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Übergabe von digitalisierten Unterlagen nach Ende der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabe von digitalisierten Unterlagen nach Ende der Betreuung im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, eine meiner Betreuungen wurde auf Wunsch des Betreuten beendet. Ich hatte ihm im Laufe der Jahre immer sämtliche ...


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Alt 03.08.2022, 16:59   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard Übergabe von digitalisierten Unterlagen nach Ende der Betreuung

Liebe KollegInnen,


eine meiner Betreuungen wurde auf Wunsch des Betreuten beendet.


Ich hatte ihm im Laufe der Jahre immer sämtliche Post, die ich bekam, ausgehändigt, nachdem ich diese eingescannt hatte. Einen Teil der Post hatte er ohnehin selbst erhalten.



Nun hat er eine Anwältin mandatiert, um seine Akte einzufordern.


Da ich nur noch eine digitale Akte habe, hat sie von mir per Mail einen komprimierten Ordner mit sämtlichen Unterlagen, Belegen, Rechnungslegungen, Kontaktdaten etc. bekommen.


Anscheinend hat niemand in der Kanzlei einen Plan, wie man einen Zip-Ordner entpackt. Ich habe denen also eine Anleitung geschickt. Aber nun wird behauptet, die Dateien seien defekt und ich soll alles ausgedruckt schicken (Unterlagen von 7 Jahren ..., die der Betreute ohnehin alle hatte).


Ich habe mir den Ordner, den ich verschickt habe, nochmal angeschaut, er lässt sich tadellos entpacken und die Dateien dann öffnen.


Bin ich meiner Verpflichtung zur Übergabe der Unterlagen schon nachgekommen, oder muss ich nun wahrhaftig alles ausdrucken?


Ich kann schließlich nichts dafür, wenn die Kanzlei technisch nicht so fit ist... mir scheint, dass mir hier maximaler Aufwand zugemutet wird.


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 03.08.2022, 17:28   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen


Da ich nur noch eine digitale Akte habe, hat sie von mir per Mail einen komprimierten Ordner mit sämtlichen Unterlagen, Belegen, Rechnungslegungen, Kontaktdaten etc. bekommen.


Marsupilami
Halte daran nichts für falsch. Unzulänglichkeiten in der Nutzung von (mittlerweile seit Jahrzehnten etablierter) IT können m.E. nicht zu einem Anspruch auf Übergabe gedruckter Unterlagen führen. Soll die Anwältin doch mal was tun für ihr Geld
Faunhart ist offline  
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Alt 03.08.2022, 17:41   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Dieses Problem sage ich seit Ewigkeiten voraus. Die Frage dabei ist ob dein Betreuter einen Computer und einen Drucker hat? Wenn nicht würde ich dich leider in der Pflicht sehen alles nochmal auszudrucken.

DasZip Problem hatte ich neulich auch. Eine Kollegin hatte sinnloserweise verschlüsselt und das Ding liess sich nicht öffnen. Ich habe es mir dann unverschlüsselt schicken lassen.
Ob in der RA Rechnung der Ausdruck von 7 Ordnern inkludiert ist bezweifle ich.
Horst sagte in dem Zusammenhang neulich- wenn ich mich recht erinner- das der Anspruch auf Papierform rechtens sei.
Echt blöde Sache....aber wird sich wohl häufen
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.08.2022, 17:45   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Pardon, ich lese gerade die andere Antwort dazu. Diese Flappsigkeit halte ich für wenig angemessen.
Die Kunden haben ein Recht auf ihre Unterlagen. In Mailform kommt weder ein Leistungs- noch ein Rentenbescheid.
Es geht nicht um die RA sondern um den Kunden der seinen Kram haben möchte! Absolut berechtigt übrigens.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 03.08.2022, 18:09   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Pardon, ich lese gerade die andere Antwort dazu. Diese Flappsigkeit halte ich für wenig angemessen.
Die Kunden haben ein Recht auf ihre Unterlagen. In Mailform kommt weder ein Leistungs- noch ein Rentenbescheid.
Es geht nicht um die RA sondern um den Kunden der seinen Kram haben möchte! Absolut berechtigt übrigens.

@ Michaela,


du hast überlesen, dass die Unterlagen dem Betreuten bereits alle ausgehändigt wurden.


Von daher halte ich das Verlangen der RA auch eher für nicht nachvollziehbar. Eine ZiP Datei ist kein Hexenwerk sondern übliche Versandform.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 03.08.2022, 18:15   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Horst sagte in dem Zusammenhang neulich- wenn ich mich recht erinner- das der Anspruch auf Papierform rechtens sei.
Wenn du diesen Beitrag hier meinst,

https://www.forum-betreuung.de/betre...tml#post141401

verstehe ich das genau anders.
Faunhart ist offline  
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Alt 03.08.2022, 18:19   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
du hast überlesen, dass die Unterlagen dem Betreuten bereits alle ausgehändigt wurden.
Ich frage ungern zurück und ich habe das auch nicht überlesen, wirklich, aber auch gegen Nachweis?
Wie immer wenn es Differenzen gibt kommts drauf an wer, was beweisen kann. Wissen wir alle und nutzen es auch.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 03.08.2022, 19:06   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
Standard

Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
Wenn du diesen Beitrag hier meinst,

https://www.forum-betreuung.de/betre...tml#post141401

verstehe ich das genau anders.

Ich auch. Und meines Erachtens hat HorstD diese Sache perfekt zusammengefasst.



Marsupilamis Problem dürfte im Kern woanders liegen: ein ehemaliger Betreuter, der nochmal richtig Wind machen will, zusammen mit einem Anwalt der nur zu gerne die ganze Akte hätte, um darin evtl. einen Anlass zu finden, Marsupilami gewinnbringend zu verklagen.....sowas hatte ich leider auch schon mal (aber nicht gewinnbringend für Anwalt und ehemaligen Betreuten. Im Gegenteil)



Was ich sagen will: vermutlich hätte Marsupilami auch Ärger mit der beendeten Betreuung, wenn sie eine komplette Papierakte übergeben könnte. Es würde sich schon was finden.



Marsupilami, ich würde nun stur darauf beharren, dass der ehemalige Betreute die Unterlagen bereits in Papierform bekommen hat. Zusätzlich hast du die Akte nun auch noch digitalisiert zur Verfügung gestellt. Das muss dann ja mal reichen.
Flafluff ist offline  
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Alt 03.08.2022, 19:12   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
verstehe ich das genau anders.
Was gibt es an dem Resümee "anders zu verstehen"?

Zitat:
Hier ist auch auf die Fähigkeiten des Berechtigten, aber auch seinen Wunsch abzustellen.Im Zweifelsfall dürfte es eine Pflicht des Betreuers geben, die gesamte Korrespondenz auszudrucken, und zwar auf seine Kosten, denn der Aufwand ist über die Pauschalvergütung bereits abgegolten. Das ist dann eben der Preis des papierlosen Büros. __________________
Ich komme langsam nicht mehr mit, irgendwie scheine ich den geballten Zorn der "Technik- Vor" Fraktion auf mich zu ziehen weil ich Bedenken angemeldet habe.
Ich finde es in echt wirklich schwierig Betreute mit einer CD oder einem Stick oder sonst was zu hinterlassen wenn sie das Ding nicht nutzen können weil ihnen die Technik dazu fehlt.
Mag es noch so bequem und modern und zeitsparend für den Betreuer sein.
Ich habe ca 52 Leute von denen mal gerade 1 1/2 über einen Computer verfügen. Was sollen die mit einer CD? Das für ne Käseecke halten und dran lutschen?

Da lobe ich mir doch ehrlich den Technik-Freak Kollegen der in einem solchen Fall einfach sagt, dann drucke ich den Sch.... halt aus. Punkt.
Das ist jetzt nix gegenMarsi die die Frage gestellt hat, wirklich nicht.

Die Betreuung wurde wohl auch nicht im Guten beendet, wenn zukünftig so etwas zu befürchten wäre könnte man sich am Anfang gleich über die Form der Rückgabe einigen und sich das unterschreiben lassen.

Damit wäre das Problem ohne Hick-Hack vom Tisch.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 03.08.2022, 19:54   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Die Betreuung wurde wohl auch nicht im Guten beendet, wenn zukünftig so etwas zu befürchten wäre könnte man sich am Anfang gleich über die Form der Rückgabe einigen und sich das unterschreiben lasse. Damit wäre das Problem ohne Hick-Hack vom Tisch.
Halte ich für eine gute Idee!

§ 1872 Abs. 1 BGB neu 2023 bietet m.E. ohnehin Diskussionsspielraum. Alle im Rahmen der Betreuung erlangten Unterlagen? Oder nur die, die an den Betreuten gerichtet waren?
Faunhart ist offline  
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