Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestellung bei Amazon - Rechnung von Lidl im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
ich benötige eine rechtliche Würdigung des folgenden Vorgangs:
1. B. bestellt bei Amazon einen Luftreiniger (wohl gebraucht) und freut ...
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#1 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
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Moin,
ich benötige eine rechtliche Würdigung des folgenden Vorgangs: 1. B. bestellt bei Amazon einen Luftreiniger (wohl gebraucht) und freut sich über den niedrigen Preis im Vergleich zum Fachhandel. Bezahlt - geliefert - zufrieden. 2. B. wird angemahnt von Inkasso für den Lidl-Onlineshop für den Luftreiniger. 3. Nach einigem Hin-und-Herr will der Lidl-Onlineshop das Gerät zurück und die Sache damit beenden. Der Betreute ärgert sich zu Recht, dass er bestellte und bezahlte Ware zurückgeben soll. Der Verdacht lautet natürlich auf Identitätsmißbrauch. Jemand verkauft bei Amazon, bestellt bei Lidl mit den Daten des Käufers und streicht die Kohle ein. Sehe ich das richtig, das dem Betreuten jetzt nur bleibt, die Ware zurückzuschicken und das Geld abzuschreiben? Anzeige sicher sinnvoll aber auch sicher ergebnislos.
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#2 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Klein-Borstel
Beiträge: 116
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Zitat:
das sind strafrechtliche sowie zivilrechtliche Fragen, die seriös nicht so einfach zu beantworten sind. Das sollte m.E. einem Rechtsdienstleistenden übertragen werden, allein schon aus Haftungsgesichtspunkten. Gruß |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,638
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Strafanzeige wegen Betrugs gegen unbekannt bei der Staatsanwaltschaft erheben. Kopien der Belege (bei Amazon kann man im Kundenkonto die Bestellung sehen, da kann man die Rechnung nachträglich ausdruckem), den Überweisungsbeleg (also den passenden Kontoauszug) ebenfalls ausdrucken und beifügen. Das Inkasso über den Betrug informieren, ebenfalls Kopien beifügen). Darauf hinweisen, dass der Versuch, einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, rechtsmissbräuchlich ist und man dagegen Rechtsmittel einlegen wird.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Google mal Dreiecksbetrug.
Aus meiner Sicht hat Lidl hier recht, also kann die Ware zurückverlangen oder Geld. Jedenfalls muss das angezeigt werden und auch Amazon darüber informiert werden. Ich sehe das so wie der Solmecke. https://youtu.be/sEzuxgYC97A |
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