Dies ist ein Beitrag zum Thema Cloud/Email/Webserver im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
wie handhabt ihr das mit Daten des Betreuten in der Cloud/Email-fächer und seiner Webpräsenz(Firma)?
Der Betreute ist geschäfts- und ...
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23.11.2021, 19:36 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.11.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 12
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Cloud/Email/Webserver
Moin,
wie handhabt ihr das mit Daten des Betreuten in der Cloud/Email-fächer und seiner Webpräsenz(Firma)? Der Betreute ist geschäfts- und einwilligungsunfähig (schwerer Unfall), mittellos und hat ein Gewerbe in D und Ö angemeldet. Daten (privat und geschäftlich) liegen nachweislich in der Cloud (z.B. Onedrive, Dropbox, Google Cloud, Provider). An die relativ sicher vorhandenen Unterlagen in Papierform in Ö ist aktuell keine Möglichkeit gegeben heranzukommen. (Was mich sicher bald zu einer weiteren Frage im Forum führen wird). Schon wegen der Vermögenssorge (Geschäftsunterlagen z.B. Verträge) allein ist der Zugriff auf Daten sinnvoll bis notwendig. Für eure Meinung zu dem Problem und evtl. einen guten Ratschlag/Hinweis bin ich sehr dankbar. |
23.11.2021, 20:18 | #2 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
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Ich hatte bis jetzt noch keinen Fall, in dem ich mich um Webpräsenz oder Cloud kümmern musste.
Vermögenssorge kann ich auch ausüben, indem ich mich auf dem Konto eintragen lassen und dann alle anschreibe, die da so in den Umsätzen stehen. Dafür brauche ich keinen Cloud-Zugang. Wie du die Sache für dich löst, hängt natürlich immer davon ab, was du vorhast bzw wie es mit dem Betreuten weitergehen soll. Wird derjenige sich von seinem schweren Unfall erholen und man kann gegebenenfalls auch einige Monate abwarten? Gibt es keine Aussicht auf Besserung und müssen deshalb schnellstmöglich Gewerbe abgemeldet und alles gekündigt werden? |
23.11.2021, 20:30 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Zitat:
Ist Zugang zu seinen Geschäftsräumen -zumindest in D- möglich? Annähernd niemand ist so töricht, seine wichtigen Daten ausschließlich in einer Cloud zu sichern. Vielleicht liegt irgendwo eine Festplatte oder ein USB-Stick herum, der die Probleme lösen kann. |
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24.11.2021, 16:08 | #4 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Das heißt, Du möchtest (musst) mit Deinem Betreuerausweis zu Google, Microsoft und Provider XY, um einen digitalen Nachschlüssel zu bekommen?
An sich müsste es schon gehen. Die großen Anbieter sollten entsprechende Erfahrungen auch schon mit digitalen Nachlässen gesammelt haben. In der Praxis...? Probiere es aus und erzähle hier gerne von Deinen Erfahrungen! |
24.11.2021, 20:49 | #5 | ||
Einsteiger
Registriert seit: 21.11.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 12
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Zitat:
Ein großer Teil des Geschäftsbetriebes ist (nur) online dokumentiert. Homeoffice und Wechsel zwischen D und Ö dürften das Vorhalten der Dokumenten in den Clouds begünstigt haben. Die Tatsache das Dokumente davon auch in Ö sind erschwert das Ganze extrem (Unabhängig davon das die Freundin in Ö von ihm keine Informationen herausrückt). Zitat:
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24.11.2021, 20:51 | #6 | |
Einsteiger
Registriert seit: 21.11.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 12
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Zitat:
Dank Homeoffice und der Art des Gewerbes ist fast alles online. |
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24.11.2021, 20:55 | #7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 21.11.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 12
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Zitat:
Und da beginnen die Probleme: Kontaktmöglichkeiten zu den jeweiligen Anbietern sind teisl sehr dürftig: nur Chat, keine Telefonnummer/Fax, nicht in Europa, Aktueller Stand: facebook: sperrt und löscht, kein Zugang Dropbox möchte gerne einen richterlichen Beschluss auf Sie ausgestellt. |
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24.11.2021, 21:19 | #8 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
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Ja, da wird es natürlich schwer werden. Die haben vielleicht schon mit Nachlass Erfahrungen aber Betreuungen eher nicht.
Und zweistellige Zahl an Konten hatte ich auch noch nicht und würde mich auch ziemlich fordern. Eventuell Entscheidungen und Bearbeitung vertagen? Was kannst du jetzt auch ausrichten, solange du nicht weißt wie es überhaupt weitergeht? Das Gewerbe anstelle des Betroffenen führen ist ja nicht deine Aufgabe. Seine Arbeit bleibt jetzt eben liegen, ist halt so. Musst du damit rechnen, dass Dinge nach einer gewissen Zeit gelöscht werden, wenn du keinen Zugang bekommst? |
24.11.2021, 21:47 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.11.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 12
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25.11.2021, 11:04 | #10 | |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Zitat:
Ich habe gerade meinen ersten selbstständigen Betreuten in spe und mir wird etwas flau im Magen bei dem Gedanken, demnächst zuständig und verantwortlich zu sein für die Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen seiner Ebay-UG der letzten Jahre. Der ist aber wenigstens komplett da und geschäftsfähig. |
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ausland, cloud, email, gewerbe |
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