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Hat jemand Erfahrungen mit dem Versuch, einen gesetzlichen Betreuer loszuwerden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hat jemand Erfahrungen mit dem Versuch, einen gesetzlichen Betreuer loszuwerden? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Ich hörte, es gibt einen Weg für Leute, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, seine gesetzliche Betreuung zu beenden, nämlich ...


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Alt 17.09.2021, 15:51   #1
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Registriert seit: 27.07.2021
Beiträge: 9
Standard Hat jemand Erfahrungen mit dem Versuch, einen gesetzlichen Betreuer loszuwerden?

Hallo.

Ich hörte, es gibt einen Weg für Leute, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, seine gesetzliche Betreuung zu beenden, nämlich indem man sich von einem Arzt attestieren lässt, dass man geschäftsfähig ist, und das Attest dann bei dem Betreuungsgericht einreicht.

Hat das jemand von euch schon mal versucht? Wenn ja, hat das geklappt? Und wenn ja, wie lange hat es gedauert, bis die gesetzliche Betreuung dann beendet wurde?

Ich stehe nämlich zurzeit unter gesetzlicher Betreuung und frage mich halt, ob es den Aufwand nötig ist, das zu versuchen.

Danke im Voraus.
Nudeln123 ist offline  
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Alt 17.09.2021, 16:51   #2
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Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Hallo Nudeln123,

die erste Gegenfrage eines rechtlichen Betreuers muss immer lauten: Hast Du schon mit Deinem rechtlichen Betreuer gesprochen? Was sagt der dazu?

Die Grundregel ist, dass niemand gegen seinen freien Willen eine rechtliche Betreuung haben soll. Jetzt könnte aber noch jemand kommen, der sagt, dass Du aufgrund Deiner Behinderung oder Krankheit keinen freien Willen bilden kannst. Dahin zielt wahrscheinlich der Gedanke mit dem Attest: Wenn Du diesen Einwand befürchtest, hast Du mit einem Attest über Geschäftsfähigkeit ein sehr gutes Gegenargument.

Aber vielleicht magst Du noch etwas zu Deiner Situation sagen, wie lange Du betreut wirst und welche Aufgabenkreise. Und was Dich an der Betreuung stört. Vielleicht kann man auch innerhalb der Betreuung schon Abhilfe schaffen.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 17.09.2021, 17:23   #3
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Registriert seit: 27.07.2021
Beiträge: 9
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Zitat:
Zitat von Einwilligungsvorbehalt Beitrag anzeigen
Hallo Nudeln123,

die erste Gegenfrage eines rechtlichen Betreuers muss immer lauten: Hast Du schon mit Deinem rechtlichen Betreuer gesprochen? Was sagt der dazu?

Die Grundregel ist, dass niemand gegen seinen freien Willen eine rechtliche Betreuung haben soll. Jetzt könnte aber noch jemand kommen, der sagt, dass Du aufgrund Deiner Behinderung oder Krankheit keinen freien Willen bilden kannst. Dahin zielt wahrscheinlich der Gedanke mit dem Attest: Wenn Du diesen Einwand befürchtest, hast Du mit einem Attest über Geschäftsfähigkeit ein sehr gutes Gegenargument.

Aber vielleicht magst Du noch etwas zu Deiner Situation sagen, wie lange Du betreut wirst und welche Aufgabenkreise. Und was Dich an der Betreuung stört. Vielleicht kann man auch innerhalb der Betreuung schon Abhilfe schaffen.
Danke für die Antwort.

Ich werde jetzt seit fast einem Jahr betreut und die Aufgabenkreise sind Aufenthaltsbestimmungsrecht, finanzielle Angelegenheiten und noch ein paar andere Sachen. An der Betreuung stört mich, dass mein Betreuer mich gegen meinen Willen in eine betreute Wohngruppe bringen will.
Nudeln123 ist offline  
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Alt 17.09.2021, 19:46   #4
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Es wäre jetzt noch schön zu wissen, warum der Betreuer der Meinung ist, dass die Wohngruppe besser ist als Deine jetzige Umgebung. Ist das eine eigene Wohnung?

Man kann es aber aus der Ferne auch kaum beurteilen.

Du kannst selbstverständlich eine Beendigung der Betreuung fordern. Der Richter wird sich dann anschauen, was vor einem Jahr die Gründe für die Einrichtung der Betreuung waren. Sind vielleicht Gründe entfallen, weil sich Dein Gesundheitszustand gebessert hat? Oder hat man damals zu viel beschlossen, weil vielleicht das Gutachten die Situation zu schwarz gemalt hat? Vielleicht kann man Aufgabenkreise herausnehmen, wenn Du in einem Bereich doch keine Unterstützung (mehr) brauchst und die Sachen selbst organisieren kannst. Es wäre auch möglich, einen Betreuerwechsel anzuregen. Da gibt es eine Menge Gestaltungsmöglichkeiten.

Ich bin noch nicht so lange Betreuer und habe so eine Situation noch nie aus der Perspektive des Betreuten gesehen. Von daher weiß ich nicht genau, was der richtige Weg für Dich ist. Vielleicht kann einer der alten Hasen hier etwas dazu sagen.

Ich kann Dir aber sagen, dass auch wenn die Betreuung mit dem AK Aufenthaltsbestimmung so bestehen bleibt, der Betreuer so einen Umzug nur sehr schwer gegen Deinen Willen durchsetzen könnte.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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beenden, betreuung, loswerden

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