Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtspfleger fordert eidesstattliche Versicherung im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine neue Betreuung hat zu Begin der Betreuung eine Kontenselbstverwaltungserklärung unterschrieben, da mir von ihr untersagt wurde, Verfügungen über ihr ...
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25.08.2021, 12:48 | #1 |
Forums-Geselle
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Rechtspfleger fordert eidesstattliche Versicherung
Eine neue Betreuung hat zu Begin der Betreuung eine Kontenselbstverwaltungserklärung unterschrieben, da mir von ihr untersagt wurde, Verfügungen über ihr Konto vor zu nehmen.
Nach 4 Monaten wurden per einstweiliger Verfügung, Betreute ist ins Ausland abgetaucht, ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Ein Antrag auf geschlossene Unterbringung wg Selbstgefährdung lief ebenfalls. Die Betreute hat ihr Konto leer geräumt, und Schulden produziert. Der Kontakt zu ihr war aufgrund Sperrung auf allen Kanälen (Handy, Email, keine Kontaktadresse) nicht mehr möglich. Die Betreuung wurde auf meinen Antrag aufgehoben. Dann gab überraschenderweise die Mutter der Betreuten die Aufenthaltsadresse der Betreuten, die zuvor verschwiegen wurde, bekannt, und ich wurde wieder als Betreuer eingesetzt, mit Auftrag, die Betreute nach Deutschland zurück zu holen. Ein Antrag auf Betreuerwechsel wurde kurz darauf zu meinen Gunsten entschieden. Hinsichtlich der angeforderten Rechnungslegung erklärte ich ordnungsgemäß, keine Verfügungen vorgenommen zu haben, samt eingereichter Kontoauszüge. Dort sind zahlreiche Barabhebungen, Verfügungen per EC Karte usw. aufgelistet. Die RP forderte mich trotzdem zur Rechnungslegung auf, die ich, sogut es ging anfertigte und einreichte. Der hier eingehende Prüfbericht fordert von mir eine Kontenselbstverwaltungserklärung der Betreuten, die nicht eingeholt werden kann. Nun bin ich zur eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich der Abhebungen aufgefordert. Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage? Ich habe bereits schriftlich versichert, nichts verfügt zu haben. danke. |
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