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Haftung des Berufsbetreuers und Auskunft über dessen Haftpflichtversicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung des Berufsbetreuers und Auskunft über dessen Haftpflichtversicherung im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Community jeder Berufsbetreuer muss eine Haftpflichtverssicherung abschliessen. Bei einem Rechtsanwalt kann man u.U. Auskunft über dessen Haftpflichtversicherungsnummer über die ...


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Alt 21.09.2021, 06:14   #1
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Registriert seit: 14.12.2019
Beiträge: 7
Standard Haftung des Berufsbetreuers und Auskunft über dessen Haftpflichtversicherung

Hallo Community

jeder Berufsbetreuer muss eine Haftpflichtverssicherung abschliessen.

Bei einem Rechtsanwalt kann man u.U. Auskunft über dessen Haftpflichtversicherungsnummer über die Rechtsanwaltskammer einholen.

Wie aber steht es um die Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines rechtlichen Betreuers? Wer gibt diese Auskunft, bzw. ist verpflichtet dazu?
bakwan ist offline  
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Alt 21.09.2021, 14:23   #2
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Zumindest nach aktueller Gesetzeslage muss der Betreuer seine Haftpflichtversicherung nicht offen legen. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass er gesetzlich (ich muss einschränken: nach meiner Kenntnis) nicht dazu verpflichtet ist, eine zu haben. Auch wenn es von allen Seiten dringend empfohlen wird und mindestens hier von der Betreuungsstelle auch gefordert wird.

Aber eigentlich musst Du das als Geschädigter auch gar nicht wissen, denn mit Deinen Ansprüchen wendest Du Dich mit der Forderung immer an den Verursacher des Schadens, den Betreuer. Ob der im Hintergrund eine Versicherung hat, die den Schaden vielleicht abdeckt, kann Dir für diesen Schritt egal sein.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 21.09.2021, 14:33   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Bis 31.12.2022 ist die Sachlage noch die, dass nur Betreuungsvereine für ihre Vereinsbetreuer die Versicherung nachweisen müssen (§ 1908f BGB), für andere Betreuer kann nur das Gericht im Einzelfall die Versicherung anordnen (§ 1837 Abs. 2 iVm § 1908i BGB). Und ja, es ist richtig, dass Betreuungsbehörden und -gerichte das Vorhandensein dringend empfehlen, systematisch nachgehakt wird das aber bisher nicht.

Das ändert sich ab 1.1.23.

Übrigens dürften die meisten Berufsbetreuer über GL Versicherungsmakler, Hamburg, versichert sein.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 22.09.2021, 07:57   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
jeder Berufsbetreuer muss eine Haftpflichtverssicherung abschliessen.
Das ist so nicht richtig- derzeit noch.
Der Abschluss einer Versicherung wird dringend empfohlen- verständlicherweise- aber das "muss" kommt erst noch.

Zitat:
Wie aber steht es um die Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines rechtlichen Betreuers? Wer gibt diese Auskunft, bzw. ist verpflichtet dazu?
Die Frage ist mir absolut unverständlich bzw. eigentlich sinnlos. Eine Schadensmeldung kann bei jeder Versicherung ausschliesslich über den Vertragsinhaber erfolgen.


Siehe auch hier:
Zitat:
Aber eigentlich musst Du das als Geschädigter auch gar nicht wissen, denn mit Deinen Ansprüchen wendest Du Dich mit der Forderung immer an den Verursacher des Schadens, den Betreuer. Ob der im Hintergrund eine Versicherung hat, die den Schaden vielleicht abdeckt, kann Dir für diesen Schritt egal sein.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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