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Entlassmanagement kümmert sich nicht, was tun

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlassmanagement kümmert sich nicht, was tun im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich habe hier oben in Niedersachsen immer wieder mit einem KH zu tun, wo ich mit dem Entlassmanagement nicht ...


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Alt 17.05.2022, 09:14   #1
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard Entlassmanagement kümmert sich nicht, was tun

Moin,

ich habe hier oben in Niedersachsen immer wieder mit einem KH zu tun, wo ich mit dem Entlassmanagement nicht weiterkomme, bzw. dieser nicht tätig wird.

Ich mache das mal an einem Beispiel fest:

Betreuung angenommen, Betroffener hatte Schlaganfall, ist privat versichert, jedoch in keinster Weise versorgt. Also ab zu meine Lieblingsärztin. Die hat ihn kurzerhand wegen lebensbedrohlichen Bluthochdruck umgehend ins KH eingewiesen.

Die Aufgabenkreise:
Vermögessorge
Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten
Gesundheitssorge
wurden ausgesprochen.

Es wurde umgehend per Fax das Entlassmanagement informiert, dass zur Entlasung eine Anbindung beim HA, beim Neurologen und HNO erfolgen muss (Angabe meiner ambulanten Ärztin). Zusätzlich habe die um einen Eilantrag bez. des Pflegegrades gebeten.

Mein Betreuter sitzt nun nach 10 Tagen wieder in der Wohnung (keine Entlassung gegen ärztlichen Rat). Es wurde vom Entlassmanagement nichts veranlasst.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten, das Entlassmanagement auch nach Entlassung irgendwie zu einer Versorgung zu "zwingen". Ich würde auch den Klageweg gehen.

Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 17.05.2022, 09:35   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,780
Standard

Hallo, das Entlassmangement ist in § 39 Abs. 1a SGB V geregelt. Das heißt: nur für Kassenpatienten, nicht für Privatpatienten. So etwas müsste (vermutlich kostenpflichtig) einzelvertraglich geregelt werden. Vorher bei der PKV nachfragen, ob und welche Kosten übernommen werden. Ist ein Beispiel dafür, dass „privat“ nicht immer besser als „Kasse“ ist. Falls auch noch eine Beihilfestelle im Spiel ist: es könnte nach der jeweils geltenden Beihilfenverordnung auch dafür etwas geben.

P.S. Bitte das Bundesland im Profil nachtragen (unter Ort)
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 17.05.2022, 11:42   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es wurde umgehend per Fax das Entlassmanagement informiert, dass zur Entlasung eine Anbindung beim HA, beim Neurologen und HNO erfolgen muss
Das ist eine Empfehlung, und abgesehen vom Hinweis von Horst wegen Privatpatient, nicht Aufgabe des Entlassmanagement passende Ärzte zur späteren Weiterbehandlung zu suchen.

Meiner Ansicht nach ist die Suche nach den passenden Ärzten die Aufgabe des Betreuers.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.05.2022, 12:10   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das ist eine Empfehlung, und abgesehen vom Hinweis von Horst wegen Privatpatient, nicht Aufgabe des Entlassmanagement passende Ärzte zur späteren Weiterbehandlung zu suchen.

Meiner Ansicht nach ist die Suche nach den passenden Ärzten die Aufgabe des Betreuers.
Hallo,

im Bereich der GKV sehe ich das durchaus ähnlich wie der OP, nämlich, dass die Suche und Organisation der ärztlichen Anschlussversorgung Aufgabe des Entlassungsmanagements ist, wofür das KH auch bezahlt wird. Dass die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung das KH nicht vom Entlassmanagement entbindet, ergibt sich m.E. auch aus dem entsprechenden Rahmenvertrag, der vorgibt, den Betreuer zu informieren (z.B. § 7 Abs. 1, https://www.kbv.de/media/sp/Rahmenve...management.pdf). Diese Regelung wäre überflüssig, wenn Tätigkeiten des Entlassungsmanagements Aufgabe des rechtlichen Betreuers wäre.
Faunhart ist offline  
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Alt 17.05.2022, 14:23   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Dass die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung das KH nicht vom Entlassmanagement entbindet,
Das ist unbestritten sonnenklarEinen Eilantrag nach Aktenlage kann z.B. der rechtliche Betreuer gar nicht stellen bei einem KH Aufenthalt.


Zitat:
das Entlassmanagement informiert, dass zur Entlasung eine Anbindung beim HA, beim Neurologen und HNO erfolgen muss
Nur zu diesem Punkt habe ich mich geäussert und diese Erwartung an das Entlassmanagement halte ich nach wie vor für überzogen.
Auch in dem von dir eingestellten Link finde ich dazu nichts.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.05.2022, 14:33   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Einen Eilantrag nach Aktenlage kann z.B. der rechtliche Betreuer gar nicht stellen bei einem KH
Was das bedeutet, verstehe ich nicht.


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Auch in dem von dir eingestellten Link finde ich dazu nichts.
Wozu genau findest du darin nichts?
Faunhart ist offline  
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Alt 18.05.2022, 09:11   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Moin,

ja dann war es mein Irrtum. Das Privatpatieneten hier anders behandelt werden, wusste ich nicht.

Bei den Ärztemangel hier werde ich wohl lange suchen müssen. Die mitgegebenen Medis für drei Tage sind natürlich verbraucht.

Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 18.05.2022, 09:38   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Bei den Ärztemangel hier werde ich wohl lange suchen müssen. Die mitgegebenen Medis für drei Tage sind natürlich verbraucht.
Für solche Fälle gibt es anscheinend jetzt sowas wie "Verschreibungsnotärzteteams", (bei uns hier) ich weiss nur (noch) nicht wie man da regulär dran kommt. Vielleicht mal bei der KV (oder sogar in einem Altersheim wo du bekannt bist)nachfragen.

Ein Heim hier hat wegen der "Hausarzt muss gesucht werden" Problematik, Kontakt zu einem...Pool?.... namens Fidelius hergestellt.
Wer keinen Hausarzt mtbringen kann dem wird von "Fidelius" einer beschafft der Heimbesuche macht. Es ist echt wie ein Wunder aber ich bin leider noch nicht ganz durchgestiegen wie da die Zusammenhänge sind. Ist für mich im Moment noch brandneu- aber hat echt funktioniert.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 18.05.2022, 14:17   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich habe es gefunden, es heisst Fidelus und ist vorwiegend wohl für Heime zuständig. Sitz des Ganzen ist in Oldenburg.
https://www.fidelus.de/fuer-patienten.html
Du arbeitest wohl im hohen Norden, vielleicht findet sich da doch was.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 19.05.2022, 13:30   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Siehe hierzu auch:

https://www.bundesgesundheitsministe...anagement.html

Für Privatpatienten bzw. Beamte sollte es m.E. analoge Richtlinien geben, da ich mir nicht vorstellen kann, dass man diese - im Gegensatz zu Kassenpatienten - offenen Auges in "kritische Situationen" entlässt. Obwohl, im hiesigen Gesundheitswesen erscheint keine Absurdität ausgeschlossen .....

mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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