Dies ist ein Beitrag zum Thema HAFTUNG des Betreuer fordern: WO und WER? HILFE ? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Um es klarzustellen: Schadensersatzklagen des Betreuten gegen seinen eigenen (Ex-)Betreuer sind Zivilprozesse. Sie laufen nicht über das Betreuungsgericht (deshalb gelten ...
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20.08.2021, 08:07 | #11 |
Moderator
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Beiträge: 5,781
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Um es klarzustellen: Schadensersatzklagen des Betreuten gegen seinen eigenen (Ex-)Betreuer sind Zivilprozesse. Sie laufen nicht über das Betreuungsgericht (deshalb gelten auch die Besonderheiten des Betreuungsverfahrens nicht - was AprilApril gerade verwechselt hat).
Stattdessen ist das „normale“ Amtsgericht bzw Landgericht (letzteres bei Streitwert über 5.000 €) zuständig. Wenn da der Nachfolgebetreuer tätig wird, läuft das unter § 53 ZPO. Und der Betreute wird nicht vom Gericht informiert. Das obliegt dem Nachfolgebetreuer im Rahmen der Besprechungspflicht (§ 1901 BGB). Das Gericht KANN aber den Betreuten persönlich anhören, wenn es sich davon zusätzliche Erkenntnisse verspricht. Wobei Zivilprozesse im Normalfall schriftlich abgewickelt werden, mündliche Verhandlungen sind die Ausnahme. Hier gehts wohl letztendlich um die Frage, ob der Vorbetreuer tatsächlich und schuldhaft einen Schaden verursacht hat (§ 1833 BGB) oder ob sich das nur in der Wahrnehmung des Betreuten so darstellt. Mit Betonung auf „schuldhaft“. Aber genau das soll ja in einem solchen Prozess geklärt werden.
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20.08.2021, 08:42 | #12 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
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20.08.2021, 09:16 | #13 |
Moderator
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Beiträge: 5,781
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Ich meine bei aprilapril auch nicht den Beratungshilfeschein, sondern den Hinweis, dass das Gericht direkt den Betreuten anzuschreiben hätte. Und was den Vorwurf mangelhafter Kommunikation des Nachfolgebetreuers betrifft: das ist ja wohl ein Anwalt. Vielleicht läuft das Verfahren ja noch und er will den Betreuten erst dann informieren, wenn sich bei Gericht was bewegt. Und der Betreute missdeutet die übliche lange Bearbeitungszeit des Gerichtes als Untätigkeit des Betreuers. Bei Gerichtsverhandlungen im TV gehts ja auch immer ganz fix.
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20.08.2021, 11:07 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Mh,
Zitat:
ich lese das so wie wenn der neue in dieser Sache - aus welchen Gründen auch immer- nichts veranlassen möchte. Evtl Missverständnis aber es wurde ja bereits gesagt, dass die Infos zu unkonkret und vage sind.
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20.08.2021, 11:30 | #15 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 57
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das ist leider kein Einzelfall im Internet suchen es kommen
Seitenweise solche Beschwerden,da hilft nur ein Anwalt MfG P. |
20.08.2021, 13:02 | #16 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 211
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Zitat:
sorry, aber das ist KEIN hilfreicher Tipp. Im Internet steht nämlich auch jede Menge gequirlte Sch.. , von quotenhungrigen Sendern und Anwälten, die einfach nur neue Mandanten aquirieren wollen. Die Beteiligten, die das aufklären könnten, dürfen aus Datenschutzgründen nichts sagen und so steht die Sch.. jahrelang online und es kommen solche Zirkelschlüsse dabei heraus wie bei dir "Oh, soo viele Fälle und NIE tut jemand was.." Da geht mir das Messer in der Tasche auf. |
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20.08.2021, 13:17 | #17 |
Moderator
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Beiträge: 5,781
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Tja, „seitenweise Beschwerden“, wie solls die bei 1,3 Mio Betreuungen nicht geben? Wären 99 % aller Betreuungen gut gelaufen, blieben immer noch 13.000 ! Beschwerden übrig. Also mal die Kirche im Dorf lassen. Im übrigen habe ich doch schon mal was Plausibles genannt. Vielleicht telefoniert man einfach mal mit dem Nachfolgebetreuer (und betrachtet auch vielleicht nicht jede Antwort als billige Ausflucht).
Wobei es wirklich natürlich auch ganz Arges geben kann (als Ausnahme von der Regel). Aber dann geht man doch wohl besser direkt zur Kripo oder Staatsanwaltschaft und erstattet Strafanzeige wegen Untreue. Oder gehören die evtl auch alle zum Schweinesystem?
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22.08.2021, 09:27 | #18 |
Forums-Azubi
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Ort: niedersachsen
Beiträge: 35
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ich finde die Angaben des Themenerstellers einfach zu schwammig und oberflächlich.. das macht eine einschätzung der sachlage leider sehr schwierig..
um was für ein gerichtsverfahren ging es? anwaltszwang? dein betreuer war in dieser, für uns immer noch unbekannten angelegenheit.. als anwalt bestellt und tätig? im normalfall verhält es sich so.. wenn ein anwalt explizit als vertreter geladen wurde und auch anwaltszwang bestand, er zum termin nicht erscheint unentschuldigt .. dann ergeht ein versäumnisurteil.. gibt es eines? hiergegen kann der anwalt einspruch einlegen um sein fehlen glaubhaft zu entschuldigen.. wurde einspruch eingelegt? ergebnis? sollte der anwalt sein fehlen glaubhaft entschuldigt haben.. so wird das verfahren in dem der anwalt säumig war.. wieder in den vorherigen stand gesetzt.. viiiiiele fragen.. wenig infos durch den themenstarter :-/ meiner erfahrung nach kann es sicher passieren das ein anwalt nicht erscheint.. kann dieses aber glaubhaft entschuldigen.. spätestens mit dem einspruch gegen das versäumnisurteils.. mangels der fehlenden informationen hab ich hier das gefühl das irgendetwas durch den themenstarter evtl. falsch verstanden wird.. kann das sein? letztendlich kann ich hier nur raten die angelegenheit mit vollem informationsumfang mit einem anwalt zu beraten .. lg |
13.09.2021, 21:23 | #19 |
Ich bin neu hier
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Ort: Franken
Beiträge: 6
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Das macht mich total fertig, am Ende..
wie soll ich das denn erledigen können, ich bin schwer krank.
Ich brauche Hilfe, was ein Betreuer sein soll. Als Folge habe ich mega Schwierigkeiten. Ich danke Euch für jeden Gedanken der hier geschrieben wird/wurde. |
21.09.2021, 06:30 | #20 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 7
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Ich rate dir, erst einmal dir Hilfe aus dem Bereich der sozialen Dienste zu holen ( EUTB, DIAKONIE, Caritas ) und jemanden zu finden, welcher deine Seite, deine Situation und deine Krankheit versteht und sich für dich einsetzen will / Kann.
Es gibt unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, z.B. hier https://kompass-m.de/ Versuche, einen Zeugen/Zeugin für dein nächstes Gespräch oder Telefonat mit deinem Betreuer zu finden. Dies kann verhindern, dass der Betreuer "Ausflüchte" vorbringt und kann zu einem besseren Verständsnis zwischen dir und dem Betreuer führen Dann gibt es die Mediation zwischen dir und dem Betreuer - also jemand, der unabhängig beiden Seiten zuhört und einen Lösungsvorschlag anbietet Nimm Kontakt zum sozialpsychiatrischen Dienst auf und lass dich beraten. Vielleicht sprechen die ja mal mit deinem Betreuer? Frage an die Profis hier: welchen Vorschlag habt ihr? |
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