, war ja ein ordentlicher Packen. Er hat gesagt ich bin doch die Betreuerin ich muss ihn nicht fragen, ich habe ihm erklärt das ich das nur darf wenn ich für die Aufgaben um die Post herum die Erlaubnis habe und ich diese ja nicht habe. Er sagte er hat damit kein Problem. Ich hab sie dann in seinem Beisein geöffnet, und ihm erklärt um was es geht. Er meinte zu allem (es waren alles Rechnungen/Forderungen) er wüsste nicht was das alles ist, er hat damit nichts zu tun. Nun gut, ich weiß was damit zu tun ist :-)
Habe ihm gesagt das ich mich darum kümmere.
Habe alle angeschrieben und mitgeteilt das mein Betreuter die offenen Forderungen im Moment nicht zahlen kann, und warte nun auf die Antworten.
Silvia71 ist offline  
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Alt 15.08.2021, 18:36   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Zitat:
Zitat von Silvia71 Beitrag anzeigen
Habe alle angeschrieben und mitgeteilt das mein Betreuter die offenen Forderungen im Moment nicht zahlen kann, und warte nun auf die Antworten.

Davon hätte ich abgeraten. Du kannst doch nicht mit Sicherheit wissen, ob die Forderungen berechtigt sind. Mit deiner Formulierung erkennst du diese jedoch an. Das ist ein schwieriges Feld und kann so, sehr unangenehm werden.
Susi K ist offline  
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Alt 15.08.2021, 18:55   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin


Da muss ich Susi leider beipflichten. Du hast die Forderungen damit anerkannt.
Es wäre besser zu schreiben, dass die Forderungen erst einmal nicht anerkannt werden und zunächst begründet werden sollen. Ebenso kannst Du gleichzeitig auf eventuelle Verjährungsfristen hinweisen.


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.08.2021, 09:17   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
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Ich würde unverzüglich nachschieben, dass mit dem letzten Schreiben keine Anerkennung von Forderungen verbunden war, sondern lediglich eine Nachricht über derzeitige Mittellosigkeit. Und ohnehin alle Gläubiger immer auffordern, einen Nachweis über die Ursprungsforderung zu übersenden (zB Kopie des Kaufvetrags oder des Vollstreckungsbescheides), da diese nicht vorliegen und man ohne solches nicht prüfen kann, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.
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Horst Deinert

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Alt 17.08.2021, 14:40   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
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Hallo Susi, Imre und Horst,

danke für eure Antworten. Bei allen Forderungen liegen die Ursprungsbelege mit dabei und sind nachvollziehbar, von daher war mir das hier nicht in den Sinn gekommen. Verjährt ist hier noch nichts, dann hätte ich anders reagiert, da ich das schon öfters hatte. Vielen Dank für eure immer schnelle Unterstützung :-)
Grüße Silvia
Silvia71 ist offline  
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Alt 27.05.2024, 17:37   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.10.2023
Ort: 48301 Nottuln, NRW
Beiträge: 60
Standard

Wie ist denn das hinsichtlich den Verjährungen, wenn bestehende Schulden bei Inkassounternehmen jahrelang bedient werden, oder wenn nach längerer Pause wieder ein Betrag an ein Inkassounternehmen gezahlt wurde. Wie bzw. wirkt sich das auf mögliche Verjährungsfristen aus?
pumpkin ist offline  
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Alt 27.05.2024, 19:38   #10
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Jede (Teil-)Zahlung führt zum Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB.
Pichilemu ist offline  
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