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Was umfasst der Aufgabenkreis Arbeitsangelegenheiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was umfasst der Aufgabenkreis Arbeitsangelegenheiten im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von mimi91 Ich fühle mich bestärkt in der Auffassung, dass ich keine Bewerbungen mit Betreuten schreibe und auch ...


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Alt 18.08.2021, 11:46   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
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Beiträge: 211
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Ich fühle mich bestärkt in der Auffassung, dass ich keine Bewerbungen mit Betreuten schreibe und auch nicht dafür zu sorgen habe, dass er sie rechtzeitig abgibt.


Entgegen meiner Auffassung und der des Betreuers und mehrfacher Gespräche wurde der Auffassung des Betreuten entsprochen ("brauche ich nicht mehr") und diese Betreuung aufgehoben.

Hallo Mimi91,

wie doof die Annahme des JC ist, wird deutlich, wenn du denen antwortest, dass du ja auch nicht für den Betreuten arbeiten gehst HorstD hat ja schon gesagt, dass der AK Vertretung bei arbeitsRECHTLICHEN Fragen meint.

Was meint denn dein Betreuter, wie die Arbeit zu ihm kommt bzw. anders herum? Könnte er sich das mit dem zusätzlichen "Arbeits-Betreuer" nochmal anders überlegt haben? Ich kenne es auch so, dass das Teil der Eingliederungshilfe ist bzw. sein kann wenn der Bedarf da ist. - Jemanden zum jagen tragen wird aber auch so nicht funktionieren.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 18.08.2021, 12:07   #12
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
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Ich bin persönlich immer noch der Meinung, dass die Beschaffung einer Arbeit eine LTA-Leistung ist, die von der Arbeitsagentur zu erbringen ist, und keine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Klar kann ein ABW nebenbei mal mit dem Klienten Bewerbungen schreiben und abschicken, der Betreute im vorliegenden Fall scheint aber mehr zu benötigen als einfach nur eine Motivationshilfe.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 18.08.2021, 13:38   #13
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich habe ihm seine Pflichten gegenüber der Arbeitsagentur nochmals in einfacher Sprache erläutert, auch die möglichen Konsequenzen. Ebenfalls habe ich ihm geraten, sich bei Problemen bei Bewerbungen zeitnah an seinen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit zu wenden und mir mitzuteilen, wenn er sich anders überlegt und die ambulante EGH in diesem Bereich wieder annehmen will. Nun warte ich ab. Es ist auch bemerkenswert, dass jemandem, der im betreuten Wohnen lebt, nur mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln mobil ist, Vermittlungsangebote von Zeitarbeitsfirmen schickt, wo er gar nicht durchblicken wird, die irgendwo in der Pampa jemanden für 3-Schichtdienst suchen...
mimi91 ist offline  
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Alt 18.08.2021, 16:01   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Ist der Betreute unter 25 Jahren? Dann sollte man es mal mit § 16h SGB II versuchen (sofern man da überhaupt eine Chance außerhalb der WfB sieht).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 18.08.2021, 16:56   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 211
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Es ist auch bemerkenswert, dass jemandem, der im betreuten Wohnen lebt, nur mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln mobil ist, Vermittlungsangebote von Zeitarbeitsfirmen schickt, wo er gar nicht durchblicken wird, die irgendwo in der Pampa jemanden für 3-Schichtdienst suchen...
..es gibt nichts, was es nicht gibt: ich hatte mal einen Alkoholiker, der sich im Lager eines Spirituosengeschäftes melden sollte. Ernsthaft.

Vielleicht wäre eine Werkstatt mit Außenarbeitsplätzen was? Das dürfte für jemand, der eine geförderte Ausbildung mit Zusatzhilfen gerade so geschafft hat, eventuell gut passen. Aber das ist letzlich Sache des Integrationsberaters beim JC, wenn sich der schon so nennt.
Forenfuchs ist offline  
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