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gesetzliche Betreuung

 

Vertretung gegenüber Gerichten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertretung gegenüber Gerichten im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Pichilemu Um das leibliche Kind zu enterben muss er ein entsprechendes Testament geschrieben haben. 1. soll wohl, ...


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Umfrageergebnis anzeigen: Wenn in dem Aufgabenbereich des Betreuer/in die Vertretung gegenüber den Gerichten

Kann ich klagen, wenn dem/die Betreuer/in dieser Aufgabenkreis nicht zugeordnet wurde? 0 0%
Kann man den/die Betreuer/in in Haftung nehmen? 0 0%
Kann man den Notar in Haftung nehmen? 0 0%
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Alt 23.12.2021, 13:01   #11
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Benutzerbild von mimi91
 
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Um das leibliche Kind zu enterben muss er ein entsprechendes Testament geschrieben haben.



1. soll wohl, wenn ich den TE richtig verstanden habe, die Begründung auf Täuschung und nicht auf Geschäftsunfähigkeit lauten, da der Stiefmutter der Schenkungsvertrag nie vorgelegt wurde und sie offenbar nur eine Blankounterschrift abgegeben hat
2. wäre das Testament nicht von Gesetzes wegen nichtig, sondern müsste angefochten werden. Das geht zum einen nur nach dem Tod des Erblassers, zum anderen wäre nur beschwerdebefugt, wer bei Wegfall des Testaments ein Erbrecht als gesetzlicher Erbe geltend machen könnte. Keine Ahnung, ob da noch Verwandte der Stiefmutter als Erbe in Frage kommen, der Betreuer wäre das jedenfalls nicht.

zum Testament: Ja stimmt, das war falsch formuliert. Gemeint hatte ich, der Sohn wurde vom Vater gar nicht bedacht.


zu 1. Wie kann das sein? Der Vertrag muss doch wohl notariell beglaubigt sein. Das würde ja bedeuten, der Notar habe die Dame gar nicht gesehen und eine Blanko-Unterschrift akzeptiert?
mimi91 ist offline  
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Alt 23.12.2021, 13:21   #12
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Bei allem Respekt: ich höre hier immer nur (Allein)Erbe, Vollmacht, Testament. Der Vater hat offensichtlich kein Testament gemacht. Pflichtteilsansprüche werden erst geraume Zeit später geltend gemacht, die Stiefmutter musste dann gesucht werden, damit sie im Pflegeheim eine Vollmacht und ein Testament unterzeichnet? Bestand denn vorher oder beim Tod des Vaters kein Kontakt? Wer hat sich nach dem Tode des Vaters um die Stiefmutter gekümmert? Wurden die Vollmacht für Sie und das Testament zu Ihren Gunsten notariell begaubigt? Wahrscheinlich nicht, denn sonst hätte das Gericht keine Überprüfung angeordnet.
Die Schenkung hat offensichtlich vor der Erstellung des Testamentes stattgefunden. Wenn Sie die Schenkung mit der Begründung Geschäftsunfähigkeit anfechten (so Soe das überhaupt können, weiss ich nicht), meine ich auch, dass dann auch das danach erstellte Testament nichtig ist. Aber verlieren können Sie ja wohl nichts mehr oder bleibt noch ein Erbe außer der Wohnung?

Mein Vater der 2018 verstarb, und meine Stiefmutter hatten im Jahr 2000 sich gegenseitig als Erbe in einem Testament eingesetzt (Berliner Testament) und ich sollte nur den Pflichtteil erhalten. Aus diesem Grund habe ich den Anspruch auf den Pflichtteil.

Erst seit 2014 besteht enger Kontakt mit meinem Vater und meiner Stiefmutter, die ich auch öfters besuchte und sehr oft mit ihnen telefonierte. Habe auch Fotos mit ihnen als Beweis gemacht.

Im Jahr 2019 gab meine Stiefmutter dem Sohn einer ehemaligen Nachbarin eine Vollmacht da sie dachte ich, würde mich nicht mehr um sie kümmern seit mein Vater verstorben war. Doch dieser wohnt 160km von ihrem Wohnort entfernt und konnte sich eigentlich nicht um sie kümmern. Dafür habe ich Zeugen. Im November 2019 musste sie ins Krankenhaus und danach brachte sie der damalige Bevollmächtigte in ein Pflegeheim 160km weit von ihrem Wohnort zuerst zur Kurzzeitpflege unter. Da ich mit ihr noch öfters telefonierte, habe ich sie im Dezember 2019 in ihrer Wohnung nicht mehr telefonisch erreicht. Dann habe ich nach den Hausbewohnern recherchiert und gefragt, ob sie wissen wo sich meine Stiefmutter befindet. Mir wurde dann der Aufenthaltsort genannt und ich habe dort in den verschiedenen Pflegeheimen angerufen und sie auch gefunden. Ziel des ehemaligen Bevollmächtigten war, meine Stiefmutter vor mir fernzuhalten um die Schenkung nicht zu gefährten. Im Januar 2020 habe ich sie dort mit einer Hausbewohnerin besucht (eine Woche vor dem Notartermin und habe Fotos gemacht) und es war kein Vertragsentwurf der Überlassung/Schenkung bei ihr zu finden und sie wusste nichts von einem Notartermin. Der ehemalige Bevollmächtigte und seine Tochter brachten sie zum Notar, der die Überlassung/Schenkung und mein Testament beurkundete und alle andere Verfügungen wurden im Testament widerrufen. Dieses Testament wurde im zentralen Testamentsregister registriert. Eine Woche nach dem Notartermin bekam ich einen Anruf von dem ehemaligen Bevollmächtigten und er erzählte mir von der Überlassung/Schenkung an seine Tochter die nicht Verwand mit meiner Stiefmutter/Vater ist. Daraufhin habe ich meine Stiefmutter im Pflegeheim besucht und bin mit einer Vollmacht die sie sofort unterschrieben hat, zum Notar gegangen um die Dokumente (Überlassung und Testament) an meine Adresse zu senden, damit der ehemalige Bevollmächtigte diese nicht wieder kassiert wie den Vertragsentwurf. Der ehemalige Bevollmächtigte betätigte per WhatsApp, dass meine Stiefmutter keine Dokumente besitzt obwohl diese lt. Notar immer an den Erblasser gingen. Als ich die Dokumente des Notars erhalten habe, habe ich meiner Stiefmutter erzählt was in dem Vertrag der Schenkung/Überlassung steht und dass sie alle Steuern bezahlen muss die ca. 170.000€ betragen und sie keinen Anspruch auf ihre Wohnung mehr habe. Diese fiel aus allen Wolken und ich solle dafür sorgen dies rückgängig zu machen. Zugleich wurde dem ehemaligen Bevollmächtigten seine Vollmacht widerrufen (lt. Beschluss Amtsgericht). Die Sache mit der Schenkung habe ich der Betreuungsbehörde mitgeteilt die von nichts wussten. Dann kam der Stein der Betreuungsbehörde ins rollen und es stellte sich heraus, dass die Bankangestellten mit falschen Aussagen (meine Stiefmutter hätte seit 10 Jahren behauptet mit mir nichts zu tun haben wollen, obwohl ich Beweise wie Fotos und weitere Zeugen habe) eine Betreuung anregten. Vermutlich sollte der Inhalt das Schließfach vertuscht werden. Ziel ist es nun mit meinem Anwalt den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen und wenn das Vermögen für meinen Anspruch und den Kosten des Pflegeheims nicht mehr ausreicht, dann muss die Überlassung/Schenkung sowieso wegen Verarmung des Schenkers rückabgewickelt werden oder die beschenkte Tochter die noch studiert und kein Geld hat, muss die Kosten dafür übernehmen.


Ich kann die Angelegenheit nur kurz wiedergeben, denn die komplette Darstellung umfasst inzwischen über 45 Seiten mit Screenshots, Sprachnachrichten und Fotos.

Die ganze Angelegenheit ist Film- und Buchreif.

Geändert von WolfgangW (23.12.2021 um 13:59 Uhr)
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Alt 23.12.2021, 13:45   #13
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
zum Testament: Ja stimmt, das war falsch formuliert. Gemeint hatte ich, der Sohn wurde vom Vater gar nicht bedacht.


zu 1. Wie kann das sein? Der Vertrag muss doch wohl notariell beglaubigt sein. Das würde ja bedeuten, der Notar habe die Dame gar nicht gesehen und eine Blanko-Unterschrift akzeptiert?

Zu 1. Der Notar hat meine Stiefmutter gesehen und es steht in der Überschrift des Vertrags nur Überlassung und erst später taucht im Text der Begriff Schenkung auf. Es Besteht der Verdacht, dass der Notar ein freundschaftliches Verhältnis zum dem ehemaligen Bevollmächtigten habe. Darum wird dieser Notar für die Erstellung eins noch ausstehendes notarielles Nachlassverzeichnis von mir nicht akzeptiert. 2 andre Notare haben die Erstellung bereits abgelehnt.
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Alt 23.12.2021, 13:48   #14
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
zum Testament: Ja stimmt, das war falsch formuliert. Gemeint hatte ich, der Sohn wurde vom Vater gar nicht bedacht.


zu 1. Wie kann das sein? Der Vertrag muss doch wohl notariell beglaubigt sein. Das würde ja bedeuten, der Notar habe die Dame gar nicht gesehen und eine Blanko-Unterschrift akzeptiert?

Die Begrünung der Rückabwicklung liegt auf Täuschung bzw. Sittenwidrigkeit (unzulässige Bereicherung) indem alle Voraussetzungen gegeben sind. Der Vermögensschaden beträgt ca. 700.000€. Selbst das Amtsgericht hat erhebliche Zweifel an der Beurkundung im Beschluss geäußert.
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Alt 23.12.2021, 15:06   #15
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Moin moin
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Mein Vater der 2018 verstarb, und meine Stiefmutter hatten im Jahr 2000 sich gegenseitig als Erbe in einem Testament eingesetzt (Berliner Testament) und ich sollte nur den Pflichtteil erhalten. Aus diesem Grund habe ich den Anspruch auf den Pflichtteil.
Wenn Du im Fall eines Berliner Testamentes auf dem Pflichtteil nach dem erstverstorbenen leiblichen Elternteil bestehst kann es sein, dass Du damit auf den Rest des Erbes nach dem Tod des letztversterbenden und nicht leiblichen Elternteiles verzichten mußt.
Hier solltest Du noch mal ganz gründlich in das Testament reinschauen.



Jedenfalls ist Deine Angelegenheit mehr als nur reichlich kompliziert, weshalb da ein versierter Fachanwalt notwendig ist, um da überhaupt auch nur durchzusteigen. Ohne Unterlagen einsehen zu können und bei den zwar ausladenden aber immer noch bruchstückhaften Informationen halte ich es hier im Forum nicht für möglich, verwertbare Antworten zu geben. Zumal wir hier weder Rechtsberatung können noch dürfen.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.12.2021, 15:44   #16
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Wenn Du im Fall eines Berliner Testamentes auf dem Pflichtteil nach dem erstverstorbenen leiblichen Elternteil bestehst kann es sein, dass Du damit auf den Rest des Erbes nach dem Tod des letztversterbenden und nicht leiblichen Elternteiles verzichten mußt.
Hier solltest Du noch mal ganz gründlich in das Testament reinschauen.



Jedenfalls ist Deine Angelegenheit mehr als nur reichlich kompliziert, weshalb da ein versierter Fachanwalt notwendig ist, um da überhaupt auch nur durchzusteigen. Ohne Unterlagen einsehen zu können und bei den zwar ausladenden aber immer noch bruchstückhaften Informationen halte ich es hier im Forum nicht für möglich, verwertbare Antworten zu geben. Zumal wir hier weder Rechtsberatung können noch dürfen.


MfG
Imre

Einen Fachanwalt für Erbrecht habe ich, der zugibt vom Betreuungsrecht nichts zu verstehen. Er meint, dass dies eine einfache Erbangelegenheit ist.

In meinem Testament welches meine Stiefmutter beim Notar für mich erstellen lies steht, dass ich ausschließlich zum unbeschwerten alleinigen Erbe bestimmt wurde. Ich bin der einzige Sohn meines verstorbenen Vaters. Meine Stiefmutter (88 Jahre alt) und mein verstorbener Vater haben keine Kinder, keine Schwestern und keine Brüder. Außer mir gibt es niemanden. Deshalb bin ich der zukünftige Alleinerbe. Zusätzlich gab sie mir eine Vorsorgevollmacht mit allen Rechten.


Die Sache ist doch einfach.
Aufgrund des im Jahre 2000 erstellten Berliner Testament, indem sich mein Vater und meine Stiefmutter sich gegenseitig als Erbe einsetzen wurde ich nur mit dem Pflichtteil berücksichtigt. Deshalb bin ich Pflichtteilsberechtigt. Im Jahr 2020 wurde von meiner Stiefmutter ein Testament beim Notar zu meinen Gunsten erstellt. Das war es schon mit der Erbangelegenheit.


Die andere Sache ist die Überlassung/Schenkung und die vom Gericht eingesetzte Betreuerin, die die Verjährung der Rückabwicklung anstrebt. Dagegen wehre ich mich, da es bei der Überlassung/Schenkung nicht mit rechten Dingen zuging. Auch das nicht anerkennen der Vollmacht ist nicht in Ordnung, denn dadurch werde ich ausgebremst rechtliche Schritte und Nachforschungen zu betreiben die ich im Erbfall sowieso betreiben werde.

Geändert von WolfgangW (23.12.2021 um 16:37 Uhr)
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Alt 28.12.2021, 13:05   #17
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Da geht soviel durcheinander, dass ich die Anfrage nicht wirklich durchblicke. Aber eine Frage scheint mir am Wichtigsten: die Schenkung des Grundstückes. Habe ich das richtig verstanden, der Bevollmächtigte hat die Schenkung zugunsten seiner Tochter veranlasst? Das riecht nach Untreue und ist ein Straftatbestand, der bei Nichtverwandten ein Offizialdelikt ist. Heißt: die Staatsanwaltschaft muss es verfolgen, egal wer die Strafanzeige erstattet.

Habe nun bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wg. Untreue erstattet.Werde dann weiter darüber berichten.


Über solche Fälle gab es ein Bericht im Heft 4/2018 des Berliner Anwaltsblatt mit dem Titel: UNTREUE GEGENÜBER ÄLTEREN MENSCHEN AUS SICHT DES LKA BERLIN.

Dort wird genau über solche Machenschaften berichtet.
WolfgangW ist offline  
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Alt 28.12.2021, 13:32   #18
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Naja, der LKA Bericht ist eine zersetzte Mischung aus (teilweise) Ungenauigkeiten, platten Weisheiten und teilberechtigten Vermutungen.
Was genaues weiss man nicht, scheint das Motto bei allem guten Willen hier zu sein.
Ob sowas als Gundlage nützt?
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.12.2021, 16:07   #19
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Ich finde, es ist eine gute Sache, dass die Polizei anfängt, solche Sachen Ernst zu nehmen: https://www.berlin.de/polizei/aufgab...htsmissbrauch/
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 14.01.2022, 11:53   #20
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich finde, es ist eine gute Sache, dass die Polizei anfängt, solche Sachen Ernst zu nehmen: https://www.berlin.de/polizei/aufgab...htsmissbrauch/

Die Staatsanwaltschaft hat nun das Ermittlungsverfahren wg. Untreue u.a. eröffnet.
In den Berichten des LKA Berlin von Anett Mau geht es oft um den Vollmachtmissbrauch. Ich habe eine Vorsorgevollmacht, die von dem Amtsgericht nicht akzeptiert wird, da die Bankangestellten in meinem Fall Lügengeschichten (die ich widerlegt habe) erzählt haben und eine gerichtliche Betreuung anregten. Das Amtsgericht gibt deren Namen nicht preis (Datenschutz = Täterschutz). Sehr seltsam war auch das psychologische Gutachten welches nur durch ein Telefongespräch erstellt wurde, deren Inhalt mir bis jetzt nicht bekannt ist. Habe dann Einspruch eingelegt und die Angelegenheit ging an das Landgericht (LG). Das LG begründete die Sache damit, dass eine gerichtliche Betreuung wg. den Meinungsverschiedenheiten zwischen mir und dem weiteren Bevollmächtigten, dem seine Vollmacht vor Einsetzung der gerichtlichen Betreuung entzogen wurde (lt. Beschluss Amtsgericht), eine gerichtliche Betreuung rechtens sei. Darauf habe ich im November wieder Einspruch eingelegt, da das LG den Bericht des AG scheinbar nicht gelesen hat und meine Stiefmutter will, dass ich alles regeln soll (steht auch im Bericht des AG), und das Ergebnis ist noch offen. Werde nun in dem Einspruch nachreichen, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Betreuer und seiner Tochter eingeleitet hat. Dabei dürfte auch die Betreuerin ins Kreuzfeuer der Justiz geraten, denn diese gab mir gegenüber an, dass wenn ich den Schenkungsvertrag anfechte wird das für mich erstellte Testament ungültig. Auch diese Behauptung machte der ehemalige Bevollmächtigte mir gegenüber per WhatsApp-Nachricht. Weiter bestätigte er mir per WhatsApp-Nachricht, dass meine Stiefmutter die Notardokumente nicht habe. Diese kann dann nur er haben, da die ganze Post vom Pflegeheim an ihn weitergeleitet wurde. Das habe ich der Staatsanwaltschaft mit den Screenshots der WhatsApp-Nachrichten mitgeteilt.
Ich hoffe dass die Staatsanwaltschaft die Sache gründlich untersucht, denn auch die Betreuerin verweigert die Rückabwicklung der ungerechtfertigten Schenkung (lt. AG Beschluss bestehen erhebliche Zweifel) und peilt dabei die Verjährung an. Vermutlich wird sie wird auch an der Sache finanziell beteiligt.

Geändert von WolfgangW (14.01.2022 um 12:20 Uhr)
WolfgangW ist offline  
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