Dies ist ein Beitrag zum Thema Bargeldannahme durch Betreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Frage lautet:
"Kann ich als gesetzlicher Betreuer durch den Verkauf eines Wertgegenstandes in der Wohnung meines Betreuten das Geld ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Meine Frage lautet:
"Kann ich als gesetzlicher Betreuer durch den Verkauf eines Wertgegenstandes in der Wohnung meines Betreuten das Geld in bar annehmen oder ist dies verboten?" Es handelt sich um den Betrag von 2500 €. Gibt es dazu entsprechende Paragrafen? Über diese würde ich mich besonders freuen. ![]() Besten Dank für Eure Antworten vorab! Gruß die Fanny |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Warum sollte das verboten sein; es ist nur bei der Summe ungewöhnlich. Solche Summen zahlen doch wohl nur Zuhälter und sonstige Ganoven in bar.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
der ist nicht schlecht! Herrlich.Nein es geht um einen 18 jährigen der ein Auto eines Betreuten kaufen möchte für die benannte Summe (2500€). Die Ungeduld junger Leute gepaart mit Naivität kennt man doch, es kann ihm halt nicht schnell genug gehen das Auto in seine Arme zu nehmen daher wollte er ganz schnell Bar bezahlen. Und weil ich auf Nummer sicher gehen möchte, stellte sich mir die Frage ob man als Betreuer so eine doch etwas höhere Summe in Bar annehmen darf oder ebent nicht. Daher nochmals gibt es dazu etwaige Paragrafen, die man dringendst wissen muss? Um nicht mit den oben genannten Zuhälter und anderen Ganoven plötzlich in einem Raum zu sitzen. Gruß die FannyIch freue mich über jeden Paragrafen diesbezüglich |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.02.2022
Beiträge: 7
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Ich bin in Geldfragen immer sehr vorsichtig.
Gelder die ich annehme oder ausgebe lasse ich mir immer quittieren. Das geht schon ab 10 € los. Bei einem Auto ist ein Kaufvertrag unabdingbar und das Geld müsste sofort auf einem Konto des Betreuten eingezahlt werden. Ich würde in solchen Dimensionen unbare Zahlung bevorzugen. Auf jeden Fall muss alles lückenlos für die Rechenschaft ggü. dem AG belegt sein. Geändert von iyv349 (12.04.2022 um 22:56 Uhr) |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Unabhängig von der Betreuung würde ich als Käufer nur Papiere und Schlüssel gegen Bargeld machen, ist halt die sicherste Variante...
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#6 |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
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Wenn alle Beteiligten Online-Banking machen und ihr Gerät zum Betreuten mitbringen, könntet ihr Schlüssel und Papiere auf den Tisch legen und vor Ort online überweisen. Wenn es die gleiche Bank ist, geht es so und sonst müsste der ungeduldige Automobilist 50 Cent für die Blitzüberweisung ausgeben. Du wartest eine Minute und wenn das Geld angekommen ist, kann er losfahren.
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Bis 10.000 gibts keine Probleme mit dem Geldwäschegesetz. Empfang Quittieren (mit Kopie als Eigenbeleg), Geld kassieren und ab aufs Konto. In der Hoffnung, dass nicht hinter der nächsten Ecke ein Ganove steht, der auch nur die Devise „nur Bares ist Wahres“ kennt. Übrigens: wenn man sich Falschgeld andrehen lässt, ist man der Dumme. Ich würde wahrscheinlich bei einem 200er oder 500er gar nicht erkennen, ob das Spielgeld ist. Habe ich glaube ich seit der Einführung nur einmal in der Hand gehabt. Zum Glück kann man bei den meisten Automaten die Scheinarten selbst bestimmen (also nur 10er und 20er).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
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Was nicht heißt, dass alles über 10.000 € automatisch Geldwäsche wäre. Man hätte dann gerne nur eine Begründung, wo das Geld herkommt, möglichst mit Beleg. Es geht auch ohne Beleg, dann sollte die Begründung um so plausibler sein. "Geld war im Schrank der über 90jährigen Betreuten" bei knapp 30.000 € ging durch. Allerdings konnte ich auch auf Barabhebungen in vergleichbarer Höhe beim gleichen Kreditinstitut in den zwei Jahren davor verweisen. Und ich weiß nicht, welche Ermittlungen im Hintergrund laufen...
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Aber die Geldwäschegeschichte gilt doch nicht im C2C oder B2B Bereich, sondern im B2C Bereich oder nicht?
Echtzeitüberweisung ist gut und schön, aber wenn die Bank die Überweisung wegen Missbrauchsverdacht anhält, ist Streit mit dem Käufer vorprogrammiert ![]() Ich rechnete nicht damit, dass man sich Falschgeld andrehen lässt, tut man es, ist man der Dumme... Wer Geld annimmt, sollte auch die Echtheitsmerkmale kennen. |
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#10 |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
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Die Regeln rund um das Thema Geldwäsche gelten für alle. Privatleute sind davon seltener betroffen, weil nur wenige mehr als 10.000 € über Landesgrenzen hinweg bargeldlos bewegen oder bar einzahlen.
Bei der Echtzeitüberweisung kann es natürlich passieren, dass sie misslingt, weil eine der beteiligten Banken sie noch nicht anbietet (gibt es das noch?), es technische Probleme gibt oder die Buchung manuell freigegeben werden muss. Das weiß man aber nach 10 Sekunden und kann einen Plan B überlegen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich zuverlässig Falschgeld erkennen würde. Bei größeren Summen kommt eine erstaunliche Menge an Scheinen zustande. Da höre ich irgendwann auf, die einzeln auf Kippeffekt und Hologramm zu prüfen. Schon das korrekte Zählen hat mich in dem Fall eine Weile gut beschäftigt und das war mit meist druckfrischen 200ern. |
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