Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunft gegenüber Verfahrenspfleger im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmenden,
ich habe Genehmigungen zur Geldanlage eines meiner Betreuten beim Betreuungsgericht beantragt. Es wurde nun ein Verfahrenspfleger eingesetzt, der ...
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#1 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
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Liebe Teilnehmenden,
ich habe Genehmigungen zur Geldanlage eines meiner Betreuten beim Betreuungsgericht beantragt. Es wurde nun ein Verfahrenspfleger eingesetzt, der zahlreiche fachspezifische Fragen zu den Geldanlagen an mich richtet. Meine Frage: bin ich der Ansprechpartner in inhaltlichen Anlagefragen oder sollte dies nicht eher das jeweilige Bankinstitut sein? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,627
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Moin moin
Wenn Du eine Geldanlage herausgesucht hast und genehmigt bekommtn möchtest, dann hast du wahrscheinich auch Unterlagen dazu. Die kannst Du dem Verfarenspfleger ja zufaxen/mailen. Wenn er noch mehr fachspezifischere Informationen haben möchte, kannst Du ihn an die Bank verweisen. Das können die dot besser. Du bist ja nicht sein Vermögensberater. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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