Dies ist ein Beitrag zum Thema Thema Scheidung im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Betreuung übernommen, meine Betreute lebt in Scheidung, es müssen hier noch einige Dinge geregelt werden. Meine ...
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01.02.2022, 19:48 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2021
Beiträge: 24
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Thema Scheidung
Hallo,
ich habe eine Betreuung übernommen, meine Betreute lebt in Scheidung, es müssen hier noch einige Dinge geregelt werden. Meine Betreute hat natürlich auch eine Anwältin. So nun mein „Problem“: ich hatte die Anwältin gebeten mich kurz über den Stand der Dinge aufzuklären. In ihrem Juristendeutsch hat sie mir durch die Blume erklärt, dass ich ja sämtliche Verträge/Vertragsentwürfe sicher schon gelesen habe und sie hierzu gerne mal eine Entscheidung hätte. Ich habe kaum was von ihrem Kauderwelsch verstanden. Wozu gibt es eine Anwältin, wenn ich Entwürfe prüfen/ändern soll? Fühle mich damit etwas überfordert, weil ich keine Juristin bin. Wie soll ich mich - so dass es für meine Betreute am besten ist- verhalten? Vielen Dank! |
01.02.2022, 20:03 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Hast Du denn überhaupt den passenden Aufgabenbereich (z.B. Scheidungsangelegenheiten?). Sonst hast Du da gar nix zu melden. Wenn Deine Betreute es wünscht, kannst Du ihr beratend zur Seite stehen. So lange sie aber selber entscheiden kann, soll sie es auch selber tun. Auch in dem Fall, dass Du den passenden Aufgabenkreis haben solltest. Und sonst: Es ist sicherlich nicht Dein Job, die Verträge und -Entwürfe durchzuackern und der Anwältin eine Entscheidung zuzuflüstern. Das ist die Aufgabe der Anwältin diese der scheidungswilligen Mandantin zu erläutern. Wenn du willst und die Betreute es wünscht, kannst Du sie bei dem Anwaltstermin begleiten und Übersetzungshilfe spielen. ...bzw. der Anwältin Bescheid geben und sie ausbremsen, wenn sie zu unverständlich spricht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.02.2022, 20:08 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2021
Beiträge: 24
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Hallo,
ich habe die AK Gesundheitssorge, Vermögenssorge mit EV und Rechts-, Antrags- u. Behördenangelegenheiten. Eigentlich ist der grobe Rahmen schon abgesteckt gewesen, aber die Anwältin ist anscheinend nicht in der Lage vernünftig zu beraten, was ja eigentlich ihr Job ist. Das wird irgendwie von mir erwartet…. |
02.02.2022, 07:27 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Hallo, du bist zwar mit diesen AKen nicht in der Scheidung selbst involviert, aber die Scheidungsfolgesache Zugewinnausgleich betrifft den AK Vermögenssorge. Gehts darum?
Hier zum Nachlesen: https://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
02.02.2022, 08:27 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Möchte ich Unterhalt? In welcher Höhe? Auch der erwähnte Versorgungsausgleich, also die Übertragung der Rentenpunkte kann strittig werden. Eine Anwältin vertritt die Betroffenen rein rechtlich. In strittigen Verfahren gibt es meiner Ansicht nach immer wieder Fragen die nur auf der persönlichen Ebene eine Rolle spielen. Hier sehe ich den Betreuer gefragt in der Entscheidungsfindung und Vermittlung der jeweiligen Konsequenzen. Dazu muss man keine Juristin sein. Der Anwalt versucht letztlich (rechtlich) umzusetzen was der Betreute möchte. Er kann und sollte dabei sachlich die Konsequenzen jeder Entscheidung aufzeigen, sich entscheiden welcher Weg eingeschlagen werden soll muss jeder selbst. Mit Unterstützung des Betreuers der, grob gesprochen, ja eingesetzt wurde da die Betroffenen die eigene Situation nicht mehr in Gänze überblicken. Mal ganz Böse ausgedrückt: aus diesem Grund werden RA`s auch gerne mal als "Mietmaul" bezeichnet.
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02.02.2022, 19:35 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2021
Beiträge: 24
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Ich möchte meine Betreute ja bestens unterstützen, aber so wie die Anwältin mir den Sachverhalt „erklärt“ hat, verstehe ich es nicht. Ich bin anscheinend nicht die einzige mit dem Problem, denn die Scheidungsangelegenheit zieht sich schon seit 2(!) Jahren. Vorher wurde meine Betreute von ihrer Familie unterstützt. Auch hier hat sich die Anwältin so verhalten, also nicht wirklich beraten, wie ich finde.
Ich finde ein Anwalt sollte einem die Vor-und Nachteile vernünftig/verständlich erklären, damit der Betreute (mit meiner Unterstützung) eine Entscheidung treffen kann, aber ich kann nicht alle Akten der letzten Jahre prüfen und dem Anwalt sagen, was er zu tun hat. Oder sehe ich das falsch und stehe auf dem Schlauch? Ich habe der Anwältin das jetzt mal so geschrieben. Mal gucken, wie sie reagiert. Ich gebe ja auch die Steuererklärung an einen Fachmann, und unterstütze nur. Horst, Danke für den Link…. Euch anderen auch Danke für den Austausch! |
03.02.2022, 07:54 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn z.B. relativ viel Vermögen vorhanden ist was nicht "einfach" nachvollziehbar auf einem Konto liegt, wenn z.B. ein Teil des Geldes aus Erbschaft usw. stammt dann kann das schon mal andauern. Scheidung ist nur dann einfach, wenn zwei sich einig sind hinsichtlich des Trennungswunsches und gemeinsam beide wenig bis gar kein Geld haben-oder zusammen im Thema und nicht zerstritten sind. Leider schreibst du darüber nichts. Auch nicht darüber was deine Betreute dazu sagt, was für sie bei der Scheidung wichtig ist/wichtig sein könnte. Dazu könntest du dir ja mal einen Plan machen unter o.g. Aspekten. Also im Stil von: wieviel (nachehelichen?)Unterhalt, Unterhaltsvorstellungen allgemein, für wie lange, Vermögensaufteilung nach der Scheidung, Versorgungsausgleich, evtl. Absicherung vorhandener gemeinsamer Kinder usw. usw. Wenn du und deine Betreute sich über diese Angelegenheiten klar sind, wäre das auch für die Anwältin sicher ein guter Gesichtspunkt als Strategie.
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04.02.2022, 13:55 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2021
Beiträge: 24
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Danke!
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09.01.2023, 14:45 | #9 |
Neuer Gast
Registriert seit: 05.01.2023
Beiträge: 1
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Hallo Tinky,
erstmal sorry, dass ich so ein altes Thema wieder aufwühle. Aber ich betreue schon seit einiger Zeit ehrenamtlich eine ältere Dame und sie will jetzt auch die Scheidung einreichen, weshalb ich mich mal hier in diesem Forum ein wenig einlesen wollte. Ich hoffe natürlich grundsätzlich, dass bei dir die Scheidung längst rum ist. Dass die Anwältin dir das nicht in einer Sprache für Normalsterbliche erklärt, finde ich ziemlich daneben! Wozu bezahlt man denn eine Anwältin, wenn man dann nachher doch selbst herausfinden muss, was bei der Scheidung eigentlich noch getan werden muss? Ich denke, dass du das bisher mit ihr alles nur schriftlich kommuniziert hast? Am besten rufst du sie einfach mal an bzw. bittest um einen telefonisch oder persönlichen Termin, dann kannst du auch Rückfragen stellen und vielleicht muss die Anwältin ja auch schriftlich sehr juristisch schreiben, um für jede Eventualität abgesichert zu sein und sich nicht nachher vorwerfen lassen muss, falsch beraten zu haben oder etwas nicht erwähnt zu haben. Für meine Betreute will ich mich unbedingt darum kümmern, dass es eine einvernehmliche Scheidung wird. Ich denke bzw. hoffe, dass es da dann nicht so viel Bedarf gibt, Rückfragen zu stellen etc. Gemeinsames Vermögen haben die beiden nicht, sie leben schon sehr lange getrennt und es soll auch kein Unterhalt gezahlt werden. Also eigentlich recht einfach. Ich habe mich aber gefragt, ob man als Betreuer eigentlich einfach so mit dem Anwalt bzw. der Anwältin sprechen darf? Schließlich hat der Anwalt ja Schweigepflicht und darf aus Datenschutzgründen nicht einfach so mit einem Dritten über die Angelegenheit sprechen. Oder gibt es da eine Ausnahme? Ich bin ja schließlich nur freiwilliger Betreuer. LG |
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