Dies ist ein Beitrag zum Thema Bundestagswahl - Wahlscheinantrag richtig stellen im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Betreuter möchte gerne bei der Bundestagswahl wählen. Er ist körperlich so stark behindert, dass er nicht mehr schreiben und ...
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04.09.2021, 08:32 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Bundestagswahl - Wahlscheinantrag richtig stellen
Mein Betreuter möchte gerne bei der Bundestagswahl wählen. Er ist körperlich so stark behindert, dass er nicht mehr schreiben und auch kein Kreuz mehr machen kann. Sein Bezugsbetreuer in der Einrichtung hat sich bei mir gemeldet und sich auch bereit erklärt, ihn dabei zu unterstützen. Ich habe einschlägig nur den AK Behördenangelegenheiten, nicht "alle" AK. (Zusatzfrage: Würde das etwas ändern?)
Ich gehe davon aus, dass ich auf Grund meines AK hier gar nichts tun muss, kann und darf, also insbesondere keinen Wahlschein beantragen und niemand dazu bevollmächtigen darf. Möglich wäre, dass der Betreute direkt mit seinem Bezugsbetreuer zur Wahl geht und diesen dann mit in die Kabine nimmt. Für die Demokratie eigentlich das Beste. Das kommt wegen Corona aber wohl nicht in Frage. Also Briefwahl. Wahlscheinantrag (liegt Euch allen bestimmt auch gerade vor). Der Bezugsbetreuer füllt aus: Geburtsdatum (des Betreuten), Wahlschein als Vertreter ankreuzen, Briefwahlunterlagen schicken ankreuzen, Unterschrift des Bezugsbetreuers. Er füllt nicht den Abschnitt Vollmacht des Wahlberechtigten aus, denn das könnte nur der Wahlberechtigte = Betreuter selbst. Richtig? |
04.09.2021, 08:58 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 211
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Hallo,
der Wahlbehörde gegenüber können Sie m. E. schon als Vertreter die Briefwahlunterlagen beantragen. Ich sehe allerdings auch kein Problem bei Wahlassistenz direkt in der Kabine. Halt Maske tragen. Siehe auch: https://www.lebenshilfe.de/informier...it-behinderung |
04.09.2021, 10:53 | #3 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
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Zitat:
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04.09.2021, 18:31 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
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Kann der Briefwahlantrag in eurer Gemeinde nicht online gestellt werden? In vielen Gemeinden geht das inzwischen.
Notfalls: Wahlscheinantrag persönlich stellen. Bei der Gemeinde anrufen, sich ankündigen und den Betreuten zum Rathaus karren. Das sollte in jedem Fall gehen. |
04.09.2021, 18:49 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,780
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Also: ich war seit Jahrzehnten für jede Wahl als Wahlvorstand „gezogen“ worden (dieses Mal ist der Kelch aber an mir vorbeigegangen). Und ich selbst habe gerade die Briefwahlunterlagen vorliegen. Für schreibunfähige Personen unterschreibt niemand als Bevollmächtigter, noch als Betreuer, sondern als vom Wähler bestimmte Hilfskraft, so stehts in der Bundeswahlordnung. Es reicht also der Wunsch des Betreuten, der mündlich ausgesprochen wird. Zur Klarstellung: eine Vollmacht enthielte ja eine eigene Entscheidungsbefugnis. Das gilt übrigens sowohl für die Bestellung der Briefwahlunterlagen als auch für die Erklärung, die bei der Rücksendung des Wahlscheines ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Kleine Ergänzung: die Rechtsgrundlage wäre dann § 27 Abs. 1 BWO (iVm § 57 BWO), nicht § 27 Abs. 3 BWO.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (05.09.2021 um 14:16 Uhr) |
10.09.2021, 18:40 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Hallo Einwilligungsvorbehalt,
die Anforderung der Briefwahlunterlagen ist doch unproblematisch, extra seinerzeit vom Gesetzgeber so geregelt worden. Jeder kann das (praktisch) für jeden tun. Auch bei uns in OWL https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/wahlhinweise.do MfG aus Lippe sendet Florian |
10.09.2021, 21:38 | #7 | |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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11.09.2021, 14:54 | #8 | |
Stammgast
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Beiträge: 661
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MfG Florian |
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