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Rechtspfleger fordert eidesstattliche Versicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtspfleger fordert eidesstattliche Versicherung im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine neue Betreuung hat zu Begin der Betreuung eine Kontenselbstverwaltungserklärung unterschrieben, da mir von ihr untersagt wurde, Verfügungen über ihr ...


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Alt 25.08.2021, 12:48   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
Standard Rechtspfleger fordert eidesstattliche Versicherung

Eine neue Betreuung hat zu Begin der Betreuung eine Kontenselbstverwaltungserklärung unterschrieben, da mir von ihr untersagt wurde, Verfügungen über ihr Konto vor zu nehmen.
Nach 4 Monaten wurden per einstweiliger Verfügung, Betreute ist ins Ausland abgetaucht, ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Ein Antrag auf geschlossene Unterbringung wg Selbstgefährdung lief ebenfalls.
Die Betreute hat ihr Konto leer geräumt, und Schulden produziert. Der Kontakt zu ihr war aufgrund Sperrung auf allen Kanälen (Handy, Email, keine Kontaktadresse) nicht mehr möglich. Die Betreuung wurde auf meinen Antrag aufgehoben. Dann gab überraschenderweise die Mutter der Betreuten die Aufenthaltsadresse der Betreuten, die zuvor verschwiegen wurde, bekannt, und ich wurde wieder als Betreuer eingesetzt, mit Auftrag, die Betreute nach Deutschland zurück zu holen. Ein Antrag auf Betreuerwechsel wurde kurz darauf zu meinen Gunsten entschieden.
Hinsichtlich der angeforderten Rechnungslegung erklärte ich ordnungsgemäß, keine Verfügungen vorgenommen zu haben, samt eingereichter Kontoauszüge. Dort sind zahlreiche Barabhebungen, Verfügungen per EC Karte usw. aufgelistet.
Die RP forderte mich trotzdem zur Rechnungslegung auf, die ich, sogut es ging anfertigte und einreichte. Der hier eingehende Prüfbericht fordert von mir eine Kontenselbstverwaltungserklärung der Betreuten, die nicht eingeholt werden kann. Nun bin ich zur eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich der Abhebungen aufgefordert. Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage? Ich habe bereits schriftlich versichert, nichts verfügt zu haben.
danke.
Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 25.08.2021, 13:32   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Ja, § 259 Abs. 2 BGB. Siehe dazu auch § 156 StGB.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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