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Ohne es den gesetzlichen Betreuer wissen zu lassen, ins Nicht-EU-Ausland auswandern?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ohne es den gesetzlichen Betreuer wissen zu lassen, ins Nicht-EU-Ausland auswandern? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag. Wenn man in Deutschland als gesetzlich Betreuter ein Visum fürs Nicht-EU-Ausland beatragt und auch einen Flug dafür bucht, ...


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Alt 17.06.2022, 10:04   #1
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Registriert seit: 27.07.2021
Beiträge: 9
Standard Ohne es den gesetzlichen Betreuer wissen zu lassen, ins Nicht-EU-Ausland auswandern?

Guten Tag.

Wenn man in Deutschland als gesetzlich Betreuter ein Visum fürs Nicht-EU-Ausland beatragt und auch einen Flug dafür bucht, kriegt der gesetzliche Betreuer dann davon mit?

Danke im Voraus. ^^
Nudeln123 ist offline  
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Alt 17.06.2022, 10:51   #2
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Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,769
Standard

Für ein Visum (eines anderen Staates) wird man höchstwahrscheinlich auch nach dem jeweiligen ausländischen Recht geschäftsfähig sein müssen, das Konstrukt der Geschäftsfähigkeit existiert im kontinentaleuropäischen Recht (geht auf die alten Römer zurück), aber auch im angelsächsischen Rechtskreis (sowie zumindest in Japan und Südkorea). Vermutlich auch darüber hinaus. Sich davon überzeugen muss aber das Konsulat. Und die werden 1. nicht wissen, dass jemand einen deutschen Betreuer hat und es muss sie auch nicht interessieren (wenn überhaupt, dann eh nur die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens: https://www.lexikon-betreuungsrecht...._Übereinkommen), aber auch das ist nicht sicher.

Also bekommt man es normalerweise auch nicht mit.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 17.06.2022, 11:05   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.07.2021
Beiträge: 9
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Für ein Visum (eines anderen Staates) wird man höchstwahrscheinlich auch nach dem jeweiligen ausländischen Recht geschäftsfähig sein müssen, das Konstrukt der Geschäftsfähigkeit existiert im kontinentaleuropäischen Recht (geht auf die alten Römer zurück), aber auch im angelsächsischen Rechtskreis (sowie zumindest in Japan und Südkorea). Vermutlich auch darüber hinaus. Sich davon überzeugen muss aber das Konsulat. Und die werden 1. nicht wissen, dass jemand einen deutschen Betreuer hat und es muss sie auch nicht interessieren (wenn überhaupt, dann eh nur die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens: https://www.lexikon-betreuungsrecht...._Übereinkommen), aber auch das ist nicht sicher.

Also bekommt man es normalerweise auch nicht mit.
Vielen Dank, Horst.
Nudeln123 ist offline  
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Alt 17.06.2022, 13:19   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
Standard

Die Behörden wissen in der Regel nichts von der Betreuung. Daher wird es ein Betreuer nicht mitbekommen.
Silke77 ist offline  
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